Aktuell im Bundeshaus

Als Dachverband der Strombranche vertritt der VSE die Interessen seiner Mitglieder unter anderem gegenüber der Politik. Auf dieser Seite zeigt der Verband, was aktuell in der Energiepolitik zu Reden gibt und für die Branche relevant ist.

Ankündigungen


Netzausbau beschleunigen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe

Der vom Volk beschlossene Ausbau erneuerbarer Energien ist erst dann wirksam, wenn auch aufseiten des Netzes die nötigen Leitungen und Anlagen möglichst zeitgleich bereitgestellt werden können. Der VSE begrüsst, dass die Diskussion um die Beschleunigung der Verfahren für die Stromnetze Fahrt aufnimmt. Er hat im letzten Herbst zur entsprechenden Gesetzesvorlage Stellung genommen und dabei insbesondere darauf hingewiesen, dass für die Verteilnetze weitere Massnahmen nötig sind. Der Umbau des Energiesystems findet vorrangig im Verteilnetz statt, weshalb der Netzausbau auf den unteren Netzebenen dringend beschleunigt werden muss.

Die Botschaft des Bundesrats ans Parlament zur Beschleunigungsvorlage für Stromnetze wird in diesem Frühjahr erwartet. Der VSE wird sich im parlamentarischen Prozess für eine Vorlage einsetzen, die den Anforderungen der Verteilnetze Rechnung trägt. Entsprechende Vorschläge finden sich auch in der VSE Stellungnahme zur Netzbeschleunigung auf Verordnungsstufe, die der Verband Anfang nächster Woche einreichen wird.

Dossier «Stromnetz – Enabler der Energiezukunft»


Zukunft der Kernenergie

Der Bundesrat stellt der Initiative «Blackout stoppen» einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber, mit dem er das Neubauverbot von Kernkraftwerken aus dem Gesetz streichen will. Der VSE begrüsst den strategischen Entscheid, den Fächer an Technologieoptionen für die Stromversorgung der Zukunft zu öffnen. Der rasche Ausbau der Erneuerbaren muss weiterhin der primäre Fokus sein. Doch langfristig sollte sich die Schweiz den Handlungsspielraum für die Versorgungssicherheit nicht einschränken und alle Optionen offenhalten. Der VSE wird im Rahmen der Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag bis 3. April 2025 offiziell Stellung nehmen.

Zur Medienmitteilung des VSE zum indirekten Gegenvorschlag


Frühjahrssession 2025

24. März 2025


Parlament beschliesst Verlängerung des Solarexpress inkl. Netzverstärkungen

In der Schlussabstimmung zur Frühjahrssession 2025 hat das Parlament beschlossen, den Solarexpress zu verlängern. Der VSE begrüsst diesen wichtigen Entscheid zur Stärkung der Versorgungssicherheit. Besonders erfreulich ist, dass das Parlament der Empfehlung des VSE gefolgt ist und Netzverstärkungen explizit berücksichtigt. Diese waren bisher im Gesetzestext nicht erwähnt und wurden daher nicht als von nationalem Interesse eingestuft. Damit alpine PV-Grossanlagen gebaut werden können, müssen die dafür erforderlichen Netzverstärkungen zwingend in der gleichen Bestimmung wie die Anschlussleitungen explizit erwähnt werden. Ansonsten kann der Bau einer bewilligungsfähigen Anlage aufgrund von Einsprachen gegen die Netzverstärkungen verhindert werden.

Zu den Ausbauprojekten


BATE: Beratungen sind abgeschossen

Auch die Beratungen zum Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE, 23.083) wurden in der Frühjahrssession abgeschlossen. Der VSE unterstützt die Einführung des BATE. Die neuen Regeln entsprechen weitgehend der bereits gelebten Realität, da international tätige Energieversorgungsunternehmen den Transparenzpflichten und dem Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation gemäss der EU-Regulierung (REMIT) unterstellt sind. Sie melden ihre europäischen Transaktionen und Handelsaufträge auch bereits der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom). Besonders wichtig ist, dass einfache Fehler – sogenannte fat-finger trades – explizit nicht als Marktmanipulation gelten und dies in der Verordnung entsprechend geregelt wird. Der VSE wird im Kontext der Vernehmlassung zur Verordnung besonders darauf achten und diesbezüglich Stellung nehmen.


Beschleunigungserlass: Kommt es in der Sommersession zum Abschluss?

Die Diskussion über den Beschleunigungserlass (23.051) wird in der Sommersession fortgeführt. Beim Verbandsbeschwerderecht und den Ausgleichsmassnahmen gibt es noch keine Einigung zwischen National- und Ständerat. Als Nächstes berät die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) über die Differenzen. Damit die Ausbauziele im Stromgesetz schnell umgesetzt werden können, ist es wichtig, dass die Vorlage mehrheitsfähig ist und zeitnah in Kraft tritt.

