Beschleunigungserlass

Damit der Umbau des Energiesystems Fahrt aufnehmen kann, müssen die Planungs- und Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Wichtig ist, dass die Beschleunigung nicht nur für erneuerbare Produktionsanlagen von nationalem Interesse gilt, sondern insbesondere auch auf die nötigen netzseitigen Anschlüsse und Leitungen ausgeweitet wird.

Das müssen Sie wissen

  • Die Planungs- und Bewilligungsverfahren für die Realisierung von Energieinfrastruktur dauern regelmässig 15 Jahre und mehr. Mit dem heutigen Ausbautempo verfehlt die Schweiz ihre Energie- und Klimaziele. 
  • Der Beschleunigungserlass ist eine unabdingbare Ergänzung zum Stromgesetz. Er soll dem Erreichen der im Stromgesetz festgelegten ambitionierten Ausbauziele den dringend benötigten Schwung verleihen.  

Wer in der Schweiz Energieinfrastruktur realisieren will, braucht einen langen Atem: Die mehrstufigen Planungs- und Bewilligungsverfahren sowie die Instanzenwege bei Beschwerden dauern regelmässig 15 Jahre und mehr. Diese Zeitspannen sind unhaltbar. Spätestens seit der Energiekrise sollte die Dringlichkeit, ein deutlich höheres Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien anzuschlagen, in unser aller Bewusstsein verankert sein. Denn Fakt ist: Mit dem heutigen Ausbautempo verfehlt die Schweiz ihre unverhandelbaren und übergeordneten Energie- und Klimaziele um Jahrzehnte. 

Für einen zügigen und starken Ausbau der erneuerbaren Energien wurden in den letzten Monaten Fortschritte erzielt, allen voran mit dem Stromgesetz, aber auch mit dem Solarexpress und der Beschleunigung fortgeschrittener Windkraftprojekte. Die neuen Bestimmungen des Stromgesetzes dürften die Bewilligungsfähigkeit von Projekten markant verbessern. Notwendig ist nun, dass das Stromgesetz seine Wirkung schnellstmöglich in der Realität entfalten kann und die vielen geplanten Ausbauprojekte umgesetzt werden können (siehe VSE Projektübersicht Ausbau Erneuerbare).

Beschleunigungserlass: unabdingbare Ergänzung zum Stromgesetz

Der Beschleunigungserlass zur Produktion soll die Schweiz den Klimazielen näherbringen und beim Ausbau der erneuerbaren Energien den Turbo zünden. Während zweier langer Jahre blieb er eines der heissen Dossiers in der Schweizer Energiepolitik. Die Differenzen zwischen National- und Ständerat stellten die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage lange auf den Prüfstand. Die wichtigste Differenz: Während der Ständerat ursprünglich das Verbandsbeschwerderecht für strategisch wichtige Wasserkraftprojekte ganz streichen wollte, schlug der Nationalrat einen Mittelweg vor. Verbände sollten weiterhin Klagen können, wenn mindestens drei Organisationen gemeinsam eine Beschwerde einreichen.  

Nach einer langwierigen Debatte ist es in der Herbstsession 2025 endlich gelungen, einen von beiden Räten angenommenen tragfähigen und mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden. Dieser kombiniert die umweltrechtliche Überprüfung der Projekte mit der dringend benötigten Verfahrensbeschleunigung. Das Verbandsbeschwerderecht soll Beschwerden von beschwerdeberechtigten Organisationen gegen die 16 Wasserkraftprojekte des Stromgesetzes zwar erlauben, sie sollen aber nur noch bis zur höchsten kantonalen Instanz und nicht mehr bis vor das Bundesgericht gezogen werden dürfen.

Wichtig ist, dass nicht nur die Verfahren für neue Produktionsanlagen beschleunigt werden, sondern auch die Verfahren für die Netze. 

Stand der Dinge: Beratung im Parlament

Herbstsession 2025: Beschleunigungserlass: Schnellere Verfahren dank mehrheitsfähigem Kompromiss 

Beschleunigungserlass: Schnellere Verfahren dank mehrheitsfähigem Kompromiss  

Der Beschleunigungserlass zur Produktion soll die Schweiz den Klimazielen näherbringen und beim Ausbau der erneuerbaren Energien den Turbo zünden. Während zweier langer Jahre blieb er eines der heissen Dossiers in der Schweizer Energiepolitik. Die Differenzen zwischen National- und Ständerat stellten die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage lange auf den Prüfstand. Die wichtigste Differenz: Während der Ständerat ursprünglich das Verbandsbeschwerderecht für strategisch wichtige Wasserkraftprojekte ganz streichen wollte, schlug der Nationalrat einen Mittelweg vor. Verbände sollten weiterhin Klagen können, wenn mindestens drei Organisationen gemeinsam eine Beschwerde einreichen.  

