Aktuell im Bundeshaus

Als Dachverband der Strombranche vertritt der VSE die Interessen seiner Mitglieder unter anderem gegenüber der Politik. Auf dieser Seite zeigt der Verband, was aktuell in der Energiepolitik zu Reden gibt und für die Branche relevant ist.

Frühlingssession 2026


Blackout-Initiative und Gegenvorschlag

Der Ständerat behandelt am 11. März die Blackout-Initiative und den indirekten Gegenvorschlag dazu. Der VSE lehnt die Initiative «Blackout stoppen» ab. Um das eigentliche Ziel der Initiative zu erreichen, nämlich den Bau neuer Kernkraftwerke zu ermöglichen, gibt es direktere Wege. Deshalb begrüsst der VSE den vom Bundesrat präsentierten indirekten Gegenvorschlag, das Neubauverbot von Kernkraftwerken aus dem Kernenergiegesetz zu streichen. Die Schweiz braucht kurz-, mittel- und langfristig mehr klimafreundlichen Strom, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die Klimaziele zu erreichen. Der rasche Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion – insbesondere im Winterhalbjahr – hat dabei nach wie vor Priorität.

Auf lange Sicht aber ist es strategisch sinnvoll, technologieoffen zu sein und sich einen möglichst grossen Handlungsspielraum für eine sichere, klimaneutrale und bezahlbare Stromversorgung offen zu halten. Es wäre daher falsch, neue Kernkraftwerke a priori als Option für die Zukunft auszuschliessen – auch weil sich die Technologie rasch weiterentwickelt. 

Die Aufhebung des Rahmenbewilligungsverbots bedeutet nicht, dass sofort konkrete Pläne für ein neues Kernkraftwerk ausgebarbeitet würden. Bevor ein neues Kernkraftwerk eine ernsthafte Option wäre, müssten weitere politische Debatten geführt, gesetzgeberische Entscheide gefällt und das Volk an die Urne gebeten werden. Unter anderem bieten die rechtlichen Rahmenbedingungen aktuell gar nicht die notwendigen Investitionsbedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb eines neuen Kernkraftwerks.

Bereits heute zeichnet sich ab, dass die Schweiz für die Sicherstellung ihrer Stromversorgung auf den Langzeitbetrieb der heute bestehenden Kernkraftwerke angewiesen sein wird. Für die Rekrutierung der dazu notwendigen Fachkräfte ist es wenig hilfreich, wenn ein Technologieverbot im Raum steht.

Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG)

Der sogenannte Rettungsschirm wurde während der Energiekrise 2022 eingeführt, um systemkritischen Unternehmen bei drohenden Liquiditätsengpässen eine Überbrückungsfinanzierung zu ermöglichen. Das Ziel war, ihren Börsenzugang sowie die Stromversorgung sicherzustellen. Rückblickend hat das Instrument in dieser besonderen Marktsituation seinen Zweck erfüllt.

Die Lage hat sich jedoch grundlegend gewandelt: Die Märkte haben sich stabilisiert und die Preis- und Risikosituation unterscheiden sich fundamental von der Krise des Jahres 2022. Mit dem Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiemärkten (BATE) hat der Bund neue, wirkungsvolle Instrumente zur Marktaufsicht und zur Stärkung der Transparenz eingesetzt. Innerhalb der Branche wurden ebenfalls weitergehende Massnahmen ergriffen: Unternehmen haben ihr Liquiditätsmanagement verbessert, Kreditlinien ausgebaut und ihre Risikomodelle verfeinert. 

Eine Verlängerung des Rettungsschirm ist aus heutiger Sicht angesichts der ergriffenen Massnahmen und der neu geltenden Regeln nicht mehr gerechtfertigt. Die Voraussetzungen für die Bereitstellung eines Rettungsschirms sind schlichtweg nicht mehr gegeben. 

In der bisherigen Debatte der Energiekommission des Nationalrats setzte sich eine knappe Mehrheit durch, welche den Rettungsschirm verlängern will. Sollte sich der Wunsch nach einer Verlängerung durchsetzen, braucht es eine klare Redimensionierung des Rettungsschirms. Wenn der Bund als Ultima Ratio einspringt, dann nur temporär, verhältnismässig und zu realistischen Konditionen. Alles andere untergräbt die Marktlogik und letztlich auch die Versorgungssicherheit, die man zu schützen vorgibt. Der Nationalrat wird sich am 19. März als Erstrat mit der Vorlage befassen.