Dossier «Beschleunigungserlass»


Stromreserve: Offene Fragen bei der verbrauchsseitigen Reserve und Fördermitteln

Die Stromreserve (24.033), einschliesslich der Wasserkraftreserve aus dem Stromgesetz, hilft, kurzzeitige Engpässe zu überbrücken und trägt so zur Versorgungssicherheit bei. Der VSE begrüsst, dass eine gesetzliche Grundlage für die Stromreserve geschaffen wird. Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) sieht neu eine klare und praktikable Regelung für die Teilnahme an der verbrauchsseitigen Reserve vor. Es ist wichtig, dass zwischen Endverbraucher und Stromlieferant genaue Vertragsanforderungen festgelegt werden. Mit der verbrauchsseitigen Reserve entstehen neue Pflichten für den Stromlieferanten, welche dem Stromlieferanten vergütet werden sollten. Die Überprüfung der effektiven Leistungsreduktion darf nicht dem Stromlieferanten obliegen. Zudem darf keine Kontrahierungspflicht für derartige Verträge vorgesehen werden.

Der VSE begrüsst den gezielten Ausbau von sicher abrufbarer Winterstromproduktion. Statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen eine technologiespezifische Förderung einzuführen, befürwortet der VSE technologieoffene Ausschreibungen für Strom- und Wärmeproduktion dezentral und/oder zentral. Für die Teilnahme an diesen Ausschreibungen wird insbesondere an WKK-Anlagen zu denken sein. Durch die Technologieoffenheit können jedoch auch andere Technologien teilnehmen, sofern sie die Ausschreibungskriterien erfüllen. So kann eine hohe Fördereffizienz sichergestellt werden.

Das Geschäft geht nun wieder in die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) und sollte ebenfalls in der Sommersession finalisiert werden.


Rückliefervergütung soll sich stärker am Marktpreis orientieren

Der Nationalrat hat beschlossen, die Rückliefervergütung gemäss Art. 15 EnG neu auszurichten. Sie soll stärker an den Marktpreis gekoppelt werden. Dadurch sollen Anlagenbetreibende einen stärkeren Anreiz erhalten, keinen Strom beispielsweise bei negativen Preisen einzuspeisen. Der VSE begrüsst diesen Vorschlag und schlägt darüber hinaus eine Abschaffung der Minimalvergütung vor. Er betont schon lange die Bedeutung einer verbesserten Flexibilitätsnutzung sowie den Nutzen von Anreizen und Preissignalen für ein systemdienliches Verhalten. Marktnähere Vergütungen setzen konkrete Anreize, um Produktionsanlagen möglichst marktgerecht zu bauen und zu betreiben. Auch dieses Geschäft geht nun wieder in die UREK-S.


Ferner hat der Nationalrat ein Postulat (24.4563) angenommen, welches den Bundesrat beauftragt, eine Übersicht über den Stand der Energiespeicherung in der Schweiz und ihre Perspektiven vorzulegen.


Aktuell in unserem Fokus


VSE erarbeitet Richtlinien für nationale Datenplattform

Eine zentrale Datenplattform soll zukünftig den Austausch von Mess- und Stammdaten der Schweizer Netzbetreiber ermöglichen. Der VSE definiert zusammen mit der Branche die Richtlinien für die entsprechenden Datenaustauschprozesse. Diese werden im Mai 2025 publiziert. Bis 30. September 2025 können Gesuche zur Konstituierung der nationalen Datenplattform beim UVEK eingereicht werden.

Mehr erfahren


Top-Themen der Energiepolitik
Schwerpunkte, Positionen und Aktivitäten: Das «Top-Themen»-Dokument fasst die wichtigsten Themen kurz zusammen.

Vergangene Sessionen

Wintersession 2024: Beschleunigungserlass, Verlängerung des Solar-Expresses, Notmassnahmen für Stahlindustrie, Stromreserve

Beschleunigungserlass muss mehrheitsfähig bleiben

Beim Beschleunigungserlass (23.051) ist der Ständerat in den wichtigsten Anliegen den Empfehlungen des VSE gefolgt. Der Ständerat hat ein klares Bekenntnis abgegeben, die Verfahren für den Ausbau der erneuerbaren Energien wirklich zu beschleunigen, damit wir unsere Energie- und Klimaziele erreichen können.

