Aktuell im Parlament

Als Dachverband der Strombranche vertritt der VSE die Interessen seiner Mitglieder unter anderem gegenüber der Politik. Auf dieser Seite zeigt der Verband, was aus seiner Sicht in der aktuellen Session des Parlaments zu Reden gibt und für die Branche relevant ist.

Frühjahrssession 2024


Ständerat möchte nicht, dass Energie-Infrastrukturen der Lex Koller unterstellt werden: Ständerat entscheidet im Sinne des VSE

Der Ständerat debattierte über eine Vorlage, welche die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft der sogenannten Lex Koller unterstellen will. Bei der Lex Koller handelt es sich um das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG). Demgemäss sollte verboten werden, Wasserkraftwerke, Stromnetze sowie Gasnetze an ausländische Investoren verkaufen zu können.

Der Ständerat teilte das Anliegen nicht und lehnte das Eintreten auf die Vorlage ab, wie dies der VSE empfohlen hatte. Das geltende Schweizer Recht ist für alle Anlagenbetreiber massgebend und stellt schon heute weitgehend sicher, dass die Strominfrastruktur dem Willen der öffentlichen Hand nicht entgleiten kann: Rund 90% der hiesigen Kraftwerke und Netze gehören Kantonen und Gemeinden. Die Hürden für ausländische Investoren sind also schon heute hoch.

Der VSE ist überzeugt, dass eine Annahme der Vorlage vor allem eine Überregulierung zur Folge hätte und keinen Mehrwert für die Versorgungssicherheit bringen würde – ja diese sogar schwächen würde. Denn Verkaufsbeschränkungen würden die Kapitalbeschaffung für die notwendigen Investitionen in die Energiewende unnötig erschweren. Zum Umbau des Energiesystems werden auch technologische Innovationen und neue Geschäftsmodelle beitragen, für welche die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern ein wichtiger Faktor sein kann.

Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat.

Zusammenarbeit mit Europa: Der Bundesrat nimmt Verhandlungen über ein Stromabkommen auf

Einige Vorstösse, die in der Frühjahrssession beraten wurden, adressierten die Stromzusammenarbeit mit Europa. Das Parlament beabsichtigt, dass der Bundesrat technische Vereinbarungen mit der EU oder Nachbarstaaten abschliessen soll, für den Fall, dass ein Stromabkommen nicht zustande kommt.

Es ist wichtig, dass das energiepolitische Verhältnis zur EU geklärt wird. Die Zusammenarbeit erodiert zunehmend, was die Versorgungssicherheit schwächt, Risiken schafft und Kosten auslöst. Zur Überbrückung bis Inkrafttreten eines Stromabkommens unterstützt der VSE bilaterale Verhandlungen mit den Nachbarn und technische Vereinbarungen mit den Kapazitätsregionen. Weder Solidaritätsabkommen noch technische Vereinbarungen sind jedoch ein vollwertiger Ersatz für ein Stromabkommen.

Der VSE begrüsst deshalb, dass der Bundesrat während der Frühjahrssession das definitive Mandat für Verhandlungen über ein Stromabkommen verabschiedet hat. Im Hinblick auf die innerstaatliche Umsetzung strebt der Bundesrat bei der Marktöffnung als Standard für die Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit an, in der geschützten Grundversorgung zu verbleiben, mit regulierten Preisen. Dieses Modell der Wahlfreiheit, einschliesslich des Rechts auf eine Rückkehr zur regulierten Grundversorgung (Service public), wird bekräftigt. Zudem strebt der Bundesrat den Schutz der wichtigsten bestehenden staatlichen Beihilfen an, namentlich im Bereich der Produktion von erneuerbarem Strom. Die Branche hat hohe Erwartungen an ein Stromabkommen: Es muss die Versorgungssicherheit stärken, den gleichberechtigen Marktzugang sichern, Rechtssicherheit schaffen und Mitgestaltung ermöglichen.

Revision CO2-Gesetz: kleiner Schritt zum Netto-Null-Ziel

Bei der Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024 setzte sich der Ständerat in den meisten Punkten durch. Das Parlament macht damit einen weiteren, Schritt zum Netto-Null-Ziel. In den Diskussionen umstritten war unter anderem die Förderung von Ladestationen für E-Autos. Um die Vorlage in der Schlussabstimmung nicht zu gefährden, folgte der Nationalrat dem Ständerat: Es wird folglich keine Förderung von Ladestationen in Mehrparteiengebäuden und Betrieben mit mehreren Arbeitsplätzen geben. Auch gibt es keine Förderung für Ladestationen auf öffentlichen Parkplätzen.

Der VSE stand der Förderung grundsätzlich positiv gegenüber. Um den Umbau des Energiesystems auch durch die Bereitstellung der notwendigen Infrastrukturen voranzubringen, erachtet er die Unterstützung des Aufbaus von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum als ebenso wichtig wie jene im privaten Bereich.