Politische Feder
Kommentare und Einschätzungen zu energiepolitischen Themen.

Vergangene Sessionen

Wintersession 2025: Nationalrat stellt wichtige Weichen für die Stromversorgung

Verteilnetz: Nationalrat stellt wichtige Weichen für die Stromversorgung

In der Wintersession hat der Nationalrat das Gesetz zum Aus- und Umbau der Stromnetze, den so genannten Netzexpress, beraten. Die Vorlage hatte ursprünglich vor allem das Übertragungsnetz im Visier. Kommission und Rat haben nun – auch dank dem Einsatz des VSE – stark nachgebessert und diverse Anliegen zur Stärkung des Verteilnetzes aufgenommen.

So wird dem Verteilnetz künftig ein nationales Interesse zugestanden. Dadurch steigen die Chancen, dass dringend benötigte Leitungen tatsächlich gebaut werden können. Besonders wichtig: Neu sollen Speicher und Trafo-Stationen in klar definierten Fällen auch ausserhalb der Bauzone stehen dürfen. Dies ist entscheidend, um neue Produktionsanlagen und Verbraucher ans Netz anschliessen und integrieren zu können.

Auch beim Übertragungsnetz gibt es Verbesserungen: Neue Höchstspannungsleitungen werden künftig in der Regel als Freileitungen geplant. Nur wenn gewisse Kriterien erfüllt sind, sollen die Leitungen in der Erde verlegt werden – bspw. zum Schutz von Mooren oder aus technischen oder finanziellen Gründen. Dies trägt zu beschleunigten Verfahren, zur Versorgungssicherheit und zur Kosteneffizienz bei. Ausserdem können bestehende Höchstspannungsleitungen zukünftig auf ihrem bisherigen Trassee einfacher erneuert oder saniert werden, ohne aufwändiges Sachplanverfahren – das spart Jahre im Bewilligungsprozess.

Im Hinblick auf die Beratung im Ständerat gilt es aber noch einige Punkte zu verbessern: Auch Hochspannungsleitungen (Netzebene 3) müssen auf bestehenden Trassen leichter ersetzt und unbestrittene Anlagen im Verteilnetz (Netzebene 5 und 7) einfacher und schneller bewilligt werden können. 

Im kommenden Jahr geht die Vorlage nun in den Ständerat. Der VSE wird sich auch dort dafür einsetzen, dass es im Verteilnetz nicht zum Stau kommt. Nur so kann eine sichere, saubere und bezahlbare Stromversorgung auch künftig jederzeit gewährleistet werden.

Investitionsprüfgesetz: klare Rahmenbedingungen und Planungssicherheit

In der Wintersession 2025 haben National- und Ständerat das Investitionsprüfgesetz verabschiedet. Das Gesetz hat auch für die Strombranche Relevanz: Das Parlament hat auf zusätzliche Vorgaben für besonders kritische Anlagen oder Institutionen – wie etwa Stromnetze oder Wasserversorger– verzichtet. Das Gesetz soll nur Übernahmen verhindern, welche die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden. Das schafft klare Rahmenbedingungen und Planungssicherheit.

Stromabkommen: Der Bundesrat kündigt Nachbesserungen an

Der Bundesrat hat am 5. Dezember eine erste Auswertung zur Vernehmlassung zum Stromabkommen vorgestellt. Dabei hat er angekündigt, auf gewisse der geplanten Vorgaben an die Grundversorgung zu verzichten. Der VSE begrüsst diesen Schritt in die richtige Richtung und wird sich weiterhin für eine schlanke und marktnahe Umsetzung des Stromabkommens im Inland starkmachen. 

Zudem hat der Bundesrat klar bekräftigt, dass die Vergabe der Wassernutzungsrechte (Konzessionen, Heimfall, Wasserzins) vom Stromabkommen und auch von der dynamischen Rechtsübernahme nicht betroffen ist. Diese Aussage wurde in einem Interview der NZZ auch von EU-Botschafter Andreas Kühne bekräftigt. 

