Neue Transparenzregeln im Stromhandel entsprechen gelebter Realität

28.03.2023
Die Transparenzregeln, die im europäischen Energiegrosshandelsmarkt gelten (EU-REMIT), werden von vielen Schweizer Unternehmen bereits heute erfüllt. Der Bundesrat will nun in der Schweiz ein analoges Regelwerk einführen, welchem auch Transaktionen, Handelsaufträge und Insiderinformationen innerhalb der Schweiz unterliegen sollen. Der VSE zeigt sich offen für dieses neue Bundesgesetz, das möglichst nahe an EU-REMIT gehalten werden muss. Für kleinere und mittlere Unternehmen und Verteilnetzbetreiber, welche von den Neuerungen in erster Linie betroffen sein werden, sind pragmatische Lösungen nötig.

International tätige Schweizer Energieversorgungs­unternehmen (EVU) sind den Transparenzpflichten und dem Verbot von Insiderhandel und Markt­mani­pulation gemäss der strengen EU-REMIT-Verordnung unterstellt und seit 2013 gemäss Stromversorgungsversorgnung (StromVV) verpflichtet, diese Informationen nebst der europäischen Agentur zur Zusammenarbeit der Energie­regulierungs­behörden (ACER) auch der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) zu melden. Diese Tranparenzvorschriften gelten aktuell schon für den überwiegenden Teil der Schweizer Handelgeschäfte und der Insiderinformationen.

Neu werden mit GATE – dem Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten – auch alle ausserbörslichen Transaktionen, Handelsaufträge und Insiderinformationen innerhalb der Schweiz, welche einen Einfluss auf die Preise der Grosshandelsmärkte haben könnten, einer Übermittlungs- beziehungsweise Veröffentlichungspflicht unterstellt. Mit GATE wird die Transparenz also noch weiter erhöht und eine Lücke geschlossen. Der VSE hat sich immer offen gezeigt gegenüber einer Transparenzregelung für die Schweiz ähnlich derjenigen der EU, da dies der gelebten Realität entspricht.

GATE möglichst analog zu EU-REMIT ausgestalten

Der VSE begrüsst die Stossrichtung der Vernehmlassungsvorlage und ausdrücklich den Umstand, dass die Schweizer Regulierung sich an den Bestimmungen der EU-REMIT-Verordnungen orientiert. Die Schweizer Regulierung muss möglichst analog zu den EU-REMIT-Verordnungen ausgestaltet sein, um Zusatzaufwände zu vermeiden. Die international tätigen Schweizer EVU sind mit den entsprechenden Vorgaben auf EU-Ebene vertraut und haben die (initial sehr aufwendigen) Prozesse zur Veröffentlichung von Insiderinformationen sowie zur Übermittlung von Handelstätigkeiten an den EU-Märkten gemäss REMIT an ACER und parallel dazu an die ElCom implementiert. Jede Schweiz-spezifische Abweichung würde die Umsetzung erschweren und den Aufwand seitens der Marktteilnehmer, Vermittler und Behörden substanziell erhöhen.

Delegierbarkeit der Pflichten als zentrales Instrument für kleinere und mittlere Unternehmen

Die neuen Pflichten durch GATE würden vor allem kleinere und mittlere EVU und Verteilnetzbetreiber betreffen. Da für sie die Umsetzung anspruchsvoll ist, pocht der VSE auf pragmatische Lösungen: Um den Aufwand für diese EVU überschaubar zu halten, muss die Möglichkeit geschaffen werden, die Übermit­tlung von Transaktionen und Handelsaufträgen sowie die Veröffentlichung von Insiderinformationen an Dritte zu delegieren.

Bereichsleiterin Kommunikation

Claudia Egli

claudia.egli@strom.ch / 062 825 25 30

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