Vergangene Sessionen

Wintersession 2023: Beschleunigungserlass & Nachfolgeförderung für die Solaroffensive

Beschleunigungserlass: Nationalrat macht wichtigen ersten Schritt

Die Beschleunigung der Verfahren ist eine zentrale Voraussetzung für die Erreichung der Energie- und Klimaziele der Schweiz und die Sicherstellung der Stromversorgung. Der Beschleunigungserlass ist deshalb eine unabdingbare Ergänzung zum Mantelerlass und muss zügig vom Parlament beraten und verabschiedet werden. Für die Versorgungssicherheit der nächsten 10 bis 15 Jahre ist dieses regulatorische Duo alternativlos. Unser Fokus lag denn auch auf der nationalrätlichen Debatte zum Beschleunigungserlass, die in der Wintersession auf der Agenda stand. Die Stossrichtung stimmt, den zentralen Anliegen des VSE wurde Folge geleistet:

  • Der Nationalrat ist mit sehr deutlichem Mehr von 175 zu 19 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Später nach der Detailberatung bestätigte er den Beschleunigungserlass klar mit 137 zu 56 Stimmen.
  • Auch Windkraftprojekte sollen von der Beschleunigung profitieren und so einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Windenergie weist ein erhebliches Winterstrom-Potenzial auf und ist daher komplementär zur alpinen Solarenergie und erhöht die Resilienz der Stromversorgung.
  • Ganz im Sinn des Mantelerlasses, der den erneuerbaren Energien nationales Interesse beimisst, verzichtet der Nationalrat auf die Vorgabe eines Gemeindevetos in allen Kantonen. Grundsätzlich sollen die Kantone darüber entscheiden, wie sie das neue konzentrierte Plangenehmigungsverfahren entsprechend ihren Bedürfnissen gestalten wollen.

Eine negative Überraschung gab es bei einem kurzfristig eingereichten Antrag, der eine Änderung des Mantelerlasses bezweckt. Der vor weniger als drei Monaten verabschiedete Mantelerlass sieht vor, dass Energiespeicher vom Netzentgelt befreit werden (bzw. dieses zurückerstattet erhalten), sofern der Speicher die Energie später zurück ins Netz speist. Der vom Nationalrat mit 117 zu 73 Stimmen angenommene Antrag will diese Bestimmungen ändern für mobile Speicher– dies, obwohl die Branche mit dem BFE und anderen Stakeholdern mit Hochdruck dran ist, eine nachhaltige Lösung für Vehicle to Grid auszuarbeiten. Im Rahmen der ohnehin komplexen und unter hohem Zeitdruck stehenden Verordnungsarbeiten zum Mantelerlass steht eine pragmatische und vor allem praxistaugliche und per 1.1.2025 umsetzbare Lösung bereit. Eine Änderung des Mantelerlasses noch bevor dieser überhaupt in Kraft tritt, würde zu Verunsicherung führen und macht wenig Sinn. Wir werden daher dafür kämpfen, dass der Ständerat den Passus wieder streicht.

Zum VSE Dossier: «Beschleunigungserlass»

Nachfolgeförderung für die Solaroffensive kommt auf Verordnungsstufe

Im Rahmen des Beschleunigungserlasses wurde auch über eine Fristverlängerung der Solaroffensive diskutiert. Aktuell müssen die Projekte des Solarexpresses bis Ende 2025 mindestens 10% der geplanten Produktion oder 10 GWh einspeisen. Die Frist ist sehr sportlich, wie der VSE mehrfach betonte, zumal viele alpine PV-Projekte zahlreiche Hürden nehmen müssen – seien es Zustimmung von Gemeinden und Eigentümern, Einsprachen durch Umweltverbände oder Landschaftsschützer oder fehlende Bewilligungen für netzseitige Anschlüsse.

Der Nationalrat hat nun zwar eine Fristverlängerung bis 2028 abgelehnt. Dafür hat Bundesrat Albert Rösti angekündigt, auf Verordnungsstufe die Förderbestimmungen so anzupassen, dass die Solarexpress-Projekte auch nach Ablauf der Frist eine vergleichbare Förderung erhalten können. Wir nehmen ihn beim Wort und zählen darauf, dass die Investitionssicherheit gewährleistet wird.

Kein Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative

Der Ständerat lehnte einen Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative ab. Die Initiative kommt nun ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung. Der Urnengang findet dem Vernehmen nach im September statt. Eine Annahme der Biodiversitätsinitiative käme einer Vollbremsung für den Ausbau der erneuerbaren Energien gleich. Die Fortschritte, die mit dem Mantelerlass erzielt wurden, würden Makulatur. Ein Nein an der Urne zur Initiative bedeutet zum Glück nicht, gegen Biodiversität zu sein, sondern das Gegenteil. Biodiversität können wir nur erhalten, wenn wir das Klima effektiv schützen. Und genau deshalb müssen wir die inländische Produktion ausbauen und die Energieversorgung dekarbonisieren. Ein Ja zum Mantelerlass und ein Nein zur Initiative sind die Voraussetzung dafür.