Besonders bedauerlich ist jedoch, dass der Ständerat den sachfremden Artikel zu den mobilen Speichern mit einem Zufallsmehr in der Vorlage belassen hat. Dieser widerspricht dem im Stromgesetz verankerten Grundsatz, dass das Messwesen in der alleinigen Zuständigkeit der Netzbetreiber liegt und torpediert die laufenden Arbeiten zur Umsetzung des Stromgesetzes. Die Branche hatte sich bereits mit dem BFE und den anderen relevanten Stakeholdern auf eine zeitnah umsetzbare und in der Praxis gangbare Lösung geeinigt, die «Vehicle to Grid» auch so ermöglichen würde.

Äusserst positiv dagegen zu bewerten ist der einstimmige Entscheid des Ständerats, dass Windkraftprojekte in Zukunft eine typenunabhängige Baubewilligung erhalten sollen. Dies verbessert die Rechtssicherheit und trägt zu effizienten und zügigen Verfahren bei.

Ausserdem hat der Ständerat beschlossen, den Umweltorganisationen das Beschwerderecht bei den 16 Wasserkraft-Projekten zu entziehen. Dies, weil das Stromgesetz die Realisierung dieser 16 Projekte explizit verlangt und schon jetzt absehbar bzw. Tatsache ist, dass diese Projekte entgegen dem grossen Konsens durch einige wenige Organisationen mittels Verbandsbeschwerde vor Gericht torpediert werden. Dieser Entscheid wird noch zu Diskussionen führen: als nächstes in der nationalrätlichen Energiekommission (Jan./Feb. 2025) und frühestens in der Frühjahrssession (März 2025) im Nationalrat.

Für den VSE ist klar: Wir brauchen mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren. Deshalb müssen wir die Regelungen des Verbandsbeschwerderechts kritisch hinterfragen und in Einklang mit den energiepolitischen Zielen bringen – und gleichzeitig dafür sorgen, dass der Beschleunigungserlass mehrheitsfähig bleibt.

Dossier «Beschleunigungserlass»


Ständerat verlängert die Förderung des Solar-Expresses 

Im Vorfeld der Wintersession forderte der VSE laut eine Verlängerung des Solar-Expresses. Der Ständerat hat diese Forderung mit einem überaus deutlichen Entscheid aufgenommen: Anlagen sollen auch dann von einer Einmalvergütung bis zu 60 % profitieren, wenn bis Ende 2025 erst das Gesuch öffentlich aufgelegt ist. Aktuell müssen die Anlagen bis Ende 2025 bereits am Netz angeschlossen sein und 10% ihres Stroms produzieren, um die Förderung zu erhalten. Die neue Regelung würde mehreren Projekten, die bereits weit fortgeschritten sind, Planungs- und Investitionssicherheit über 2025 hinaus gewährleisten – und damit die Aussicht auf mehr Winterstrom verbessern. Der Nationalrat muss dieser Verlängerung in der Frühjahrssession 2025 noch zustimmen.


Parlament beschliesst temporäre Notmassnahmen für angeschlagene Stahlwerke

National- und Ständerat haben mit einem dringlichen Gesetz beschlossen, angeschlagene Betriebe der Stahl- und Aluminiumproduktion «von strategischer Bedeutung» unter strengen Auflagen staatlich zu unterstützen. Konkret wird den betroffenen Unternehmen zwischen 2025 und 2028 ein Teil der Netznutzungskosten erlassen. Die Stromkonsumenten bezahlen diese finanzielle Unterstützung solidarisch.

Der VSE nimmt den Entscheid zu Kenntnis, ist aber ganz klar der Meinung, dass das Stromnetz das falsche Vehikel zur Finanzierung industriepolitischer oder anderer Anliegen ist. Die asymmetrische Belastung der Stromkundinnen und -kunden nimmt zugunsten eines spezifischen Wirtschaftszweiges zu und steigert den schon heute signifikanten Anteil sachfremder Kosten am Netztarif. Industrie- und Strukturpolitik ist über Bund und die Kantone zu finanzieren. Immerhin sind die Notmassnahmen befristet, im Umfang begrenzt und an Bedingungen geknüpft.


Nationalrat befürwortet gesetzliche Verankerung der Stromreserve

Mit der Revision des Stromgesetzes zur gesetzlichen Verankerung einer Stromreserve (24.033) soll auch eine gesetzliche Grundlage für die bereits auf dem Verordnungsweg eingeführte thermischen Reserve (Reservekraftwerke, Notstromgruppen und WKK-Anlagen) geschaffen werden. Die Stromreserve, zu der auch die bereits im Stromgesetz geregelten Wasserkraftreserve zählt, dient der Überbrückung von kurzzeitigen Knappheitssituationen, d.h. wenn der Markt nicht schliesst, und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit. Der Nationalrat ist auf das Geschäft, das die vorberatende Energiekommission bereits substanziell verändert hatte, eingetreten und hat insbesondere die Einführung einer verbrauchsseitigen Reserve mit einem hoheitlichen und einem marktnahen Teil beschlossen, die im Entwurf des Bundesrates noch nicht vorgesehen war. Der VSE wird die vom Nationalrat beschlossene Ausgestaltung der verschiedenen Reserveteile vertieft prüfen und seine Anliegen im Hinblick auf die weitere Beratung in der UREK-S ab Januar in die Diskussion einbringen.