Das ist zentral für die Kantone und Gemeinden und bekräftigt den Grundsatz, dass die Schweiz auch mit einem Stromabkommen souverän über die Nutzung der Wasserkraft bestimmen kann.

Herbstsession 2025: Beschleunigungserlass, VSE befürwortet Einigung

Beschleunigungserlass: Schnellere Verfahren dank mehrheitsfähigem Kompromiss  

Der Beschleunigungserlass zur Produktion soll die Schweiz den Klimazielen näherbringen und beim Ausbau der erneuerbaren Energien den Turbo zünden. Während zweier langer Jahre blieb er eines der heissen Dossiers in der Schweizer Energiepolitik. Die Differenzen zwischen National- und Ständerat stellten die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage lange auf den Prüfstand. Die wichtigste Differenz: Während der Ständerat ursprünglich das Verbandsbeschwerderecht für strategisch wichtige Wasserkraftprojekte ganz streichen wollte, schlug der Nationalrat einen Mittelweg vor. Verbände sollten weiterhin Klagen können, wenn mindestens drei Organisationen gemeinsam eine Beschwerde einreichen.  

Durchbruch in der Herbstsession 

In der zweiten Sessionswoche wurde ein kurzfristig lancierter Kompromiss gefunden: Der Ständerat schlug eine Lösung vor, welche die umweltrechtliche Überprüfung der Projekte mit der dringend benötigten Verfahrensbeschleunigung kombiniert. Das Verbandsbeschwerderecht soll Beschwerden von beschwerdeberechtigten Organisationen gegen die 16 Wasserkraft-Projekte des Stromgesetzes zwar erlauben, sie sollen aber nur noch bis zur höchsten kantonalen Instanz und nicht mehr bis vor das Bundesgericht gezogen werden dürfen. 

VSE befürwortet Einigung 

Der VSE setzte sich von Beginn an für konstruktive Lösungen ein, denn das kantonale konzentrierte Verfahren und der reduzierte Instanzenzug sind wichtige Stellschrauben auf dem Weg zu einer erneuerbaren Energieversorgung. Wesentlich ist, dass die erneuerbaren Projekte schnell mehr Winterstrom liefern. Für die Stromproduzenten ist es ein mehrheitsfähiger Mittelweg, der sowohl die Planungssicherheit als auch das Tempo des Ausbaus verbessern wird.  

Sommersession 2025: Stromreserve, Motion Grossen, Beschleunigungserlass Produktion, Winterreserveverordnung

Der Ständerat hat die Vorlage zur Stromreserve angenommen

Der VSE begrüsst, dass das Parlament eine gesetzliche Grundlage für die Stromreserve 24.033 geschaffen hat. Sie wurde in der heutigen Schlussabstimmung verabschiedet. Die Stromreserve - einschliesslich der Wasserkraftreserve aus dem Stromgesetz - hilft, kurzzeitige Engpässe zu überbrücken und trägt so zur Versorgungssicherheit bei. 


Motion Grossen – Wichtiger Entscheid des Ständerates zugunsten der Elektrifizierung der Mobilität

Der Ständerat hat in der Sommersession die Motion von Jürg Grossen «Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum» 23.3936 mit 24 zu 18 Stimmen angenommen und damit ein starkes Signal für die Energiewende in der Schweiz gesendet. Die Motion wurde damit an den Bundesrat überwiesen. Die Schweiz ist bisher unter anderem aufgrund von fehlenden Heimladestationen unzureichend auf die Elektrifizierung der Mobilität vorbereitet. Dank der Annahme der Motion kann zukünftig im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum die Installation von intelligenten Ladestationen nicht mehr ohne triftigen Grund verhindert werden. Dieser rechtliche Rahmen ist entscheidend für den raschen Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur und das Erreichen der Klimaziele. 

