Als (Haus-)Anschlusspunkt werden im Niederspannungsverteilnetz die Eingangsklemmen des Anschluss-Überstromunterbrechers festgelegt.
Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.
Der VNB legt, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, den vom Netzanschlussnehmer sowohl für Haupt- als auch für Not-, Reserve- und Revisionsanschlüsse zu zahlenden Anschlussbeitrag fest. Er setzt sich aus Netzanschlussbeitrag und Netzkostenbeitrag zusammen.
Der Netzanschlussbeitrag entspricht den erforderlichen Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses des Netzanschlussnehmers.
Netzanschlussnehmer sind Eigentümer von Liegenschaften und Anlagen mit elektrischen Installationen, die an das Netz angeschlossen sind.
Bezeichnet die technische Anbindung eines Netzanschlussnehmers oder eines anderen Netzes an ein Netz, als auch den Verwaltungsvorgang eine solche Anbindung herzustellen.
Der Verknüpfungspunkt kann an verschiedenen Orten sein und wird durch den VNB bestimmt.
Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz (NA/EEA-NE7 – CH 2025)
Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Mittel-und Hochspannungsnetz (NA/EEA-NE3-5 – CH 2022)
Der VSE publiziert heute die überarbeitete Branchenempfehlung «Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz NA/EEA-NE7 – CH 2025». Die Übergangsregelung vom Juli 2024 ist damit aufgehoben. Wesentliche Änderungen betreffen die Regelungen zum externen Netz- und Anlagenschutz...
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für erzeugungsbedingte Verstärkungen im Verteilnetz und von Anschlussleitungen. Die Kosten für diese Netzverstärkungen sind neu als Kosten des Übertragungsnetzes anrechenbar und werden von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid vergütet...
Ein gut ausgebautes und unterhaltenes Stromnetz ist essenziell für die Schweizer Versorgungssicherheit. Unsere Übertragungs- und Verteilnetze sind eine Grundvoraussetzung, damit der täglich benötigte Strom zuverlässig aus der Steckdose kommt.
Fast ein halbes Dutzend Länder in Europa haben in nationalen Plänen Termine festgelegt, um Verbrennungsmotoren aus dem Verkehr zu ziehen. Wie steht es um die Elektromobilität in der Schweiz? Die Schweizer Mobilitätsarena 2021 des TCS ging in Bern der Frage nach.
Der Klimawandel bringt der Schweiz häufigere Hitzewellen, warnt das BAFU. Der Kühlbedarf in Gebäuden nimmt damit signifikant zu. Das hat Konsequenzen für unser künftiges, elektrifiziertes Energiesystem.
An Ostern 2023 öffnen die Tore zum neuen Schwerpunkt «Energie». Das Verkehrshaus in Luzern möchte sich damit als Schnittstelle zwischen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Bevölkerung positionieren und zur Sensibilisierung für Energiethemen beitragen.
Software-Tool zur Beurteilung von Netzrückwirkungen nach DACHCZ in NE3–NE7. Anschlussbedingungen für Verbraucher- und Erzeugeranlagen, Kurzschluss-, Lastfluss- und Oberschwingungsanalysen. Ein gemeinsames Produkt der Verbände VDN, ÖE, VSE und CSRES.
Branchendokumente werden von Branchenexperten im Sinne des Subsidiaritätsprinzips ausgearbeitet, regelmässig aktualisiert und erweitert.
Mit der EKAS-Branchenlösung Nr. 5 unterstützt der VSE die Branche, Arbeitssicherheit gesetzeskonform und effizient umzusetzen. Insbesondere erleichtern es die Angebote des VSE, arbeitssicherheitsrelevante Massnahmen erfolgreich zu implementieren und eine nachhaltige Sicherheitskultur zu etablieren.
Nach dem deutlichen JA zum Stromgesetz kann der Ausbau der erneuerbaren Energien endlich Fahrt aufnehmen. Damit die Stromnetze, die Lebensadern der Energieversorgung, nicht zum Flaschenhals der Energiewende werden, müssen sie unbedingt zeitgleich mit dem Ausbau der Produktion weiterentwickelt werden...
Für jeden (Haus-)Anschlusspunkt kann ergänzend zum Netzanschlussvertrag eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden.
Der Trend zum Elektroauto wird viele neue Ladestationen nötig machen. Technische Informationen zum Anschluss und Betrieb dieser Ladegeräte an das Verteilnetz liefert der neue VSE-Flyer. Er richtet sich an Verteilnetzbetreiber und ihre Dienstleister, wie Garagisten und Installateure.
Seit Anfang Jahr gilt der Grenzwert von 95g CO2/km für alle neu zugelassenen PKWs in der EU. Die Neuzulassungen von reinen Elektrofahrzeugen sind geradezu explodiert. Die neusten Fakten zum Thema – und nützliche Infos für Betreiber von Ladestationen.