BATE noch nicht abgeschlossen

Weiter behandelte der Ständerat das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz im Energiegrosshandel (BATE, 23.083). Das BATE will alle Schweizer Transaktionen, Handelsaufträge und Insiderinformationen, die einen Einfluss auf die Preise der Energiegrosshandelsmärkte haben könnten, einer Übermittlungs- bzw. Veröffentlichungspflicht unterstellen. Wider Erwarten konnten die Beratungen dazu nicht abgeschlossen werden. Der Ständerat lehnte u.a. ab, nur vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln unten den Begriff «Marktmanipulation» zu fassen – und schuf damit eine Differenz zum Nationalrat wie auch zum VSE, die sich für eine möglichst enge Definition von Marktmanipulation aussprechen. Der VSE wird sich entsprechend in der Energiekommission des Nationalrats einbringen, in der das BATE ab Januar 2025 als nächstes wieder diskutiert wird.

Herbstsession 2024: Lex Koller, Investitionsprüfung, Rückkehr in die Grundversorgung und WACC

Lex Koller und Investitionsprüfung: Nationalrat will strengere Regeln

Nachdem der Ständerat in der Frühjahrssession 2024 der Empfehlung des VSE gefolgt und nicht auf die Vorlage (16.498) eingetreten war, welche die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft der sogenannten Lex Koller unterstellen will, stand das Geschäft in der Herbstsession nun wieder im Nationalrat zur Diskussion. Dieser blieb bei seiner ursprünglichen Haltung und bekräftigte seine Unterstützung für die Vorlage. Der Nationalrat möchte demnach weiterhin verhindern, dass sich ausländische Investoren an einem Wasserkraftwerk, Kernkraftwerk, Stromnetz oder Gasnetz in der Schweiz beteiligen können.

Das Geschäft geht somit wieder in den Ständerat. Der VSE wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass diese Vorlage abgelehnt wird. Eine Annahme der Vorlage hätte eine Überregulierung zur Folge und würde keinen Mehrwert für die Versorgungssicherheit bringen – ja diese sogar schwächen. Eine sichere Versorgung ist unabhängig von der Nationalität der Anlageneigner. Die Anlagen sind und bleiben ja physisch in der Schweiz. Zudem stellt das geltende Recht eine schweizerische Beherrschung bereits weitgehend sicher (zum Beispiel bei Swissgrid direkt im StromVG oder bei den Wasserkraftwerken durch die Heimfallregelung). Die Beschränkung von Beteiligungsmöglichkeiten würden die Kapitalbeschaffung für die notwendigen Investitionen in die Energiewende unnötig erschweren. Zum Umbau des Energiesystems werden auch technologische Innovationen und neue Geschäftsmodelle beitragen, für welche die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern ein wichtiger Faktor sein kann.

Der Nationalrat beriet ausserdem das Investitionsprüfgesetz (23.086). Mit diesem blieben Investitionen aus dem Ausland grundsätzlich erlaubt, unterstünden jedoch einer Bewilligungspflicht. Das Ziel der Regelung ist es zu verhindern, dass durch die Übernahme eines Unternehmens die öffentliche Ordnung oder Sicherheit oder die Versorgung mit essenziellen Gütern und Dienstleistungen in der Schweiz gefährdet werden könnte. Der Nationalrat hat diesem Investitionsprüfungsgesetz nun ebenfalls zugestimmt und verlangt sogar strengere Vorgaben als vom Bundesrat vorgeschlagen. Das Geschäft geht als nächstes in den Ständerat. Aus den gleichen Gründen wie die Änderung der Lex Koller beurteilt der VSE auch das Investitionsprüfgesetz kritisch.