Weitererhin im Fokus  


Vernehmlassung Stromabkommen: Schlüssel für eine sichere Versorgung und faire Marktbedingungen

Der VSE begrüsst den Start der Vernehmlassung zum Stromabkommen, die bis zum 31. Oktober 2025 dauert. Er begrüsst auch, dass der Bundesrat die volkswirtschaftliche Bedeutung des Stromabkommens hervorhebt und darauf hinweist, dass dieses Abkommen die Versorgungssicherheit gewährleistet und zu tendenziell tieferen Strompreisen führt. Der VSE ist von den Vorteilen eines Stromabkommens mit der EU überzeugt. Je besser die Schweiz in den europäischen Strommarkt integriert ist, desto resilienter, sicherer und günstiger ist ihre Stromversorgung. Davon profitieren sowohl die Konsumentinnen und Konsumenten als auch die Wirtschaft.

Zur Medienmitteilung vom 13. Juni 2025 


Beschleunigungserlass Produktion geht in die nächste Runde

Die Diskussion und Differenzbereinigung zum Beschleunigungserlass Produktion 23.051 gehen in eine weitere Runde – das Geschäft wird als nächstes wieder in der UREK-N und danach in der Herbstsession beraten. Für den VSE ist es zentral, dass ein mehrheitsfähiger Kompromiss gefunden wird. Das kantonale konzentrierte Verfahren und der reduzierte Instanzenzug sind entscheidend für den Ausbau der erneuerbaren Energie. Die Strombranche ist bereit für Kompromisse beim Verbandsbeschwerderecht und den Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen, wenn dadurch wichtige Wasserkraftprojekte nicht gefährdet werden. Der Beschleunigungserlass ist eine unabdingbare Ergänzung zum Stromgesetz.

Als Teil des Beschleunigungserlasses Produktion unterstützt der VSE die vom Ständerat vorgeschlagene marktnähere Vergütung für erneuerbaren Strom. Sie beseitigt bestehende Fehlanreize und sorgt dafür, dass Produzentinnen und Produzenten sich vermehrt nach Marktsignalen ausrichten. Damit wird der PV-Strom besser in den Strommarkt und das Netz integriert. Der VSE brachte erfolgreich den Vorschlag ein, dass neu der Bundesrat bei negativen Preisen die Minimalvergütung aussetzen kann. 

Zum Dossier «Beschleunigungserlass» 


VSE Stellungnahme zur Verlängerung der Winterreserveverordnung (WResV)

Der VSE engagiert sich für eine vorausschauende, widerstandsfähige und marktkonforme Energiepolitik - mit klaren Regelungen und Investitionssicherheit für alle Akteure im Stromsystem - und hat zur geplanten Verlängerung der Winterreserveverordnung Stellung genommen. Die Reserve leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit, insbesondere in Knappheitssituationen.

Der VSE unterstützt eine befristete Verlängerung der Winterreserveverordnung als Übergangslösung, bis eine umfassende gesetzliche Grundlage geschaffen ist. Für die zukünftige Ausgestaltung der Stromreserve spricht sich der VSE für einen technologieoffenen Ansatz aus, in dem auch Verbrauchsreserven stärker einbezogen werden. Dafür braucht es faire Rahmenbedingungen für alle Beteiligten. 

Zu den Stellungnahmen des VSE

Frühlingssession 2025: Verlängerung des Solarexpress, BATE, Beschleunigungserlass, Stromreserve

Parlament beschliesst Verlängerung des Solarexpress inkl. Netzverstärkungen

In der Schlussabstimmung zur Frühjahrssession 2025 hat das Parlament beschlossen, den Solarexpress zu verlängern. Der VSE begrüsst diesen wichtigen Entscheid zur Stärkung der Versorgungssicherheit. Besonders erfreulich ist, dass das Parlament der Empfehlung des VSE gefolgt ist und Netzverstärkungen explizit berücksichtigt. Diese waren bisher im Gesetzestext nicht erwähnt und wurden daher nicht als von nationalem Interesse eingestuft. Damit alpine PV-Grossanlagen gebaut werden können, müssen die dafür erforderlichen Netzverstärkungen zwingend in der gleichen Bestimmung wie die Anschlussleitungen explizit erwähnt werden. Ansonsten kann der Bau einer bewilligungsfähigen Anlage aufgrund von Einsprachen gegen die Netzverstärkungen verhindert werden.

