Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz (NA/EEA-NE7 – CH 2025)
Verlängerung der subsidiären Finanzhilfen für systemkritische Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG)
Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Bundesratsbeschluss im November 2025
Einschätzung VSE: Stromabkommen Schweiz – EU: Gleichlange Spiesse für Schweizer Konsumenten und Strommarkt-Akteure
Stellungnahme zur Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»
Stellungnahme zu den Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten Anfang 2022
Verordnungsentwürfe zu Verboten und Verwendungsbeschränkungen sowie zur Kontingentierung im Bereich Gas
Technische Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ - Teil B: Anforderungen und Beurteilung, Abschnitt II Mittelspannung (2022)
Stellungnahme zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (2. Etappe mit Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative)
Anforderungen für die Ansteuerbarkeit von Ladestellen der Elektromobilität mittels eines Netzbetreiberschaltkontaktes
Digital@EVU 2021: Wie ist der Stand der digitalen Transformation in der Energiewirtschaft?
Technische Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ - Teil A: Grundlagen (2020)
Technische Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ - Teil B: Anforderungen und Beurteilung, Abschnitt I Niederspannung (2021)
Teilrevisionen der Raumplanungsverordnung (RPV), der Energieeffizienzverordnung (EnEV) und der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)
Pa.Iv. Badran «Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller» (16.498)
Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Verordnungsänderungen mit Inkrafttreten Anfang 2023
Totalrevision der Stauanlagenverordnung sowie zu Verordnungsänderungen im Kernenergiebereich sowie im Anwendungsbereich des Elektrizitätsgesetzes mit Inkrafttreten Anfang 2023
Meldepflicht von Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen für Cyberangriffe (Revision des Informationssicherheitsgesetzes ISG)
Schutz der Gewässer bei Erstellung und Betrieb von elektrischen Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten (2021)
Stellungnahme zur Übertragung von öffentlichen Aufgaben des Fachbereichs Energie der wirtschaftlichen Landesversorgung
Änderung des Energiegesetzes (Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Stromproduktion)
Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz: Beispieldaten (SDAT – CH 2022)
Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz, Anhang 2: Annullierung und Prozessabbruch (SDAT – CH 2022)
Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz, Anhang 1: Acknowledgement und Error Handling (SDAT – CH 2022)
Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz: «SDAT-CH Messdatenaustauschprozesse» (SDAT – CH 2022)
Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz, Anhang 4: XML Schemas (SDAT – CH 2022)
Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz: «SDAT-CH Grundlagen und Definitionen» (SDAT-CH)
Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz: «SDAT-CH Wechselprozesse» (SDAT – CH 2022)
Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz, Anhang 3: Core Components (SDAT – CH 2022)
Der Verteilnetzbetreiber (VNB) ist zuständig für die Gewährleistung des sicheren, leistungsfähigen und effizienten Betriebs des Verteilnetzes. Darüber hinaus schliesst der VNB Netzanschlussnehmer an sein Netz an und ermöglicht Netznutzern die Nutzung des Netzes.
Der Verteilnetzeigentümer (VNE) ist zuständig für Planung, Ausbau, Unterhalt und Instandhaltung sowie Rückbau der in ihrem Eigentum befindlichen Betriebsmittel der Verteilnetze. Der VNE ist weiter zuständig für den Netzanschluss der Anlagen von VNE, Erzeugern und Endverbrauchern an das Verteilnetz.
Für die optimale Zuteilung der Produktionsfahrpläne an die steuerbare Produktion ist ein Verteilschlüssel notwendig. Dieser wird so definiert, dass sich jede steuerbare Produktion proportional zu ihren verfügbaren Reserven zwecks Deckung der Restlast beteiligt. Damit wird sichergestellt, dass die...
Zusammenfassung aller Endverbraucher in einem Netzgebiet, die von der ersten Stufe der schweizerischen Marktöffnung nicht betroffen sind.
Ein Netz wird als vollständiges Netz bezeichnet, wenn kein Betriebsmittel ausser Betrieb ist.
Man befindet sich heute in dieser Phase bis zur Inkraftsetzung von Verordnungen über die Elektrizitätsbewirtschaftung. Alle zum Vollzug nötigen Arbeiten müssen in dieser Phase abgeschlossen werden (Schulung, konkrete Arbeit der VNB/Swissgrid/etc.)
Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) hat zur Aufgabe, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um im Fall von schweren Strommangellagen verschiedene vom Bund angeordnete Massnahmen insbesondere zur Reduktion des Verbrauchs und zur Bewirtschaftung der elektrischen Energie zu...