Keine Sonderlösungen für Rückkehr in die Grundversorgung

Der Nationalrat folgte der Empfehlung des VSE, indem er die Motion 22.4062 ablehnte, welche 2022 im Kontext der Energiekrise eingereicht wurde. Diese verlangte für Service-Public-Unternehmen eine Rückkehrmöglichkeit in die Grundversorgung. Der VSE lehnt dies ab, weil er zum gesetzlich verankerten Prinzip «einmal frei, immer frei» steht. Gemäss diesem Prinzip können grosse Endverbraucher nicht mehr in die Grundversorgung zurückkehren, wenn sie sich zuvor für den freien Markt entschieden haben. Dieses Prinzip schützt grundversorgte Verbraucher vor tariflichen Nachteilen, die durch eine Rückkehr von Marktkunden in die Grundversorgung entstehen könnten. Daran soll nicht gerüttelt werden. Eine Hintertür wurde allerdings bereits geöffnet: Nämlich gibt es durch den Beitritt zu einem Zusammenschluss für Eigenverbrauch (ZEV) neu auch für Marktkunden eine Möglichkeit, in die Grundversorgung zurückzukehren. Durch diese im November 2023 eingeführte Regelung leisten Marktkunden, die aus wirtschaftlichen Gründen zurück in die Grundversorgung wollen, immerhin einen Beitrag an die erneuerbare Stromproduktion.

Eine weitere in der Herbstsession traktandierte Motion (22.4213), die die Rückkehr in die Grundversorgung für KMU ermöglichen wollte und ebenfalls 2022 im Kontext der Energiekrise eingereicht wurde, konnte aufgrund der fortgeschrittenen Zeit im Nationalrat nicht mehr beraten werden. Da der Einreichungszeitraum zwei Jahre zurückliegt, wurde die Motion nun abgeschrieben und ist damit hinfällig. Der VSE hatte auch diese Motion aus den gleichen Gründen zur Ablehnung empfohlen.


WACC: Stabilität und Kontinuität statt gefährlicher Experimente

Auch im Parlament wurde in der Herbstsession über den WACC diskutiert: Die Motion 22.4025 verlangt dessen Überprüfung gemäss den Empfehlungen eines vom BFE beauftragten Gutachtens aus dem Jahr 2021. Der Nationalrat nahm die Motion an, obwohl der Bundesrat die WACC-Methodik bereits überprüft und ein neues Berechnungsmodell vorschlagen wird. Die Annahme der Motion verdeutlicht, wie stark der WACC unter Druck steht. Immerhin bekräftigte Energieminister Albert Rösti in der Debatte, dass der Anreiz bleiben müsse, Investitionen in den Ausbau der Erneuerbaren und der Netze zu tätigen. Es sei daher wichtig, dass eine gute WACC-Methodik angewendet werde, und es dürfe nicht all zu viel von der Überprüfung erwartet werden.

Der VSE spricht sich klar gegen eine politisch motivierte Änderung der WACC-Methodik aus.

Zur Stellungnahme

Sommersession 2024: Transparenzvorschriften (BATE) und Beziehung Schweiz-EU

BATE: Nationalrat sagt JA zu strengeren Transparenzvorschriften

Der Nationalrat hat das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz im Energiegrosshandel (BATE, 23.083) einstimmig angenommen. Das BATE ist Teil der Nachfolgeregelungen für den «Rettungsschirm». Es unterstellt alle Schweizer Transaktionen, Handelsaufträge und Insiderinformationen, die einen Einfluss auf die Preise der Energiegrosshandelsmärkte haben könnten, einer Übermittlungs- bzw. Veröffentlichungspflicht.

Der Nationalrat hat der Minderheit seiner UREK zugestimmt, welche den Begriff der Marktmanipulation möglichst eng fassen will. So soll nur vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln darunterfallen und sanktioniert werden. Der Rat ist damit auch der Empfehlung des VSE gefolgt.

Es ist matchentscheidend, dass es im BATE keinen «Swiss Finish» gibt, der Zusatzaufwand und Wettbewerbsnachteile für die Schweizer EVU bedeuten würde. Das BATE soll möglichst analog zu den bestehenden europäischen Regelungen (REMIT) gestaltet sowie für kleinere und mittlere Unternehmen und Verteilnetzbetreiber pragmatisch umsetzbar sein.

Das BATE geht nun in den Ständerat.

Beziehung Schweiz-EU: Parlament unterstützt Klärung der Stromzusammenarbeit

Nebst der Abstimmung zum Stromgesetz fand am 9. Juni 2024 auch die Europawahl statt. Inwiefern die neue Zusammensetzung des Parlaments die Beziehung Schweiz-EU beeinflussen wird, bleibt abzuwarten. Während die Verhandlungen über ein Stromabkommen mit der EU im Rahmen des Paketansatzes des Bundesrates in vollem Gange sind, feiert die Schweiz am 21. Juni 2024 das 25-Jahre-Jubiläum des bilateralen Wegs.

