Effizienz

Der effiziente Umgang mit Strom ist eine wesentliche Massnahme, um den Verbrauchsanstieg infolge der Dekarbonisieurng möglichst gering zu halten und damit die Versorgungssicherheit zu stärken. Mit dem Stromgesetz setzt sich die Schweiz verbindliche Verbrauchs- und Effizienzziele beim Strom und verpflichtet die Elektrizitätslieferanten, Effizienzmassnahmen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern umzusetzen.

Das müssen Sie wissen

  • Laut dem Stromgesetz soll der jährliche Stromverbrauch pro Person bis 2035 um 13% und bis 2050 um 5% gegenüber 2000 sinken. Zudem soll der Stromverbrauch für die Versorgungssicherheit im Winter mithilfe von neuen Effizienzinstrumenten bis 2035 um 2 TWh reduziert werden. 
  • Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein neues Instrument gesetzlich verankert worden: Effizienzverpflichtungen für Elektrizitätslieferanten.
  • Die Zielvorgabe wird mit Effizienzmassnahmen bei Endverbraucherinnen und Endverbrauchern in der Schweiz erreicht. Elektrizitätslieferanten müssen die umgesetzten Massnahmen nachweisen können.
  • Die Einführung der Stromeffizienzverpflichtung für die Stromlieferanten wird wie vom VSE gefordert stufenweise eingeführt, mit einer erstmaligen moderaten Zielvorgabe ab 2026.

Mit der Annahme des Stromgesetzes am 9. Juni 2024 setzt sich die Schweiz Verbrauchs- und Effizienzziele: Der Stromverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2035 um 13% und bis 2050 um 5% gegenüber 2000 sinken. Zudem soll der Stromverbrauch für die Versorgungssicherheit im Winter mithilfe von neuen Effizienzinstrumenten bis 2035 um 2 TWh reduziert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, verpflichtet das Stromgesetz die Elektrizitätslieferanten, Effizienzmassnahmen im Bereich Strom bei ihren Endverbraucherinnen und Endverbrauchern umzusetzen.

Lieferanten erhalten eine Zielvorgabe für ihre Effizienzverpflichtung. Die Zielvorgabe wird vom Bundesrat im Verhältnis zum jährlichen Stromabsatz des Lieferanten festgelegt. Massgebend für die Zielvorgabe sind Lieferungen an Endverbraucherinnen und Endverbraucher in der Schweiz. Der Zwischenhandel ist von der Zielvorgabe nicht betroffen. Lieferanten können die Effizienzdienstleistungen im Bereich Strom selbst erbringen oder diese Tätigkeit auslagern. Zudem können sie Nachweise von anderen Lieferanten oder von Dritten erwerben, um die Zielvorgabe zu erfüllen. Das Bundesamt für Energie (BFE) wird eine Liste mit standardisierten Massnahmen publizieren, für die es keine Zulassung braucht und deren Stromeinsparung mit einer Pauschalberechnung beziffert werden kann. Andere Massnahmen müssen als «Nicht standardisierte Massnahmen» beim BFE zur Zulassung beantragt werden.

Die Einführung der Stromeffizienzverpflichtung für die Stromlieferanten wird wie vom VSE gefordert stufenweise eingeführt, mit einer erstmaligen moderaten Zielvorgabe ab 2026. Eine Richtlinie und erste standardisierte Massnahmen sind auf der Webseite des BFE zu finden.

Unterstützung für unsere Mitglieder

  • Der VSE ist Partner der «Schweizer Stromspar-Challenge», die seinen Mitgliedern als Kanal zu ihren Kundinnen und Kunden zur Umsetzung von Effizienzmassnahmen dient. 
  • Zusammen mit dem Bundesamt für Energie (BFE) führt der VSE zwischen Dezember 2024 und Februar 2025 für seine Mitglieder verschiedene Veranstaltungen zur Umsetzung des ersten Verordnungspaket des Stromgesetzes durch.

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Exkurs

Die Schweiz hat sich Energie- und Klimaziele gesetzt, die den Umbau des Energiesystems nötig machen. Konkret müssen fossile Energien in der Mobilität, Wärme-/Kälteerzeugung sowie der Industrie mit Elektrizität aus CO2-neutraler Produktion substituiert werden. Durch die Elektrifizierung der Energieversorgung kann die Schweiz massive Effizienzgewinne erzielen. Denn Strom hat einen deutlich höheren Wirkungsgrad als fossile Brennstoffe. Während der Primärenergiebedarf der gesamten Energieversorgung durch die Elektrifizierung sinkt, wird jedoch die Nachfrage nach Strom bzw. der Stromverbrauch stark steigen (gemäss VSE Studie «Energiezukunft 2050» aus dem Jahr 2022 von heute rund 60 Terawattstunden auf 80-90 TWh bis 2050). Um diesen Anstieg einzudämmen, bildet die Steigerung der Stromeffizienz einen Grundpfeiler der Energiestrategie.

Es gibt zahlreiche Effizienzmassnahmen, -projekte und -vorgaben. Dies nicht nur im Bereich Strom, sondern für alle Energieträger, also auch für fossile Energien. Die Effizienzverpflichtung aus dem Stromgesetz, die auf dieser Seite thematisiert werden, betrifft nur den Bereich Strom und ist eine Massnahme von vielen für einen effizienteren Umgang mit Strom.