Als (Haus-)Anschlusspunkt werden im Niederspannungsverteilnetz die Eingangsklemmen des Anschluss-Überstromunterbrechers festgelegt.
Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.
Der VNB legt, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, den vom Netzanschlussnehmer sowohl für Haupt- als auch für Not-, Reserve- und Revisionsanschlüsse zu zahlenden Anschlussbeitrag fest. Er setzt sich aus Netzanschlussbeitrag und Netzkostenbeitrag zusammen.
Der Netzanschlussbeitrag entspricht den erforderlichen Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses des Netzanschlussnehmers.
Netzanschlussnehmer sind Eigentümer von Liegenschaften und Anlagen mit elektrischen Installationen, die an das Netz angeschlossen sind.
Bezeichnet die technische Anbindung eines Netzanschlussnehmers oder eines anderen Netzes an ein Netz, als auch den Verwaltungsvorgang eine solche Anbindung herzustellen.
Der Verknüpfungspunkt kann an verschiedenen Orten sein und wird durch den VNB bestimmt.
Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz (NA/EEA-NE7 – CH 2020)
Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Mittel-und Hochspannungsnetz (NA/EEA-NE3-5 – CH 2022)
Damit der Umbau des Energiesystems Fahrt aufnehmen kann, müssen die Planungs- und Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Stossrichtung im vom Bundesrat vorgelegten Beschleunigungserlass stimmt. Wichtig ist, dass die Beschleunigung nicht nur für erneuerbare Produktionsanlagen von nationalem...
Software-Tool zur Beurteilung von Netzrückwirkungen nach DACHCZ in NE3–NE7. Anschlussbedingungen für Verbraucher- und Erzeugeranlagen, Kurzschluss-, Lastfluss- und Oberschwingungsanalysen. Ein gemeinsames Produkt der Verbände VDN, ÖE, VSE und CSRES.
Die Schweiz muss das Energiesystem für die Erreichung ihrer Energie- und Klimaziele fundamental umbauen. Strom wird in der Energieversorgung der Zukunft eine noch grössere Rolle spielen: Erneuerbare Energien, Flexibilität, Effizienzsteigerung, Elektrifizierung und Sektorkopplung sind die zentralen...
Für jeden (Haus-)Anschlusspunkt kann ergänzend zum Netzanschlussvertrag eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden.
Ein gut ausgebautes und unterhaltenes Stromnetz ist essenziell für die Schweizer Versorgungssicherheit. Unsere Übertragungs- und Verteilnetze sind eine Grundvoraussetzung, damit der täglich benötigte Strom zuverlässig aus der Steckdose kommt.
Der Trend zum Elektroauto wird viele neue Ladestationen nötig machen. Technische Informationen zum Anschluss und Betrieb dieser Ladegeräte an das Verteilnetz liefert der neue VSE-Flyer. Er richtet sich an Verteilnetzbetreiber und ihre Dienstleister, wie Garagisten und Installateure.
Seit Anfang Jahr gilt der Grenzwert von 95g CO2/km für alle neu zugelassenen PKWs in der EU. Die Neuzulassungen von reinen Elektrofahrzeugen sind geradezu explodiert. Die neusten Fakten zum Thema – und nützliche Infos für Betreiber von Ladestationen.