Parallel zu den laufenden Verhandlungen über ein Stromabkommen mit der EU überwies das Parlament in der Sommersession zwei Motionen an den Bundesrat. Es unterstützt damit die Klärung der Stromzusammenarbeit mit der EU im Rahmen eines Stromabkommens. Gleichzeitig regt es die Verhandlung technischer Vereinbarungen an, einerseits als Übergangslösung zur Sicherung der Netzstabilität bis zum Abschluss des Stromabkommens (Motion 21.4500), andererseits als Alternative für den Fall, dass das Stromabkommen nicht zustande kommen sollte (Motion 21.3500).

Der VSE unterstützt die Verhandlungen über das Stromabkommen mit der EU. Technische Vereinbarungen können vorübergehend einen Beitrag leisten zur Sicherung der Netzstabilität. Sie stellen langfristig jedoch keine Alternative zum Stromabkommen dar. Im Rahmen der Verhandlungen über das Stromabkommen erarbeitet der VSE Lösungsvorschläge für eine praktikable und allseits akzeptable Strommarktöffnung.

Netz-Beschleunigung

Der Nationalrat trat nicht auf einen Vorstoss der Grünen Fraktion zur Verfahrensbeschleunigung beim Ausbau der Stromnetze ein. Das Anliegen ist damit aber nicht vom Tisch. Der Bundesrat hat dazu unlängst zwei Vorlagen angekündigt: Zum einen wird er voraussichtlich in den kommenden Wochen eine Gesetzesrevision vorlegen, und zum anderen Ende Jahr eine Vernehmlassung auf Verordnungsstufe eröffnen.

Für den VSE ist klar, dass die Straffung des Bewilligungsprozesses für Netzprojekte auf allen Netzebenen eine unabdingbare Ergänzung zum Stromgesetz und zum Beschleunigungserlass für die Produktion ist. Ohne Netz kein Strom. Der VSE hat bereits verschiedene Hebel identifiziert und erarbeitet entsprechende Vorschläge im Hinblick auf die vom Bundesrat angekündigten Vernehmlassungsvorlagen.

Bundesrat muss Roadmap zur Stromversorgungssicherheit vorlegen

Der Nationalrat überwies ein Postulat (22.3708) der Grünliberalen Fraktion, das den Bundesrat auffordert, eine Roadmap vorzulegen, wie die Stromversorgungssicherheit der Schweiz kurz-, mittel- und langfristig garantiert werden kann. Darin muss der Bundesrat aufzeigen, welche Technologien für Produktion, Effizienz und Verbrauchsreduktion in welchem Zeithorizont zur Verfügung stehen, wie gross das jeweilige Potenzial ist und was diese voraussichtlich kosten werden. Zu jeder Technologie und jedem Zeitabschnitt muss spezifiziert werden, in wessen Zuständigkeit die Realisation der Produktions- und Effizienzpotenziale fällt. Der Bundesrat muss nun innert zwei Jahren einen entsprechenden Bericht ausarbeiten.

Motion zur Ladeinfrastruktur für Elektromobilität nimmt ersten Schritt

Der Nationalrat hat einen Vorstoss gutgeheissen, der den Zugang zu Ladeinfrastrukturen für Elektroautos auch im Mietverhältnis und im Stockwerkeigentum sicherstellen will. Als nächstes berät der Ständerat die Motion (23.3936). Der VSE steht der Ausbreitung der Elektromobilität positiv gegenüber – dazu braucht es Ladeinfrastruktur sowohl im privaten Bereich als auch im öffentlichen Raum. Für einen sichere und effiziente Integration der Ladestationen in die Verteilnetze ist die Steuerbarkeit zentral, also dass Ladestationen «kommunikationsfähig» sind und dem Verteilnetzbetreiber ein Lastmanagement ermöglichen.

Geothermie für die Wärmeversorgung

Der Nationalrat verlangt vom Bundesrat, dass dieser das Potenzial von Geothermie für die Wärmeversorgung prüft und eine Roadmap zur Erschliessung des Potenzials aufzeigt. In der Schweiz gibt es nur die Geothermie-Anlage in Riehen BS, die seit 30 Jahren die Erdwärme in mittleren Tiefen erfolgreich nutzt. Gemäss überwiesenem Postulat (22.3843) ist das Potenzial dieser klimafreundlichen Wärmenutzung gross und die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Zudem bestehen weniger Risiko und Aufwand bei der Geothermie zur Wärmegewinnung als zur Stromversorgung, weil weniger tief gebohrt werden müsse.

Frühjahrssession 2024: Lex Koller, Verhandlungen über ein Stromabkommen und Revision CO2-Gesetz

Ständerat möchte nicht, dass Energie-Infrastrukturen der Lex Koller unterstellt werden: Ständerat entscheidet im Sinne des VSE

Der Ständerat debattierte über eine Vorlage, welche die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft der sogenannten Lex Koller unterstellen will. Bei der Lex Koller handelt es sich um das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG). Demgemäss sollte verboten werden, Wasserkraftwerke, Stromnetze sowie Gasnetze an ausländische Investoren verkaufen zu können.