Durchbruch in der Herbstsession 

In der zweiten Sessionswoche wurde ein kurzfristig lancierter Kompromiss gefunden: Der Ständerat schlug eine Lösung vor, welche die umweltrechtliche Überprüfung der Projekte mit der dringend benötigten Verfahrensbeschleunigung kombiniert. Das Verbandsbeschwerderecht soll Beschwerden von beschwerdeberechtigten Organisationen gegen die 16 Wasserkraft-Projekte des Stromgesetzes zwar erlauben, sie sollen aber nur noch bis zur höchsten kantonalen Instanz und nicht mehr bis vor das Bundesgericht gezogen werden dürfen. 

VSE befürwortet Einigung 

Der VSE setzte sich von Beginn an für konstruktive Lösungen ein, denn das kantonale konzentrierte Verfahren und der reduzierte Instanzenzug sind wichtige Stellschrauben auf dem Weg zu einer erneuerbaren Energieversorgung. Wesentlich ist, dass die erneuerbaren Projekte schnell mehr Winterstrom liefern. Für die Stromproduzenten ist es ein mehrheitsfähiger Mittelweg, der sowohl die Planungssicherheit als auch das Tempo des Ausbaus verbessern wird.  

Sommersession 2025: Beschleunigungserlass Produktion: ein mehrheitsfähiger Kompromiss ist nötig

Für den VSE ist zentral, dass der Beschleunigungserlass Produktion 23.051 am Schluss mehrheitsfähig ist. Das kantonale konzentrierte Verfahren und der reduzierte Instanzenzug sind entscheidend für den Ausbau der erneuerbaren Energie. Darum ist die Annahme des Beschleunigungserlasses von Bedeutung. Damit das gelingt, ist die Strombranche zu Kompromissen beim Verbandsbeschwerderecht und bei den Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen bereit – solange wichtige Wasserkraftprojekte nicht gefährdet werden. Entscheidend ist, dass der Beschleunigungserlass am Ende eine Mehrheit findet.  

Als Teil des Beschleunigungserlasses Produktion unterstützt der VSE die vom Nationalrat vorgeschlagene marktnähere Vergütung für erneuerbaren Strom. Die neue Methode kann die Integration der Photovoltaik in Markt und Netz deutlich verbessern.

Allerdings setzt der Vorschlag weiterhin Anreize zur Einspeisung bei Null- und Negativpreisen – was der VSE kritisch sieht. Diese Null- oder Negativstunden nehmen zu und verursachen Überproduktion, teure Ausgleichsmassnahmen und höhere Kosten für die Grundversorgung. Eine Mindestvergütung bei solchen Preisen ist weder volkswirtschaftlich noch systemisch sinnvoll.

Daher fordert der VSE: Keine Mindestvergütung bei Null- oder Negativpreisen. Langfristig spricht sich der VSE für eine reine Marktpreisvergütung zum Einspeisezeitpunkt aus.

Frühjahrssession 2025: Beschleunigungserlass: Kommt es in der Sommersession zum Abschluss?

Die Diskussion über den Beschleunigungserlass (23.051) wird in der Sommersession fortgeführt. Beim Verbandsbeschwerderecht und den Ausgleichsmassnahmen gibt es noch keine Einigung zwischen National- und Ständerat. Als Nächstes berät die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) über die Differenzen. Damit die Ausbauziele im Stromgesetz schnell umgesetzt werden können, ist es wichtig, dass die Vorlage mehrheitsfähig ist und zeitnah in Kraft tritt.

19.12.2024 - Beschleunigungserlass muss mehrheitsfähig bleiben

Beim Beschleunigungserlass (23.051) ist der Ständerat in den wichtigsten Anliegen den Empfehlungen des VSE gefolgt. Der Ständerat hat ein klares Bekenntnis abgegeben, die Verfahren für den Ausbau der erneuerbaren Energien wirklich zu beschleunigen, damit wir unsere Energie- und Klimaziele erreichen können.

Besonders bedauerlich ist jedoch, dass der Ständerat den sachfremden Artikel zu den mobilen Speichern mit einem Zufallsmehr in der Vorlage belassen hat. Dieser widerspricht dem im Stromgesetz verankerten Grundsatz, dass das Messwesen in der alleinigen Zuständigkeit der Netzbetreiber liegt und torpediert die laufenden Arbeiten zur Umsetzung des Stromgesetzes. Die Branche hatte sich bereits mit dem BFE und den anderen relevanten Stakeholdern auf eine zeitnah umsetzbare und in der Praxis gangbare Lösung geeinigt, die «Vehicle to Grid» auch so ermöglichen würde.

Äusserst positiv dagegen zu bewerten ist der einstimmige Entscheid des Ständerats, dass Windkraftprojekte in Zukunft eine typenunabhängige Baubewilligung erhalten sollen. Dies verbessert die Rechtssicherheit und trägt zu effizienten und zügigen Verfahren bei.

Ausserdem hat der Ständerat beschlossen, den Umweltorganisationen das Beschwerderecht bei den 16 Wasserkraft-Projekten zu entziehen. Dies, weil das Stromgesetz die Realisierung dieser 16 Projekte explizit verlangt und schon jetzt absehbar bzw. Tatsache ist, dass diese Projekte entgegen dem grossen Konsens durch einige wenige Organisationen mittels Verbandsbeschwerde vor Gericht torpediert werden. Dieser Entscheid wird noch zu Diskussionen führen: als nächstes in der nationalrätlichen Energiekommission (Jan./Feb. 2025) und frühestens in der Frühjahrssession (März 2025) im Nationalrat.

