Rückspeisevergütung: Stromgesetz führt zu Paradigmenwechsel

05.08.2024
Die Vergütung für aus erneuerbaren Energien produzierte und ins Verteilnetz eingespeiste Elektrizität wird mit dem Stromgesetz schweizweit harmonisiert. Sie orientiert sich neu am Referenzmarktpreis. Der VSE hat in einem Infoblatt Empfehlungen für Verteilnetzbetreiber zusammengestellt, wie sie sich auf die Neuerungen vorbereiten können.

Mit dem Stromgesetz treten Änderungen bezüglich der Rückspeisevergütung in Kraft. Ziel ist eine schweizweite Harmonisierung der Vergütung für aus erneuerbaren Energien erzeugte und ins Verteilnetz eingespeiste Elektrizität. Die Abnahmepflicht für die angebotene Elektrizität im Netzgebiet bleibt weiterhin beim Verteilnetzbetreiber. Über die Höhe der Vergütung können sich Anlagenbetreiber und Verteilnetzbetreiber wie bisher einigen. Für den Fall, dass keine Einigung gelingt, hat der Gesetzgeber jedoch einen Paradigmenwechsel vollzogen: Neu richtet sich die Vergütung in diesem Fall nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis. Zudem gilt bei tiefen Marktpreisen eine Minimalvergütung.

Der VSE begrüsst, dass sich die Abnahmevergütung künftig am Referenzmarktpreis orientiert. Aufgrund der Abnahme des eingespeisten Stroms muss der Verteilnetzbetreiber weniger Strom am Markt beschaffen. Eine Vergütung, welche sich am Markt orientiert, liegt daher nahe. Zweck der Abnahme und Vergütung von Strom durch den Verteilnetzbetreiber ist, dem Anlagenbetreiber die Vermarktung seines nicht eigenverbrauchten Stroms abzunehmen. Die Förderung von erneuerbaren Energien wie PV-Anlagen erfolgt über andere Instrumente (Einmalvergütungen bzw. Ausschreibungen). Um die Anlagenbetreiber vor tiefen Marktpreisen zu schützen, sind Minimalvergütungen vorgesehen (für Anlagen bis zu 150 kW). Diese sollen die Amortisation der Anlagen auch bei tiefen Marktpreisen sicherstellen.

Empfehlungen für Verteilnetzbetreiber

In einem Infoblatt hat der VSE Empfehlungen zusammengestellt, wie sich Verteilnetzbetreiber auf den Systemwechsel vorbereiten können. Diese beziehen sich auf die vertragliche Umsetzung, interne Entscheidungsprozesse und die Abnahme der Herkunftsnachweise (HKN). Zudem rät der VSE, von der Publikation einer jährlichen, fixen Rückspeisevergütung zusammen mit den Tarifen 2025 im August 2024 abzusehen.

Ausserdem überarbeitet der VSE aufgrund der gesetzlichen Neuerungen das Handbuch «Umsetzung der Rückspeisevergütung». Dieses unterstützt Netzbetreiber bei der rechtskonformen Umsetzung der Rückspeisevergütung gemäss Art. 15 EnG. Die überarbeitete Version des Handbuchs wird per Ende 2024 veröffentlicht.

Infoblatt