Der Ausbau der erneuerbaren Energien garantiert nicht nur die Versorgungssicherheit mit Strom in der Schweiz, sondern ist gleichzeitig eines der wesentlichen Fundamente des Klimaschutzes. Der Klimaschutz wiederum ist die Grundlage für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und damit auch der Biodiversität. Es braucht daher eine übergeordnete Abwägung der verschiedenen Schutz- und Nutzungsinteressen. Das Stromgesetz schafft die Grundlagen dafür.
Zur Umsetzung der Energie- und Klimastrategie der Schweiz werden fossile Energien zunehmend durch erneuerbaren Strom ersetzt. Dazu muss die inländische Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien rasch und konsequent ausgebaut werden. Auch wenn das Interesse an der Biodiversität unbestritten ist, muss man akzeptieren, dass auch eine Energieversorgung mit erneuerbaren Energien nicht ohne Eingriffe in die Umwelt und die Landschaft möglich ist. Denn dazu braucht es Erzeugungsanlagen, Speicher und die für die Erschliessung notwendige Netzinfrastruktur, sowie die dafür geeigneten Standorte. Diese können nicht beliebig gewählt werden, sondern hängen vom jeweiligen örtlichen Energieangebot ab – Flussläufe, Windaufkommen, Anfall von Biomasse, Sonneneinstrahlung, usw.
Die Raumplanung muss die Grundlagen schaffen, dass die notwendigen Energieinfrastrukturen inner- und ausserhalb der Bauzonen bewilligt werden können. All diese Absichten sind im Stromgesetz, das die Schweizer Stimmbevölkerung mit deutlicher Mehrheit angenommen hat, enthalten.
Güterabwägung im Gesamtinteresse der Gesellschaft
Der Flächenbedarf der Energieinfrastruktur wird zunehmen – und damit das Spannungsfeld zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen. Es ist unabdingbar, diese Konflikte zu entschärfen, damit der Umbau der Energieversorgung nicht erschwert oder gar verunmöglicht wird. Es braucht daher auf politischer Ebene eine übergeordnete Güterabwägung aus gesamtgesellschaftlicher Sicht, die berücksichtigt, dass: Erneuerbare Energien = Klimaschutz = Schutz der Biodiversität. Das Stromgesetz stellt wichtige Weichen in dieser Hinsicht und ist definitiv ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung.
Erneuerbare Energien = Klimaschutz = Schutz der Biodiversität
Grundlagen in der Raumplanung schaffen
Die für die Umsetzung der Energie- und Klimastrategie und für eine sichere Energieversorgung notwendigen Bauten und Anlagen müssen inner- und ausserhalb der Bauzonen realisiert werden können. Das Stromgesetz schafft eine bessere Ausgangslage für viele Ausbauprojekte von nationalem Interesse. Durch die Festlegung geeigneter Gebiete für den Ausbau der erneuerbaren Energien wird dank des Stromgesetzes klarer kanalisiert, wo der Ausbau stattfinden soll und wo nicht bzw. welche ökologisch wertvollen Gebiete geschont werden sollen.
Energieversorgung und Naturschutz gehen Hand in Hand
Der Klimawandel stellt eine der grössten Bedrohungen für die Biodiversität dar. Der Klimaschutz ist daher eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und der Biodiversität. Der Stromsektor trägt durch die Bereitstellung grosser Mengen erneuerbarer Energien wie Wasser-, Wind- und Solarenergie massgeblich zum Klimaschutz und damit auch zum Erhalt der Biodiversität bei.
Den goldenen Mittelweg zwischen Schutz und Nutzung der natürlichen Ressourcen zu finden, ist machbar, wie zahlreiche Beispiele belegen. In vielen Fällen ist gerade die energiewirtschaftliche Nutzung verantwortlich dafür, dass ein Schutzobjekt mit ökologischem Mehrwert entstanden ist.
Wie Schutz und Nutzung (nicht) Hand in Hand gehen können
Multifunktionale Wasserkraft
Die Wasserkraftwerke stiften über die Energiegewinnung hinaus auch in weiteren Bereichen einen Mehrwert. Dazu gehören die Pflege und Instandhaltung von ökologisch wertvollen Gebieten oder touristischen Nutzungen, sowie die Wasserversorgung und der Schutz vor Naturgefahren wie Hochwasser oder Murgänge. Die beiden letzteren Bereiche können sich gerade im Kontext des Klimawandels als existenzielle Notwendigkeit erweisen.