Als feste Endverbraucher gelten die Haushalte und die anderen Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh pro Verbrauchsstätte.
Freie Endverbraucher sind Endverbraucher, die von ihrem Recht auf Netzzugang Gebrauch machen respektive bereits Gebrauch gemacht haben. Sie sind von der Grundversorgung im Sinn von Art. 6 StromVG ausgenommen. Eine Regulierung der Preise und der anrechenbaren Gestehungskosten nach StromVG findet hier...
Feste Endverbraucher und Endverbraucher, die auf den Netzzugang verzichten (Art. 6 Abs. 1 StromVG).
Kunden, welche Elektrizität für den eigenen Verbrauch kaufen. Ausgenommen hiervon ist der Elektrizitätsbezug für den Eigenbedarf eines Kraftwerkes sowie für den Antrieb von Pumpen in Pumpspeicherkraftwerken.
Bericht: Vorschläge zur Hebung der Verbrauchsflexibilität: Fokus Endverbraucher im freien Markt
Leitfaden: Vorschläge zur Hebung der Verbrauchsflexibilität bei Endverbrauchern im freien Markt (VFX – CH 2024)
Wichtiger Hinweis bei den Messmethoden von Smartmeter / intelligenter Messsysteme: Nach Möglichkeit ist nur noch die Konfiguration Vektor Summation (Modus A) zu verwenden. Die Betragssummierung (Modus B) ist bei der Messung von Endverbraucherinnen und Endverbrauchern mit zusätzlicher Einspeisung...
Aufgrund der hohen Marktpreise gibt es Endverbraucher im freien Markt, die nicht rechtzeitig einen gültigen Energieliefervertrag für das Jahr 2023 abschliessen. Der lokale Verteilnetzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, diesen Endverbrauchern temporär eine Ersatzversorgung anzubieten. Diese...
Ein gut ausgebautes und unterhaltenes Stromnetz ist essenziell für die Schweizer Versorgungssicherheit. Unsere Übertragungs- und Verteilnetze sind eine Grundvoraussetzung, damit der täglich benötigte Strom zuverlässig aus der Steckdose kommt.
Das neue «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» soll die Ziele von EnG und StromVG koordinieren. Es sieht die vollständige Liberalisierung des Messsystems vor. 2017 hatte Nationalrat Philippe Nantermod eine entsprechende Motion eingereicht. Die Strombranche...
Die tragende Säule der Schweizer Stromversorgung ist die Wasserkraft. Mit der Wasserkraft, der Kernenergie und den weiteren erneuerbaren Energien ist die aktuelle Stromproduktion äusserst CO₂-arm – und trägt somit wesentlich zum Erreichen der Klimaziele bei. Mit der sukzessiven Stilllegung der...
Der effiziente Umgang mit Strom ist eine wesentliche Massnahme, um den Verbrauchsanstieg infolge der Dekarbonisieurng möglichst gering zu halten und damit die Versorgungssicherheit zu stärken. Mit dem Stromgesetz setzt sich die Schweiz verbindliche Verbrauchs- und Effizienzziele beim Strom und...
Als Referenzmenge gilt die Menge der verbrauchten elektrischen Energie (kWh) während der Referenzperiode. Falls keine feststellbare Referenzmenge vorliegt, legt diese der VNB fest. Er orientiert sich dabei an vergleichbaren Endverbraucherinnen und Endverbraucher. Bei saisonalen Tätigkeiten (z.B...
Grossverbraucher sind Endverbraucher, die 100'000 kWh oder mehr pro Jahr verbrauchen, mit Anspruch auf Netzzugang gemäss Artikel 11 Stromversorgungsverordnung (StromVV), unabhängig davon, ob sie diesen Anspruch wahrgenommen haben oder nicht. Massgebend für den Anspruch auf Netzzugang von...
