Winterreserve: Wettbewerbliche Beschaffung und klare Abruflogik

Der VSE unterstützt die rasche Einrichtung einer Winterreserve als Beitrag zur Sicherstellung der kurz- bis mittelfristigen Versorgungssicherheit und befürwortet deren vorgezogene Einführung auf dem Verordnungsweg. Die Verordnung sollte aus Sicht des VSE insbesondere hinsichtlich wettbewerblicher Beschaffung und Abruflogik der verschiedenen Reserven optimiert bzw. präzisiert werden.
18.11.2022

Die aktuelle Krisensituation unterstreicht die Notwendigkeit, kurzfristige Versorgungsengpässe oder Importrestriktionen aus eigener Kraft mittels gesicherter Reserveenergie überbrücken zu können. Mit der Vorlage «Verordnung über die Errichtung einer Winterreserve» wird die bestehende Wasserkraftreserve auf weitere Anwendungen ausgeweitet. Kern des Vorschlags für eine Winterreserve sind einerseits die bereits eingeführte Wasserkraftreserve (vgl. VSE Stellungnahme vom 17. Juni 2022) und andererseits eine ergänzende Reserve bestehend aus Reservekraftwerken und Notstromgruppen, die in ausserordentlichen Knappheitssituationen zusätzliche Energie ins Stromsystem bringen soll.

In seiner Stellungnahme zur Winterreserve unterstreicht der VSE, dass die ergänzende Reserve wie die Wasserkraftreserve nur ausserhalb des Marktes und in Koordination mit der Wasserkraftreserve eingesetzt werden soll. Die bereits erfolgte Kontrahierung von Kapazitäten der ergänzenden Reserve für den Winter 2022/2023 ist aufgrund der knappen zeitlichen Verhältnisse nachvollziehbar. Die weiteren Kapazitäten sind mittels eines wettbewerblichen Mechanismus zu beschaffen. Dabei soll die Ausschreibung der ergänzenden Reserve grundsätzlich technologieneutral sein.

Konzept noch nicht ausgereift

Die Grundsätze der Abruflogik der unterschiedlichen Reserven und die in der Verordnung verwendeten Begrifflichkeiten sind klarer herauszuarbeiten. Insbesondere ist zentral, dass unterschieden wird einerseits zwischen der Abrufordnung von Wasserkraftreserve und ergänzender Reserve und andererseits der Abrufordnung innerhalb der ergänzenden Reserve. Die bereits festgelegte Abrufordnung innerhalb der Wasserkraftreserve ist aufrecht zu erhalten. Im kommenden Jahr ist die Verordnung basierend auf den über das Winterhalbjahr anfallenden Erfahrungswerten zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.

Reserve macht Ausbau nicht obsolet

Der VSE betont, dass der Aufbau aussermarktlicher Reserven den starken Zubau an (erneuerbarer) Produktion im Inland nicht obsolet macht. Dazu sind weitere Massnahmen umzusetzen. Der VSE hat Ende 2021 in einer Roadmap Versorgungssicherheit eine Gesamtübersicht über die für die Stromversorgungssicherheit der Schweiz notwendigen, kurz-, mittel- und langfristig wirksamen Massnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette erstellt und im September 2022 ergänzend einen detaillierten Massnahmenbeschrieb publiziert.