Erneuerbare Energien

Eine Energieform wird erneuerbar genannt, wenn sich die Ressourcen für ihre Bereitstellung kurzfristig erneuern. Beim Anteil erneuerbarer Energie in der Stromproduktion belegt die Schweiz in Europa einen Spitzenplatz. Rund 67 Prozent der heimischen Stromproduktion stammen aus Erneuerbaren. Wasserkraft ist mit 58 Prozent Anteil an der Stromproduktion unsere grösste erneuerbare Energiequelle.

Weitere erneuerbare Energien sind Strom aus Wind, Biomasse und Sonne, aber auch aus Abwasser und teilweise aus der Kehrichtverbrennung. Der Anteil dieser sogenannt neuen erneuerbaren Energien am Strommix macht heute (2021) rund 8.3 Prozent der Landeserzeugung aus. Den grössten Beitrag davon leisten Photovoltaikanlagen.

Die erneuerbaren Energien im Überblick

Photovoltaik: Das theoretische wie auch das technische Potenzial der Photovoltaik ist sehr gross. Das Potenzial wird für das Jahr 2035 zwischen 5,5 und 16 TWh geschätzt. Zur Ausschöpfung des Potenzials tragen unter anderem die Halbierung der Gestehungskosten bis 2035 bei sowie die (zeitlich befristete) Erhöhung der Fördermittel. Die effektive Entwicklung der Stromproduktion aus PV hängt unter anderem von der politischen Unterstützung, der Entwicklung der PV-Technologie (zum Beispiel höhere Wirkungsgrade oder sinkende Produktionskosten) und von den Strompreisen ab.  

Wasserkraftwerke: In der Schweiz sind die Möglichkeiten zum Bau von Grosswasserkraftwerken an neuen Standorten unter den gegebenen Landschafts- und Gewässerschutzbestimmungen praktisch ausgeschöpft. Das langfristige Ausbaupotenzial der Grosswasserkraft wird auf ca. 1,3-2,5 TWh geschätzt. Aufgrund des Gewässerschutzgesetzes wird sich aber die Produktion gleichzeitig um circa 1,3 TWh reduzieren. Bei der Kleinwasserkraft wird das Ausbaupotenzial auf 1-2 TWh geschätzt. 

Biomasse: Biomasse ist eine sehr heterogene Energiequelle, die mit unterschiedlichen Technologien in Strom, Wärme und Treibstoff umgewandelt werden kann. Die Stromerzeugung aus Biomasse ist heute bereits sehr effizient und es sind nur noch kleine Wirkungsgradverbesserungen möglich. Das vorhandene Potenzial wird auf 1,4-2,8 TWh bis 2035 geschätzt.

Windenergie: Das Potenzial für Windenergie in der Schweiz wird auf 0,7-1,7 TWh pro Jahr bis 2035 geschätzt. Der Ausbau der Windenergie wird von den gesetzlichen Rahmenbedingungen, von der gesellschaftlichen Akzeptanz und von finanziellen Unterstützungsmassnahmen abhängen. Die fehlende gesellschaftliche Akzeptanz verhindert einen substanziellen Zubau.

Pro Quadratmeter können in der Schweiz jährlich etwa 1100 Kilowatt-Stunden (kWh) Sonnenenergie gewonnen werden. Der Wirkungsgrad für die Umwandlung der eintreffenden Sonnenenergie in Wechselstrom beträgt je nach eingesetzten Komponenten zwischen 6 und 20 Prozent.

Energiestrategie 2050 will das Potenzial der Erneuerbaren ausschöpfen 

Die ES2050 strebt einen Ausbau der erneuerbaren Energien an. Die Wasserkraft soll bis 2035 eine durchschnittliche Produktion von mindestens 37,4 TWh aufweisen. Die übrigen erneuerbaren Energien zusammen ein Potenzial von 11,4 TWh. 

Die ES2050 sieht für Erneuerbare verschiedene, zeitlich begrenzte Unterstützungsmassnahmen vor: 

  • Mit dem Einspeisevergütungssystem (oder vormals Kostendeckende Einspeisevergütung, KEV) erhalten neue Biomasse-Anlagen, Windkraftwerke, Geothermiekraftwerke, grosse Photovoltaikanlagen (PV) und Kleinwasserkraftanlagen eine Einspeiseprämie. Zudem stehen unterstehen Anlagen ab einer gewissen Grösse der Direktvermarktungspflicht. Die Produzenten sind also selbst für den Absatz ihres produzierten Stroms verantwortlich. 

  • Photovoltaikanlagen können auch weiterhin von einer Einmalvergütung profitieren.  

  • Mit Investitionsbeiträgen werden Neuanlagen sowie erhebliche Erweiterungen und Erneuerungen von Biomasse- und Wasserkraftanlagen gefördert. 

  • Die bestehende Grosswasserkraft, welche ihre Produktion unter den Gestehungskosten verkaufen muss, kann von einer Marktprämie profitieren. 

Für diese Massnahmen stehen durch die Erhöhung des Netzzuschlags auf 2,3 Rp/kWh ab 2018 mehr Fördergelder zur Verfügung. 

Zudem erhält die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien den Status des nationalen Interesses. Der Schutz von Natur und Landschaft steht in manchen Fällen in Konflikt mit ihrer Nutzung für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Gemäss der ES2050 sind die Nutzung und der Ausbau der erneuerbaren Energien nun auch von nationalem Interesse. Damit werden Erneuerbare bei der Interessensabwägung gestärkt. Sie erhalten dasselbe Gewicht wie andere Güter von nationalem Interesse, also zum Beispiel Objekte des Natur- und Heimatschutzinventars des Bundes.  

Auf der anderen Seite werden die Kernkraftwerke am Ende ihrer Lebensdauer nicht mehr ersetzt. Es gibt also keine neuen Rahmenbewilligungen.