Die Schweiz hat klare, diskriminierungsfreie und EU-kompatible rechtliche Rahmenbedingungen für Ausstellung und Handel von HKN für Strom geschaffen. Sie ist dabei eines der führenden Länder Europas und nimmt aktiv am Handel teil – noch. Denn mit Inkraftsetzung des Clean Energy Package droht der...
Mit untenstehendem Formular können Sie Ihre Daten für die Berechnung Ihres Mitgliederbeitrages erfassen.
Die rekordhohen Strompreise am Markt sowie die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine führen dazu, dass eine Mehrheit der Energieversorgungsunternehmen ihren Kundinnen und Kunden 2023 höhere Strompreise verrechnen müssen. Dies ist das Resultat einer Umfrage des VSE unter seinen Mitgliedern. Die...
Das Strommarktdesign basiert in der Schweiz wie auch in ganz Europa auf dem Energy-Only-Markt. Der Stromhandel findet auf verschiedenen europäischen Strombörsen statt und trägt zur sicheren und effizienten Versorgung der Schweiz bei. Die Preisbildung an den europäischen Strombörsen erfolgt anhand...
Verbrauch der Endverbraucher und der Produktionsanlage.
Wechsel des Energielieferanten durch den Endverbraucher.
Bruttolastgangsumme total aller Endverbraucher (inkl. nachgelagerte Netze).
Ein durch ein geeignetes Verfahren für eine bestimmte Erzeugungseinheits- oder Endverbrauchergruppe ermitteltes, charakteristisches Lastprofil.
Elektrizitätsnetz hoher, mittlerer oder niederer Spannung zum Zwecke der Belieferung von Endverbrauchern oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
Mit einem offenen Vertrag deckt ein Endverbraucher seinen über einen allfälligen Fahrplan hinausgehenden Strombedarf.
Fähigkeit des Netzes, die termingerechte Belieferung aller Endverbraucher mit elektrischer Energie sicher zu stellen.
Staatlich angeordnete Massnahme, bei der Endverbraucher durch flächendeckende zyklische Abschaltungen im Netz zeitweise nicht versorgt werden.
Sammelbegriff für die Betreiber von Netzanlagen oder Teile davon im Übertragungsnetz, in Verteilnetzen, Kraftwerken oder Kundenanlagen resp. Endverbrauchern.
Zusammenfassung aller Endverbraucher in einem Netzgebiet, die von der ersten Stufe der schweizerischen Marktöffnung nicht betroffen sind.
Ein Lieferant beschafft von einem oder mehreren Händlern und/oder Erzeugern Energie und ggf. Herkunftsnachweise zur Versorgung seiner Endverbraucher.
Methode für die Zuweisung der Netzkosten auf eine der beiden Kostenträger «Endverbraucher einer Netzebene» oder «nachgelagerte Netzebene» in Abhängigkeit der jeweiligen Energie- und Leistungswerte.
Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.
Reine Speicher sind Anlagen, welche mit keinem Endverbraucher verbunden sind und Energie ausschliesslich zu Speicherungszwecken vom Verteilnetz beziehen und diese zeitverzögert am Ort der Entnahme wieder einspeisen.
Der ANE ist Endkunde eines VNB und ist Eigentümer des Arealnetzes. Sein Arealnetz wird für die Eigenversorgung und die Versorgung von anderen vom ANE unabhängigen Endverbraucher des VNB genutzt.
Der Verteilnetzeigentümer (VNE) ist zuständig für Planung, Ausbau, Unterhalt und Instandhaltung sowie Rückbau der in ihrem Eigentum befindlichen Betriebsmittel der Verteilnetze. Der VNE ist weiter zuständig für den Netzanschluss der Anlagen von VNE, Erzeugern und Endverbrauchern an das Verteilnetz.
Seit 2013 werden Herkunftsnachweise (HKN) über die Herkunft und Qualität des Stroms für die gesamte schweizerische Produktion aus Kraftwerken mit einer Netzanschlussleistung über 30 kVA erbracht. Für den Endverbraucher sind die Herkunftsnachweise eine Garantie für den auf der Rechnung ausgewiesenen...