Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz (NA/EEA-NE7 – CH 2025)
Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Mittel-und Hochspannungsnetz (NA/EEA-NE3-5 – CH 2022)
Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.
Der Netzanschlussbeitrag entspricht den erforderlichen Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses des Netzanschlussnehmers.
Bezeichnet die technische Anbindung eines Netzanschlussnehmers oder eines anderen Netzes an ein Netz, als auch den Verwaltungsvorgang eine solche Anbindung herzustellen.
Netzanschlussnehmer sind Eigentümer von Liegenschaften und Anlagen mit elektrischen Installationen, die an das Netz angeschlossen sind.
Der Verknüpfungspunkt kann an verschiedenen Orten sein und wird durch den VNB bestimmt.
Der VSE publiziert heute die überarbeitete Branchenempfehlung «Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz NA/EEA-NE7 – CH 2025». Die Übergangsregelung vom Juli 2024 ist damit aufgehoben. Wesentliche Änderungen betreffen die Regelungen zum externen Netz- und Anlagenschutz...
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für erzeugungsbedingte Verstärkungen im Verteilnetz und von Anschlussleitungen. Die Kosten für diese Netzverstärkungen sind neu als Kosten des Übertragungsnetzes anrechenbar und werden von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid vergütet...
Als (Haus-)Anschlusspunkt werden im Niederspannungsverteilnetz die Eingangsklemmen des Anschluss-Überstromunterbrechers festgelegt.
Der VNB legt, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, den vom Netzanschlussnehmer sowohl für Haupt- als auch für Not-, Reserve- und Revisionsanschlüsse zu zahlenden Anschlussbeitrag fest. Er setzt sich aus Netzanschlussbeitrag und Netzkostenbeitrag zusammen.
Ein gut ausgebautes und unterhaltenes Stromnetz ist essenziell für die Schweizer Versorgungssicherheit. Unsere Übertragungs- und Verteilnetze sind eine Grundvoraussetzung, damit der täglich benötigte Strom zuverlässig aus der Steckdose kommt.
Nach dem deutlichen JA zum Stromgesetz kann der Ausbau der erneuerbaren Energien endlich Fahrt aufnehmen. Damit die Stromnetze, die Lebensadern der Energieversorgung, nicht zum Flaschenhals der Energiewende werden, müssen sie unbedingt zeitgleich mit dem Ausbau der Produktion weiterentwickelt werden...
Der Verteilnetzbetreiber (VNB) ist zuständig für die Gewährleistung des sicheren, leistungsfähigen und effizienten Betriebs des Verteilnetzes. Darüber hinaus schliesst der VNB Netzanschlussnehmer an sein Netz an und ermöglicht Netznutzern die Nutzung des Netzes.
Akteur, der Elektrizität aus dem Übertragungsnetz oder dem Verteilnetz entnimmt oder einspeist. Der Netznutzer ist insbesondere für den Abschluss von Netznutzungsverträgen für alle seine Anschlusspunkte zuständig.
Der Verteilnetzeigentümer (VNE) ist zuständig für Planung, Ausbau, Unterhalt und Instandhaltung sowie Rückbau der in ihrem Eigentum befindlichen Betriebsmittel der Verteilnetze. Der VNE ist weiter zuständig für den Netzanschluss der Anlagen von VNE, Erzeugern und Endverbrauchern an das Verteilnetz.
Das Arealnetz (AN) dient der Feinverteilung von elektrischer Energie innerhalb eines kleinräumigen Areals im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Bst. a StromVG. Mindestens ein vom Arealnetzeigentümer (ANE) wirtschaftlich und juristisch unabhängiger Dritter (Endverbraucher oder Erzeugungseinheit) ohne direkten...
Alle Geräte und Anlagen die am Schweizer Stromnetz angeschlossen werden, müssen die Vorgaben der Dokumente auf dieser Seite jederzeit einhalten.
Grundlagen zur Netznutzung und Netznutzungsentschädigung in den Verteilnetzen der Schweiz.
Der Verkehr versursacht den Löwenanteil der CO2-Emissionen. Für die gelingende Dekarbonisierung muss die Mobilität elektrifiziert werden. Was bedeutet das für die Ladeinfrastruktur und das Netz? Das Interview mit Michael Paulus, Bereichsleiter Netze und Berufsbildung.