Der VSE lehnt eine Liberalisierung im Bereich des Messwesens entschieden ab. Diese ist für das Gesamtsystem kostentreibend und völlig unverhältnismässig. Der erhoffte innovative und wirtschaftliche Nutzen wird sich als eine Fata Morgana erweisen, wie die ausländischen Beispiele und eine vom Bundesamt für Energie beauftragte Studie zeigen. Da Verantwortlichkeiten auseinandergerissen und neue Schnittstellen geschaffen würden, müssten diese und die Sicherstellung der Datensicherheit durch eine umfangreiche Re-Regulierung neu geregelt werden.
Auch für die Umsetzung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften oder neuen innovativen dezentralen Ansätzen braucht es keine Liberalisierung des Messwesens. Es muss nur der Datenzugang gewährleistet werden. Die Grundlage dafür schafft der Smart-Meter-Rollout. Paradoxerweise würde eine Liberalisierung dieser Entwicklung sogar schaden, da sie für den Rollout und ganz allgemein die Digitalisierung der Netze Unsicherheiten schafft. Dies läuft den Zielen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass) und somit einer sicheren erneuerbaren Energieversorgung zuwider.
Die UREK-N hat in der Beratung des Mantelerlasses weitere Entscheide getroffenen, die der VSE als problematisch erachtet. Dazu gehören etwa weitgehende Unbundling-Vorschriften, verpflichtende Effizienzvorgaben für EVU und die Ausweitung von Eigenverbrauchslösungen, die nicht den technischen Realitäten des öffentlichen Verteilnetztes entspricht. Der VSE wird die heute kommunizierten Entscheide eingehend prüfen und Stellung nehmen.

Claudia Egli
claudia.egli@strom.ch / 062 825 25 30
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