Für den VSE ist klar: Wir brauchen mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren. Deshalb müssen wir die Regelungen des Verbandsbeschwerderechts kritisch hinterfragen und in Einklang mit den energiepolitischen Zielen bringen – und gleichzeitig dafür sorgen, dass der Beschleunigungserlass mehrheitsfähig bleibt.

11.10.2024 - Beim Beschleunigungserlass gibt es Fortschritte!

Die UREK-S hat die Beratungen fortgeführt, so dass die Vorlage vielleicht schon in der kommenden Wintersession vom Parlament final beraten und beschlossen werden kann. Good News also für die kurz- und mittelfristige Versorgungssicherheit der Schweiz. Denn mit einer Beschleunigung der Verfahren beim Ausbau der Erneuerbaren - Wasser, Wind und PV - schaffen wir nach dem Stromgesetz eine weitere entscheidende Grundlage, um für die Versorgungssicherheit Nägel mit Köpfen zu machen.

Wintersession 2023: Nationalrat macht wichtigen ersten Schritt

Die Beschleunigung der Verfahren ist eine zentrale Voraussetzung für die Erreichung der Energie- und Klimaziele der Schweiz und die Sicherstellung der Stromversorgung. Der Beschleunigungserlass ist deshalb eine unabdingbare Ergänzung zum Mantelerlass und muss zügig vom Parlament beraten und verabschiedet werden. Für die Versorgungssicherheit der nächsten 10 bis 15 Jahre ist dieses regulatorische Duo alternativlos. Unser Fokus lag denn auch auf der nationalrätlichen Debatte zum Beschleunigungserlass, die in der Wintersession auf der Agenda stand. Die Stossrichtung stimmt, den zentralen Anliegen des VSE wurde Folge geleistet:

  • Der Nationalrat ist mit sehr deutlichem Mehr von 175 zu 19 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Später nach der Detailberatung bestätigte er den Beschleunigungserlass klar mit 137 zu 56 Stimmen.
  • Auch Windkraftprojekte sollen von der Beschleunigung profitieren und so einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Windenergie weist ein erhebliches Winterstrom-Potenzial auf und ist daher komplementär zur alpinen Solarenergie und erhöht die Resilienz der Stromversorgung.
  • Ganz im Sinn des Mantelerlasses, der den erneuerbaren Energien nationales Interesse beimisst, verzichtet der Nationalrat auf die Vorgabe eines Gemeindevetos in allen Kantonen. Grundsätzlich sollen die Kantone darüber entscheiden, wie sie das neue konzentrierte Plangenehmigungsverfahren entsprechend ihren Bedürfnissen gestalten wollen.

Eine negative Überraschung gab es bei einem kurzfristig eingereichten Antrag, der eine Änderung des Mantelerlasses bezweckt. Der vor weniger als drei Monaten verabschiedete Mantelerlass sieht vor, dass Energiespeicher vom Netzentgelt befreit werden (bzw. dieses zurückerstattet erhalten), sofern der Speicher die Energie später zurück ins Netz speist. Der vom Nationalrat mit 117 zu 73 Stimmen angenommene Antrag will diese Bestimmungen ändern für mobile Speicher– dies, obwohl die Branche mit dem BFE und anderen Stakeholdern mit Hochdruck dran ist, eine nachhaltige Lösung für Vehicle to Grid auszuarbeiten. Im Rahmen der ohnehin komplexen und unter hohem Zeitdruck stehenden Verordnungsarbeiten zum Mantelerlass steht eine pragmatische und vor allem praxistaugliche und per 1.1.2025 umsetzbare Lösung bereit. Eine Änderung des Mantelerlasses noch bevor dieser überhaupt in Kraft tritt, würde zu Verunsicherung führen und macht wenig Sinn. Wir werden daher dafür kämpfen, dass der Ständerat den Passus wieder streicht.

Der Beschleunigungserlass kommt als nächstes in den Ständerat. Ab Januar wird seine Energiekommission die Vorlage beraten.

Beschleunigung auch im Netz

Mit dem Beschleunigungserlass diskutiert das Parlament bereits, die Verfahren für Produktionsanlagen von nationalem Interesse zu straffen. In der Gesetzesvorlage fehlen jedoch analoge Verbesserungen für die Netze. Entsprechende Vorschläge hat der Bundesrat in einer separaten Gesetzesvorlage zur Vernehmlassung unterbreitet. Der VSE begrüsst diesen Schritt. Es ist allerdings zentral, dass nicht nur für die Übertragungs-, sondern auch für die Verteilnetze Beschleunigungsmassnahmen ergriffen werden. Denn der Umbau des Energiesystems bedeutet vor allem auch einen Um- und Ausbau der Netze auf den unteren Netzebenen. Die zunehmende Dezentralisierung, insbesondere die vielen dezentralen PV-Anlagen, und die steigende Anzahl Elektroautos und Wärmepumpen fordern die Verteilnetze ganz besonders.

Medienmitteilung   Dossier «Stromnetze»