Mantelerlass

Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, kurz Mantelerlass, sieht diverse Massnahmen für die Versorgungssicherheit vor und stellt wichtige Weichen für den schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien und den weiteren Weg zum Erreichen der Klimaziele.

Das müssen Sie wissen

  • Mit der Verabschiedung des Mantelerlasses hat das Parlament in der Herbstsession 2023 eine grosse Hürde für einen schnellen und starken Ausbau der erneuerbaren Energien, die Stärkung der Versorgungssicherheit in der Schweiz und Klimaneutralität bis 2050 genommen.
  • Im Mantelerlass sind u.a. ambitionierte Ausbauziele definiert sowie Massnahmen vorgesehen, die die Bewilligungsfähigkeit von neuer Energieinfrastruktur verbessern sollen.
  • Der VSE wird sich im Rahmen der für 2024 vorgesehenen Vernehmlassung zu den Verordnungsbestimmungen dafür einsetzen, dass der Spielraum für eine praktikable Umsetzung des Mantelerlasses genutzt wird.

Die Versorgungssicherheit ist prioritär und dringlich – und die Winterversorgung ist dabei der Knackpunkt. Für die Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele, unverhandelbare und übergeordnete nationale Interessen, braucht es einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz, mit besonderem Fokus auf die Winterstromproduktion. Zum einen muss der Strom, den die vier Kernkraftwerke in der Schweiz produzieren, infolge des 2017 beschlossenen schrittweisen Ausstiegs aus der Kernenergie vollständig substituiert werden. Zum anderen muss die Schweiz Mobilität, Wärme und Industrie elektrifizieren, um Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Dadurch steigt der Strombedarf. Gemäss der VSE Studie «Energiezukunft 2050» in Zusammenarbeit mit der Empa entsteht dadurch insgesamt eine Stromlücke in der Grössenordnung von mindestens 37 TWh.

Der Mantelerlass setzt die Weichen für eine erneuerbare Stromversorgung

Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, welches eine Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes umfasst und Mantelerlass genannt wird, setzt wichtige Akzente und stellt richtige Weichen für einen schnellen und starken Ausbau der erneuerbaren Energien, die Stärkung der Stromversorgungssicherheit und den weiteren Weg hin zur Erreichung der Klimaneutralität. National- und Ständerat haben zum Ende der Herbstsession 2023 eine insgesamt ausgewogene Vorlage verabschiedet, mit der wir unter dem Strich einen grossen Schritt vorwärts machen zur Erreichung unserer Energie- und Klimaziele.

Zur Medienmitteilung     Mantelerlass: Ende gut, alles gut?
 

Meilenstein für mehr erneuerbaren (Winter-)Strom

Der Mantelerlass bringt wesentliche Fortschritte und Verbesserungen in verschiedenen Bereichen der Stromversorgung:

  • Ausbauziele generell: Die erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft sollen 35 TWh bis 2035 und 45 TWh bis 2050 liefern. Die Wasserkraft soll ihre Produktion auf 37,9 TWh im 2035 und auf 39,2 TWh im 2050 steigern.
  • Ausbauziele Winterstromproduktion aus erneuerbaren Energien: Sie soll bis 2040 um 6 TWh ausgebaut werden, wovon 2 TWh sicher abrufbar aus Speicherwasserkraft sein müssen. Entsprechende Projekte werden im Gesetz explizit aufgeführt (siehe auch runder Tisch Wasserkraft).
  • Nationales Interesse für Grossanlagen: Für Produktionsanlagen ab einer bestimmten Grösse gilt nationales Interesse. Ihre Realisierung geht Interessen von kantonaler, regionaler und lokaler Bedeutung vor.
  • Verbesserung Bewilligungsfähigkeit: Anlagen ausserhalb der Bauzone erhalten bessere Rahmenbedingungen. So steigen die Chancen, dass z.B. Photovoltaik- oder Biomasseanlagen im Landwirtschaftsgebiet überhaupt bewilligt werden können.
  • Ausweitung Förderinstrumente: Damit der Ausbau der erneuerbaren Energien vorankommt, werden die Förderinstrumente um eine gleitende Marktprämie ausgeweitet.
  • Energieverbrauchsreduktion: Der Energieverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2035 um 13 % und bis 2050 um 5 % gegenüber 2000 gesenkt werden. Zudem soll der Stromverbrauch für die Versorgungssicherheit im Winter mithilfe von neuen Effizienzinstrumenten um 2 TWh reduziert werden.