Zu den Ausbauprojekten


BATE: Beratungen sind abgeschossen

Auch die Beratungen zum Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE, 23.083) wurden in der Frühjahrssession abgeschlossen. Der VSE unterstützt die Einführung des BATE. Die neuen Regeln entsprechen weitgehend der bereits gelebten Realität, da international tätige Energieversorgungsunternehmen den Transparenzpflichten und dem Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation gemäss der EU-Regulierung (REMIT) unterstellt sind. Sie melden ihre europäischen Transaktionen und Handelsaufträge auch bereits der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom). Besonders wichtig ist, dass einfache Fehler – sogenannte fat-finger trades – explizit nicht als Marktmanipulation gelten und dies in der Verordnung entsprechend geregelt wird. Der VSE wird im Kontext der Vernehmlassung zur Verordnung besonders darauf achten und diesbezüglich Stellung nehmen.


Beschleunigungserlass: Kommt es in der Sommersession zum Abschluss?

Die Diskussion über den Beschleunigungserlass (23.051) wird in der Sommersession fortgeführt. Beim Verbandsbeschwerderecht und den Ausgleichsmassnahmen gibt es noch keine Einigung zwischen National- und Ständerat. Als Nächstes berät die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) über die Differenzen. Damit die Ausbauziele im Stromgesetz schnell umgesetzt werden können, ist es wichtig, dass die Vorlage mehrheitsfähig ist und zeitnah in Kraft tritt.

Dossier «Beschleunigungserlass»


Stromreserve: Offene Fragen bei der verbrauchsseitigen Reserve und Fördermitteln

Die Stromreserve (24.033), einschliesslich der Wasserkraftreserve aus dem Stromgesetz, hilft, kurzzeitige Engpässe zu überbrücken und trägt so zur Versorgungssicherheit bei. Der VSE begrüsst, dass eine gesetzliche Grundlage für die Stromreserve geschaffen wird. Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) sieht neu eine klare und praktikable Regelung für die Teilnahme an der verbrauchsseitigen Reserve vor. Es ist wichtig, dass zwischen Endverbraucher und Stromlieferant genaue Vertragsanforderungen festgelegt werden. Mit der verbrauchsseitigen Reserve entstehen neue Pflichten für den Stromlieferanten, welche dem Stromlieferanten vergütet werden sollten. Die Überprüfung der effektiven Leistungsreduktion darf nicht dem Stromlieferanten obliegen. Zudem darf keine Kontrahierungspflicht für derartige Verträge vorgesehen werden.

Der VSE begrüsst den gezielten Ausbau von sicher abrufbarer Winterstromproduktion. Statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen eine technologiespezifische Förderung einzuführen, befürwortet der VSE technologieoffene Ausschreibungen für Strom- und Wärmeproduktion dezentral und/oder zentral. Für die Teilnahme an diesen Ausschreibungen wird insbesondere an WKK-Anlagen zu denken sein. Durch die Technologieoffenheit können jedoch auch andere Technologien teilnehmen, sofern sie die Ausschreibungskriterien erfüllen. So kann eine hohe Fördereffizienz sichergestellt werden.

Das Geschäft geht nun wieder in die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) und sollte ebenfalls in der Sommersession finalisiert werden.


Rückliefervergütung soll sich stärker am Marktpreis orientieren

Der Nationalrat hat beschlossen, die Rückliefervergütung gemäss Art. 15 EnG neu auszurichten. Sie soll stärker an den Marktpreis gekoppelt werden. Dadurch sollen Anlagenbetreibende einen stärkeren Anreiz erhalten, keinen Strom beispielsweise bei negativen Preisen einzuspeisen. Der VSE begrüsst diesen Vorschlag und schlägt darüber hinaus eine Abschaffung der Minimalvergütung vor. Er betont schon lange die Bedeutung einer verbesserten Flexibilitätsnutzung sowie den Nutzen von Anreizen und Preissignalen für ein systemdienliches Verhalten. Marktnähere Vergütungen setzen konkrete Anreize, um Produktionsanlagen möglichst marktgerecht zu bauen und zu betreiben. Auch dieses Geschäft geht nun wieder in die UREK-S.


Ferner hat der Nationalrat ein Postulat (24.4563) angenommen, welches den Bundesrat beauftragt, eine Übersicht über den Stand der Energiespeicherung in der Schweiz und ihre Perspektiven vorzulegen.