Nationale Datenplattform: VSE publiziert Richtlinien und Übergangslösung

13.05.2025
Das neue Stromgesetz sieht vor, dass Schweizer Netzbetreiber Mess- und Stammdaten künftig über eine nationale Datenplattform austauschen. Der VSE definiert in den Richtlinien relevante Use Cases, Prozesse und Daten. Als Übergangslösung bis zur Inbetriebnahme der nationalen Datenplattform dient eine Kopplung bestehender Datahubs.

Am 7. Mai 2025 hat der VSE Vorstand zwei wichtige Branchendokumente für den zukünftigen Umgang mit Mess- und Stammdaten verabschiedet. Dabei handelt es sich um die Richtlinien für die nationale Datenplattform sowie um eine Übergangslösung bis zur Inbetriebnahme dieser Plattform.

Richtlinien für die nationale Datenplattform

Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) und die Stromversorgungsverordnung (StromVV) stecken den Rahmen für die Ausgestaltung der nationalen Datenplattform ab, wie sie gemäss neuem Stromgesetz vorgesehen ist. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips hat der Bund die Definition von Use Cases und Datenaustauschprozessen, die Beschreibung der notwendigen Daten sowie die Abstimmung mit Anforderungen von OSTRAL (Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen) und bestehenden Branchenrichtlinien zum standardisierten Datenaustausch an die Branche delegiert. Die VSE Koordinationsgruppe für Digitalisierungsfragen (KGD) hat diese Aufgabe in einer dedizierten Arbeitsgruppe erfüllt. Die Richtlinien zum «Standardisierten Datenaustausch mit der nationalen Datenplattform» (SDND) beschreiben die Ausgestaltung der nationalen Datenplattform.

Branchendokument «Standardisierter Datenaustausch mit der nationalen Datenplattform»

Basis für Ausschreibung des UVEK

Für die Konstituierung der nationalen Datenplattform ist das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verantwortlich. Dieses hat am Montag, 3. März 2025 ein Bewerbungsverfahren gestartet. Das UVEK verweist in seiner Ausschreibung explizit auf die Richtlinien SDND, insofern stellt das Dokument einen Teil der Basis für die Ausschreibung dar.

Kopplung bestehender Datahubs als Übergangslösung

Die nationale Datenplattform wird voraussichtlich im Jahr 2027 in Betrieb gehen. Bis dahin ist als Übergangslösung ein Datenaustausch zwischen den bestehenden Datahubs notwendig. Der neue Anhang 5 «Datahub-Kopplung» zum Branchendokument «Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz» (SDAT) beschreibt die bereits implementierte Lösung, welche drei bestehende Datahubs zu einem zentralen Austauschsystem verbindet. Das Konzept kann auf Dienstleister ausgeweitet werden, welche die gleichen Voraussetzungen erfüllen müssen. Um einen vollständig abgesicherten Datenverkehr zu gewährleisten und die Datensouveränität sicherzustellen soll die nationale Datenplattform in SSUN (Secure Swiss Utility Network auf Basis von SCION) betrieben werden mit dem Ziel, dass alle Marktpartner bis 2030 ebenfalls integriert sind. 

Branchendokument SDAT Anhang 5 «Datahub-Kopplung»