Der Ständerat teilte das Anliegen nicht und lehnte das Eintreten auf die Vorlage ab, wie dies der VSE empfohlen hatte. Das geltende Schweizer Recht ist für alle Anlagenbetreiber massgebend und stellt schon heute weitgehend sicher, dass die Strominfrastruktur dem Willen der öffentlichen Hand nicht entgleiten kann: Rund 90% der hiesigen Kraftwerke und Netze gehören Kantonen und Gemeinden. Die Hürden für ausländische Investoren sind also schon heute hoch.

Der VSE ist überzeugt, dass eine Annahme der Vorlage vor allem eine Überregulierung zur Folge hätte und keinen Mehrwert für die Versorgungssicherheit bringen würde – ja diese sogar schwächen würde. Denn Verkaufsbeschränkungen würden die Kapitalbeschaffung für die notwendigen Investitionen in die Energiewende unnötig erschweren. Zum Umbau des Energiesystems werden auch technologische Innovationen und neue Geschäftsmodelle beitragen, für welche die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern ein wichtiger Faktor sein kann.

Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat.

Zusammenarbeit mit Europa: Der Bundesrat nimmt Verhandlungen über ein Stromabkommen auf

Einige Vorstösse, die in der Frühjahrssession beraten wurden, adressierten die Stromzusammenarbeit mit Europa. Das Parlament beabsichtigt, dass der Bundesrat technische Vereinbarungen mit der EU oder Nachbarstaaten abschliessen soll, für den Fall, dass ein Stromabkommen nicht zustande kommt.

Es ist wichtig, dass das energiepolitische Verhältnis zur EU geklärt wird. Die Zusammenarbeit erodiert zunehmend, was die Versorgungssicherheit schwächt, Risiken schafft und Kosten auslöst. Zur Überbrückung bis Inkrafttreten eines Stromabkommens unterstützt der VSE bilaterale Verhandlungen mit den Nachbarn und technische Vereinbarungen mit den Kapazitätsregionen. Weder Solidaritätsabkommen noch technische Vereinbarungen sind jedoch ein vollwertiger Ersatz für ein Stromabkommen.

Der VSE begrüsst deshalb, dass der Bundesrat während der Frühjahrssession das definitive Mandat für Verhandlungen über ein Stromabkommen verabschiedet hat. Im Hinblick auf die innerstaatliche Umsetzung strebt der Bundesrat bei der Marktöffnung als Standard für die Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit an, in der geschützten Grundversorgung zu verbleiben, mit regulierten Preisen. Dieses Modell der Wahlfreiheit, einschliesslich des Rechts auf eine Rückkehr zur regulierten Grundversorgung (Service public), wird bekräftigt. Zudem strebt der Bundesrat den Schutz der wichtigsten bestehenden staatlichen Beihilfen an, namentlich im Bereich der Produktion von erneuerbarem Strom. Die Branche hat hohe Erwartungen an ein Stromabkommen: Es muss die Versorgungssicherheit stärken, den gleichberechtigen Marktzugang sichern, Rechtssicherheit schaffen und Mitgestaltung ermöglichen.

Revision CO2-Gesetz: kleiner Schritt zum Netto-Null-Ziel

Bei der Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024 setzte sich der Ständerat in den meisten Punkten durch. Das Parlament macht damit einen weiteren, Schritt zum Netto-Null-Ziel. In den Diskussionen umstritten war unter anderem die Förderung von Ladestationen für E-Autos. Um die Vorlage in der Schlussabstimmung nicht zu gefährden, folgte der Nationalrat dem Ständerat: Es wird folglich keine Förderung von Ladestationen in Mehrparteiengebäuden und Betrieben mit mehreren Arbeitsplätzen geben. Auch gibt es keine Förderung für Ladestationen auf öffentlichen Parkplätzen.

Der VSE stand der Förderung grundsätzlich positiv gegenüber. Um den Umbau des Energiesystems auch durch die Bereitstellung der notwendigen Infrastrukturen voranzubringen, erachtet er die Unterstützung des Aufbaus von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum als ebenso wichtig wie jene im privaten Bereich.