Der Wasserzins ist die Abgeltung zugunsten des Gemeinwesens (Gemeinden, Kantone) der Nutzung der Wasserkraft, die zur Energieerzeugung genutzt wird.
Differenz der Einspeisung elektrischer Energie in das Netz und der Ausspeisung elektrischer Energie aus dem Netz, abzüglich des Eigenbedarfs der Produktionsanlagen und des Netzbetriebs (Transformierung und Übertragungsverluste). Die ermittelte Verlustenergie wird vom Verteilnetzbetreiber zu...
Der an einer geeichten Messeinrichtung ab- oder ausgelesene Wert (Rohwert).
Die zentrale operative Stelle koordiniert sämtliche Umsetzungsarbeiten, die mit der Angebotslenkung einherkommen und verantwortet den Gesamtüberblick. Als Teil der OSTRAL übernimmt die nationale Netzgesellschaft (Swissgrid) die Funktion als zentrale operative Stelle.
Der Verteilnetzbetreiber sendet dem Lieferanten eine Zuordnungsliste mit den ihm zugeordneten Messpunkten. Diese dient dem Lieferanten dazu, seinen Datenbestand zu kontrollieren.
Totalrevisionen der Rohrleitungssicherheitsverordnung und der Safeguardsverordnung sowie weitere Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten am 1. Juli 2021
Als (Haus-)Anschlusspunkt werden im Niederspannungsverteilnetz die Eingangsklemmen des Anschluss-Überstromunterbrechers festgelegt.
Bezeichnet ein Prinzip, dessen Einhaltung den sicheren Netzbetrieb auch dann gewährleistet, wenn ein beliebiges einzelnes Element des Systems ausgefallen ist.
Bedeutet, dass der Zustand eines Netzes dem (n-1)-Kriterium genügt.
Unter Abgaben und Leistungen fallen neben Geldzahlungen aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung auch entsprechende Gratisleistungen und verbilligte Leistungen.
Energieflussrichtung, in der Energie abgegeben wird.
Erfassung von Messdaten entweder durch visuelle Ablesung vor Ort oder mit datentechnischen Einrichtungen.
Die tolerierte Abweichung der Zeitsynchronisation für die Lastgangmessung (in %).
Der Speicher besitzt einen eigenen (von einer allfälligen EEA unabhängigen) Wechselrichter oder Generator, über den er sich sowohl laden als auch entladen lässt.
Aufsummieren mehrerer Werte zu einem neuen Wert nach definierten Regeln.
Aktive Teilnehmer an der Spannungshaltung im Übertragungsnetz sind verpflichtet, die ihnen ohne Einschränkung des Wirkleistungsbetriebs zur Verfügung stehende Blindleistung für die Spannungshaltung im Übertragungsnetz einzusetzen. Sie regeln die Spannung in die Richtung eines von der nationalen...
Verfahren für die Zuteilung von Kapazitätsrechten im Rahmen des Engpassmanagements.
Mit der Angebotslenkung soll während der Dauer einer schweren Mangellage erreicht werden, dass sich die Schweiz mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen von elektrischer Energie weiterversorgen kann. Mittels zentraler Kraftwerksbewirtschaftung wird die Energieversorgung möglichst lange...
Sammelbegriff für die Betreiber von Netzanlagen oder Teile davon im Übertragungsnetz, in Verteilnetzen, Kraftwerken oder Kundenanlagen resp. Endverbrauchern.
Sammelbegriff für Anlagenbetreiber, deren Anlagen direkt an das Übertragungsnetz angeschlossen sind.
Sammelbegriff für Anlageneigentümer, deren Anlagen direkt an das Übertragungsnetz angeschlossen sind.
Der VNB legt, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, den vom Netzanschlussnehmer sowohl für Haupt- als auch für Not-, Reserve- und Revisionsanschlüsse zu zahlenden Anschlussbeitrag fest. Er setzt sich aus Netzanschlussbeitrag und Netzkostenbeitrag zusammen.
Staatlich anerkannte Zulassung und Eichung der Messapparate.
Das Arealnetz (AN) dient der Feinverteilung von elektrischer Energie innerhalb eines kleinräumigen Areals im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Bst. a StromVG. Mindestens ein vom Arealnetzeigentümer (ANE) wirtschaftlich und juristisch unabhängiger Dritter (Endverbraucher oder Erzeugungseinheit) ohne direkten...