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Den «Musterbrief: Antwortschreiben Verweigerung von Montage und Inbetriebnahme eines Smart Meters» finden Sie hier: www.strom.ch/musterbrief-img
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Branchenlösung zur Erfassung des SF6-Bestandes der VNB und dem Umgang mit SF6.
Rechtsgutachten zur Gesetzeskonformität der Rückspeisevergütung gemäss Verordnungsentwurf zur Energiestrategie 2050
Stellungnahme zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (2. Etappe mit Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative)
Anforderungen für die Ansteuerbarkeit von Ladestellen der Elektromobilität mittels eines Netzbetreiberschaltkontaktes
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Dieses Dokument beschreibt eine standardisierte Ansteuerbarkeit von Ladestellen der Elektromobilität mittels einer drahtgeführten Kommunikationsstrecke zu einer Signalquelle des Netzbetreibers.
Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Mittel-und Hochspannungsnetz (NA/EEA-NE3-5 – CH 2022)
Regelt die technischen Anforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Energieerzeugungsanlagen an das Verteilnetz in den Netzebenen 3-5.
Stellungnahme zu den Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten Anfang 2022
Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2024
Schutz der Gewässer bei Erstellung und Betrieb von elektrischen Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten (2021)
Die Empfehlung konkretisiert bei neu zu erstellenden elektrischen Anlagen mit Isolier- oder Hydraulikflüssigkeit, sowie bei wesentlichen Umbauten die baulichen und technischen Vorrichtungen zum Schutze der Gewässer.
Technische Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ - Teil B: Anforderungen und Beurteilung, Abschnitt II Mittelspannung (2022)
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Im Teil B Abschnitt II sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Mittelspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Verordnungsänderungen mit Inkrafttreten Anfang 2023
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Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023.
Totalrevision der Stauanlagenverordnung sowie zu Verordnungsänderungen im Kernenergiebereich sowie im Anwendungsbereich des Elektrizitätsgesetzes mit Inkrafttreten Anfang 2023
Totalrevisionen der Rohrleitungssicherheitsverordnung und der Safeguardsverordnung sowie weitere Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten am 1. Juli 2021
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Der VSE zeigt mit seiner Studie «Wege in die neue Stromzukunft» drei Szenarien auf. Jeder Weg ist mit unterschiedlichen Auswirkungenverbunden. Eine Schweizer Stromzukunft ohne Gaskombikraftwerkeund ohne Importe von nicht erneuerbarer Energie ist nur mit grossenAnstrengungen beim Stromsparen und mit drastischen Massnahmenmöglich. 2012, pdf
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Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) ist der Branchendachverband der schweizerischen Elektrizitätsbranche mit Hauptsitz in Aarau. Daneben ist der VSE mit einer Niederlassung in Lausanne und durch eine enge Zusammenarbeit mit ESI auch im Tessin vertreten. Ab 2014 verfügt der VSE zusätzlich über ein Büro in Bern.
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Der persönliche Leitfaden vermittelt in kompakter und kurzer Form die wichtigsten Informationen im Bereich Arbeitssicherheit und Erste Hilfe in der Strombranche. Dank seinem praktischen Taschenformat kommt er überall mit und kann somit in kritischen Situationen schnell die nötigen Hinweise liefern.
Technische Anforderungen und allgemeine Bedingungen für die Lieferung von imprägnierten Holzmasten (2017)
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Diese technischen Anforderungen gelten für die Herstellung und die Lieferungen von Holzmasten, imprägniert mit für diesen Zweck zugelassenen Holzschutzmitteln des BAFU und der LIGNUM. Die Qualitätssicherung schliesst die Produktionsmethoden und den Umweltschutz bei der Herstellung, Lagerung und Auslieferung der Masten mit ein.
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Zwischen Juni und September 2020 wurden die Mitglieder des VSE erneut – wie auch schon 2019 – zu ihrer Einschätzung der Energiezukunft befragt. Dabei wurde die persönliche Einschätzung von Mitarbeitenden der Mitgliedsunternehmen eingeholt und nicht die Sichtweise der Unternehmen. Die Umfrageteilnehmer sollten einschätzen, für wie relevant sie die 15 Treiber, die die Energiewelten ausmachen, im Jahr 2035 halten.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) eröffnet. Für den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE sind die Versorgungssicherheit der Schweiz und die Ausgestaltung des zukünftigen Marktdesigns entscheidend.
Branchensystematik für die Kostenermittlung der Energielieferung an Endverbraucher mit Grundversorgung.
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Der VSE ist der Branchendachverband der schweizerischen Elektrizitätsbranche mit Hauptsitz in Aarau und einer Niederlassung in Lausanne. Darüber hinaus verfügt der VSE über ein Büro in Bern. Im Tessin besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem ESI.
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Der VSE ist der Branchendachverband der schweizerischen Elektrizitätsbranche mit Hauptsitz in Aarau und einer Niederlassung in Lausanne. Darüber hinaus verfügt der VSE über ein Büro in Bern und besteht im Tessin eine enge Zusammenarbeit mit ESI.