Wintersession 2023: Beschleunigungserlass & Nachfolgeförderung für die Solaroffensive

Beschleunigungserlass: Nationalrat macht wichtigen ersten Schritt

Die Beschleunigung der Verfahren ist eine zentrale Voraussetzung für die Erreichung der Energie- und Klimaziele der Schweiz und die Sicherstellung der Stromversorgung. Der Beschleunigungserlass ist deshalb eine unabdingbare Ergänzung zum Mantelerlass und muss zügig vom Parlament beraten und verabschiedet werden. Für die Versorgungssicherheit der nächsten 10 bis 15 Jahre ist dieses regulatorische Duo alternativlos. Unser Fokus lag denn auch auf der nationalrätlichen Debatte zum Beschleunigungserlass, die in der Wintersession auf der Agenda stand. Die Stossrichtung stimmt, den zentralen Anliegen des VSE wurde Folge geleistet:

  • Der Nationalrat ist mit sehr deutlichem Mehr von 175 zu 19 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Später nach der Detailberatung bestätigte er den Beschleunigungserlass klar mit 137 zu 56 Stimmen.
  • Auch Windkraftprojekte sollen von der Beschleunigung profitieren und so einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Windenergie weist ein erhebliches Winterstrom-Potenzial auf und ist daher komplementär zur alpinen Solarenergie und erhöht die Resilienz der Stromversorgung.
  • Ganz im Sinn des Mantelerlasses, der den erneuerbaren Energien nationales Interesse beimisst, verzichtet der Nationalrat auf die Vorgabe eines Gemeindevetos in allen Kantonen. Grundsätzlich sollen die Kantone darüber entscheiden, wie sie das neue konzentrierte Plangenehmigungsverfahren entsprechend ihren Bedürfnissen gestalten wollen.

Eine negative Überraschung gab es bei einem kurzfristig eingereichten Antrag, der eine Änderung des Mantelerlasses bezweckt. Der vor weniger als drei Monaten verabschiedete Mantelerlass sieht vor, dass Energiespeicher vom Netzentgelt befreit werden (bzw. dieses zurückerstattet erhalten), sofern der Speicher die Energie später zurück ins Netz speist. Der vom Nationalrat mit 117 zu 73 Stimmen angenommene Antrag will diese Bestimmungen ändern für mobile Speicher– dies, obwohl die Branche mit dem BFE und anderen Stakeholdern mit Hochdruck dran ist, eine nachhaltige Lösung für Vehicle to Grid auszuarbeiten. Im Rahmen der ohnehin komplexen und unter hohem Zeitdruck stehenden Verordnungsarbeiten zum Mantelerlass steht eine pragmatische und vor allem praxistaugliche und per 1.1.2025 umsetzbare Lösung bereit. Eine Änderung des Mantelerlasses noch bevor dieser überhaupt in Kraft tritt, würde zu Verunsicherung führen und macht wenig Sinn. Wir werden daher dafür kämpfen, dass der Ständerat den Passus wieder streicht.

Zum VSE Dossier: «Beschleunigungserlass»

Nachfolgeförderung für die Solaroffensive kommt auf Verordnungsstufe

Im Rahmen des Beschleunigungserlasses wurde auch über eine Fristverlängerung der Solaroffensive diskutiert. Aktuell müssen die Projekte des Solarexpresses bis Ende 2025 mindestens 10% der geplanten Produktion oder 10 GWh einspeisen. Die Frist ist sehr sportlich, wie der VSE mehrfach betonte, zumal viele alpine PV-Projekte zahlreiche Hürden nehmen müssen – seien es Zustimmung von Gemeinden und Eigentümern, Einsprachen durch Umweltverbände oder Landschaftsschützer oder fehlende Bewilligungen für netzseitige Anschlüsse.

Der Nationalrat hat nun zwar eine Fristverlängerung bis 2028 abgelehnt. Dafür hat Bundesrat Albert Rösti angekündigt, auf Verordnungsstufe die Förderbestimmungen so anzupassen, dass die Solarexpress-Projekte auch nach Ablauf der Frist eine vergleichbare Förderung erhalten können. Wir nehmen ihn beim Wort und zählen darauf, dass die Investitionssicherheit gewährleistet wird.

Kein Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative

Der Ständerat lehnte einen Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative ab. Die Initiative kommt nun ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung. Der Urnengang findet dem Vernehmen nach im September statt. Eine Annahme der Biodiversitätsinitiative käme einer Vollbremsung für den Ausbau der erneuerbaren Energien gleich. Die Fortschritte, die mit dem Mantelerlass erzielt wurden, würden Makulatur. Ein Nein an der Urne zur Initiative bedeutet zum Glück nicht, gegen Biodiversität zu sein, sondern das Gegenteil. Biodiversität können wir nur erhalten, wenn wir das Klima effektiv schützen. Und genau deshalb müssen wir die inländische Produktion ausbauen und die Energieversorgung dekarbonisieren. Ein Ja zum Mantelerlass und ein Nein zur Initiative sind die Voraussetzung dafür.