Mit dem neuen Stromgesetz ist seit 1. Januar 2025 folgende Vorgabe für die Anrechenbarkeit der Kosten für Netzverstärkungen gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG) Art. 15b in Kraft: «Lösen Anlagen zur Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien die Netzverstärkungen aus, sind die Kosten als Kosten des Übertragungsnetzes anrechenbar (Art. 15a) und werden von der nationalen Netzgesellschaft vergütet. Der Bundesrat kann Ober- und Untergrenzen vorsehen.»
Neu gibt es drei unterschiedliche Möglichkeiten für Verteilnetzbetreiber, die Kosten für Netzverstärkungen geltend zu machen. Nachfolgend werden die verschiedenen Varianten erläutert.
Netzverstärkungen im Mittelspannungsnetz und höher
Für Anlagen mit Anschluss an das Mittelspannungsnetz und höher erfolgt die Vergütung auf Antrag des Verteilnetzbetreibers und nach Bewilligung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom). Dieses Vorgehen ist bereits etabliert, wird auf der Webseite der ElCom unter dem Thema Netzverstärkungen beschrieben und basiert auf spezifischen Verfügungen der ElCom. Gemäss Art 31 der Stromversorgungsverordnung (StromVV) können auch Netzverstärkungen geltend gemacht werden, die vor Inkrafttreten der Änderung vom 20. November 2024 folgende Kriterien erfüllen:
- der Netzbetreiber hat das technische Anschlussgesuch genehmigt; oder
- der Netzanschlussvertrag wurde abgeschlossen.
Pauschale Abgeltung für neu installierte Anlagen im Niederspannungsnetz
Für Anlagen mit Anschluss an das Niederspannungsnetz erhalten die Verteilnetzbetreiber auf Antrag eine pauschale Abgeltung von CHF 59.- pro kW neu installierter Leistung für den generellen Bedarf an Netzverstärkungen, unabhängig von einer effektiven Realisierung. Zur Datenerfassung hat Swissgrid ein webbasiertes Portal eingerichtet, wo die Verteilnetzbetreiber die Anlagen, die seit dem 1. Januar 2025 in Betrieb gegangen sind, erfassen können.
Die von den Verteilnetzbetreibern autorisierten Mitarbeitenden können sich bei Swissgrid im Kundenportal registrieren. Swissgrid prüft die Anmeldung und erstellt anschliessend ein Log-In mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung. Im Kundenportal können die Verteilnetzbetreiber monatlich bis zum achten Arbeitstag neue Anlagen melden – entweder einzeln über eine Eingabemaske oder mehrere Anlagen gleichzeitig mit Hilfe eines .csv-File Uploads.
Die von den Verteilnetzbetreibern gemeldeten Anlagen unterliegen einer allfälligen Kontrolle durch die ElCom, Swissgrid führt keine Kontrollen durch. Die Auszahlung des Pauschalbetrags erfolgt durch Swissgrid im Folgejahr nach der Anmeldung durch den Verteilnetzbetreiber.
Verstärkungen von Anschlussleitungen
Die Kosten für notwendige Verstärkungen von Anschlussleitungen von der Parzellengrenze bis zum Netzanschlusspunkt sind entsprechend Art. 15a StromVG ebenfalls als Kosten des Übertragungsnetzes anrechenbar, falls die Verstärkungen durch die Einspeisung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien aus Produktionsanlagen mit einer Anschlussleistung über 50 kW ausgelöst werden. Der Bundesrat hat hierbei ein Maximum von CHF 50.- pro kW neu installierte Leistung festgelegt. Verbleibende Verstärkungskosten sind durch den Produzenten zu tragen.
Verstärkungen der Anschlussleitungen können ebenfalls über das Swissgrid Kundenportal erfasst werden. Die Erfassung erfolgt dabei über einen eigens dafür vorgesehenen Menüpunkt und kann wiederum entweder einzeln über eine Eingabemaske oder für mehrere Netzverstärkungen gleichzeitig via .csv-File Upload vorgenommen werden.
Liegen die effektiven Kosten für die Verstärkung einer Anschlussleitung unterhalb der Maximalgrenze, können diese effektiven Kosten gelten gemacht werden. Übersteigen die Kosten die Grenze von CHF 50.- pro KW neu installierte Leistung, muss der Verteilnetzbetreiber im Swissgrid Kundenportal den Maximalbetrag «Leistung x 50 CHF» als Kosten eintragen. Um Ungleichstände zu vermeiden, muss der Verteilnetzbetreiber die Kostengrenze vor der Meldung überprüfen. Wird die Maximalgrenze bei der Kosteneingabe nicht beachtet, kürzt Swissgrid den auszuzahlenden Betrag entsprechend.
Branchendokument und Formular des VSE
Der VSE entwickelt derzeit ein Formular, welches die Verteilnetzbetreiber dabei unterstützt, die Kosten für Netzverstärkungen zu erfassen und bei einer allfälligen Prüfung durch die ElCom darzulegen. Die Verteilnetzbetreiber sind dafür verantwortlich, die erforderlichen Daten zu sammeln sowie die Belege und weitere Dokumente aufzubewahren – im Swissgrid Kundenportal werden nur die zusammengefassten Datensätze gesammelt. Die Arbeiten zur Integration des VSE Formulars in Elektroform laufen bereits, wobei die Übermittlung an Swissgrid nicht auf diesem Weg erfolgen kann. Die Planer können das Formular aber via Elektroform ausfüllen und den Verteilnetzbetreibern übermitteln.
Ergänzende Informationen finden sich im VSE Branchendokument «Netzanschluss (für alle Netzanschlussnehmer an das Verteilnetz) (NA/RR – CH 2025)».