Sehr erfreulich ist, dass neu die Beschaffungsportfolien für die grundversorgten Kunden und die anderen Kundensegmente getrennt werden und die untaugliche Durchschnittspreismethode somit abgeschafft wird.

Mit den beschlossenen Effizienzvorgaben ist die Branche gefordert, einen noch grösseren Beitrag zur Effizienz zu leisten. Dazu ist sie auch klar bereit. Sie hätte aber Vorgaben bevorzugt, die sich nicht nur auf Stromeffizienz beschränken, sondern Energieeffizienz gesamtheitlich betrachten. Für die Versorgungssicherheit zählt jede Kilowattstunde – ob produziert oder eingespart.

Verpasste Chance bei der Netztarifierung

Der Umbau des Energiesystems spielt sich insbesondere im Verteilnetz ab. Durch die Dekarbonisierung und die zunehmend dezentrale Stromproduktion wird das Verteilnetz zum Hauptschauplatz. Dessen Weiterentwicklung, Digitalisierung und Ausbau werden in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen erfordern. Im Mantelerlass stechen aus Sicht des Verteilnetztes insbesondere der Verzicht auf die Liberalisierung des Messwesens und die Einführung der Möglichkeit zum Peak Shaving positiv hervor. Viel Luft nach oben besteht weiterhin bei der Netztarifierung und der Nutzung netzdienlicher Flexibilitäten – beides zentrale Voraussetzungen, um den Ausbaubedarf des Verteilnetzes so effizient und kostengünstig wie möglich zu gestalten. Hier wurde eine Chance verpasst.

Der VSE wird sich im Rahmen der für 2024 vorgesehenen Vernehmlassung dafür einsetzen, dass der Spielraum für eine praktikable Umsetzung des Mantelerlasses genutzt wird.

Mantelerlass: Inhaltsübersicht

Wichtige Beschleunigungsvorlage ergänzt den Mantelerlass

Mit der Beschleunigungsvorlage, die im Juni 2023 dem Parlament überwiesen wurde, schlägt der Bundesrat Massnahmen vor, die die Verfahren für die Bewilligung von erneuerbaren Energieprojekten beschleunigen sollen. Für Wind- und Solarkraftwerke von nationalem Interesse soll es neu ein konzentriertes kantonales Plangenehmigungsverfahren geben. Dieses sieht vor, dass ein Projekt sämtliche Bewilligungen in einem einzigen Verfahren erhält, und dies innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung sämtlicher Unterlagen. So wird vermieden, dass die Bewilligung in mehrere Etappen aufgeteilt ist und jede Entscheidung bis vor Bundesgericht angefochten werden kann. Die Plangenehmigung wird vom Kanton erteilt, die Gemeinden müssen aber frühzeitig miteinbezogen werden.

Weiter sieht die Beschleunigungsvorlage vor, dass Beschwerden gegen die Plangenehmigung und gegen Bewilligungen von Wasserkraftwerken nur noch beim oberen kantonalen Gericht und beim Bundesgericht geführt werden können, wobei die Gerichte innerhalb von 180 Tagen entscheiden sollten.

Die Kantone definieren in ihren Richtplänen zudem geeignete Gebiete für Wind und Photovoltaik bzw. Gewässerstrecken für Wasserkraftanlagen. In solchen Gebieten entfällt die Notwendigkeit einer projektbezogenen Grundlage im Richtplan.

Und auch bei den Stromübertragungsnetzen soll es mehr Tempo geben. In Zukunft soll im Rahmen des Sachplanverfahrens direkt ein Planungskorridor festgelegt werden (statt wie bisher zuerst ein Planungsgebiet). Es ist notwendig, dass die Weiterentwicklung der Stromnetze im Gleichschritt mit dem Produktionsausbau erfolgt. Im schlechtesten Fall kann nämlich eine neue Produktionsanlage nicht in Betrieb gehen, weil die Netzkapazitäten fehlen.