Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Verordnungsänderungen mit Inkrafttreten Anfang 2023
Änderung der Raumplanungsverordnung (Umsetzung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes [RPG 2] und des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien)
Anforderungen für die Ansteuerbarkeit von Ladestellen der Elektromobilität mittels eines Netzbetreiberschaltkontaktes
Worauf kann der VSE mit Blick auf 2018 stolz sein? Wo hat der Verband Akzente gesetzt? Welches Fazit ziehen Präsident Michael Wider und Direktor Michael Frank in Bezug auf die aktuelle Energiepolitik? Das Editorial zum Jahresbericht als filmische Fragerunde.
Die Energiewelt verändert sich rapide. Verändern Sie sich mit? Am 16. und 17. Januar 2020 findet der 14. Schweizerische Stromkongress im Kursaal Bern statt. Moderator Urs Gredig sagt Ihnen, warum sich eine Teilnahme auf jeden Fall lohnt.
Stellungnahme 2017 VSE zu Verordnung über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF)
Stellungnahme zum Entwurf im Rahmen der parlamentarischen Initiative Rösti «Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung»
Verordnungsentwurf über die zentrale Bewirtschaftung des Angebots an elektrischer Energie und Verordnung über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes
Technische Anforderungen an die Schutz- und Leittechnikschnittstellen von Transformatoren zum Übertragungsnetz (TNE2 – CH 2023)
Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen
Mit der «Energiezukunft 2050» zeigt der VSE Wege in die Energie- und Klimazukunft der Schweiz auf. Das Branchenprojekt soll das Fundament für nächste energie- und klimapolitische Weichenstellungen bilden.
Das Who is Who der Schweizer Strombranche traf sich im Kursal Bern zum alljährlichen Stromkongress. Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen und lassen Sie den Anlass Revue passieren - in unserer ausführlichen Bildergalerie.
Das Netz ist die Lebensader unserer Stromversorgung. Und die Netzelektrikerinnen und Netzelektriker sind tagtäglich direkt am Puls. Doch was braucht es für diesen faszinierenden Beruf – und welchen Beitrag leistet der VSE?
Assessment Tool zu Handbuch Grundschutz für «Operational Technology» in der Stromversorgung (OT_SCTY 2018)
Stellungnahme zum Entwurf im Rahmen der parl. Initiative Berberat «Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament»
Revision der Stromversorgungsverordnung (Verzinsung des Kapitals im Stromnetz und in geförderten Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien)
Umfasst die Netzelemente von VNB, ATSO und signifikanten Anlagen im In- und Ausland, die in der Ausserbetriebnahmeplanung und im Betrieb vom ÜNB oder VNB berücksichtigt werden und die in die Ausserbetriebnahmekoordination und in die Ausfalllisten für die Netzsicherheitsrechnung einfliessen müssen.
Ein kraftwerksferner Kurzschluss liegt vor, wenn bei einem dreipoligen Kurzschluss der Anteil des Anfangskurzschlusswechselstromes einer Synchronmaschine oder einer Asynchronmaschine unter dem zweifachen Wert ihres Nennstromes liegt und die Spannung an den Klemmen des Generators nicht unter 80 %...
Die Netzentwicklung stellt eine wesentliche Grundlage für die zukünftige Verfügbarkeit eines leistungsfähigen, zuverlässigen und effizienten Übertragungsnetzes dar und dient damit unmittelbar der zukünftigen Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität der schweizerischen Elektrizitätsversorgung...
Änderung der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze)
Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Missbrauch des Konkursverfahrens verhindern)
Unter dem Slogan «Verantwortung für die Energiesicherheit» diskutierten Branche, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft am zweitätigen Stromkongress in Bern über die gigantischen energie- und klimapolitischen Herausforderungen.
Synopse Revision der Verordnung über die Vollzugsorganisation der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereiche der Elektrizitätswirtschaft (VOEW)
Synopse der Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2026
Stellungnahme zu Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2026
Bericht: Vorschläge zur Hebung der Verbrauchsflexibilität: Fokus Endverbraucher im freien Markt
Vernehmlassung: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) Härtung der Mobilfunknetze gegen Störungen der Stromversorgung
Änderung des Militärgesetzes, der Verordnungen über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation
Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Bundesratsbeschluss im November 2025
Pa.Iv. Badran «Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller» (16.498)
Stellungnahme zum direkten Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)»
Stellungnahme zur Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV), der Energieförderungsverordnung (EnFV) und der Energieverordnung (EnV)
Frageraster für die Stellungnahme zur revidierten interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (E-IVöB)
Stellungnahme zur Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV): Stärkung der höheren Berufsbildung
Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)»
Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2024
Vollzugshilfe «Festlegung der für die Nutzung der Wasserkraft geeigneten Gewässerstrecken im kantonalen Richtplan»
Am VSE Treffpunkt «Top-Themen der Energiepolitik» diskutierten Branche, Bund und Politik über die Top-Sorgen der Schweizer Bevölkerung: Versorgungssicherheit und Klima. Über Massnahmen und Meinungsverschiedenheiten.
Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Entwurf einer Verfassungsbestimmung für ein Klima- und Energielenkungssystem
Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung
Änderung Energiegesetz des Kantons Zürich (Plangenehmigungsverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien)
Die zentrale operative Stelle koordiniert sämtliche Umsetzungsarbeiten, die mit der Angebotslenkung einherkommen und verantwortet den Gesamtüberblick. Als Teil der OSTRAL übernimmt die nationale Netzgesellschaft (Swissgrid) die Funktion als zentrale operative Stelle.
Bezeichnet einen von verschiedenen ÜNB vereinbarten Datensatz, der die Hauptmerkmale des elektrischen Energiesystems ihres Verantwortungsbereichs (Erzeugung, Last und Netztopologie) und die Regeln für die Änderung dieser Merkmale während des Kapazitätsberechnungsprozesses beschreibt.
Beispieldaten zur Branchenempfehlung «E-Invoicing im Strommarkt Schweiz» (E-Invoice – CH 2016)
Teilrevisionen der Raumplanungsverordnung (RPV), der Energieeffizienzverordnung (EnEV) und der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)
Meldepflicht von Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen für Cyberangriffe (Revision des Informationssicherheitsgesetzes ISG)
Stellungnahme zur Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) - Synopse
Stellungnahme zur Vernehmlessung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastruktur (FinfraG)
Photovoltaik-Grossanlagen – Verordnungsrevisionen zur Umsetzung des neuen Artikels 71a des Energiegesetzes (Solaroffensive)
Maximal zur Verfügung stehende Menge elektrischer Energie (kWh), die in einer Kontingentierungsperiode von einem kontingentierten Verbraucher bezogen werden darf. Das Kontingent wird durch die Multiplikation des Kontingentierungssatzes mit der Referenzmenge gebildet.
Der Systemdienstleistungserbringer ist ein Akteur im Strommarkt, der Systemdienstleistungen im Auftrag des Übertragungsnetzbetreibers erbringt Im Kontext der Angebotslenkung ist der Systemdienstleistungserbringer derjenige, welcher den Datenaustausch mit der zentralen operativen Stelle sicherstellt.
Der Entscheid des Nationalrats, den Wasserzins nicht zu senken ist ein Stolperstein für die ES2050 - sagt Michael Frank, Direktor VSE.
Verlängerung der subsidiären Finanzhilfen für systemkritische Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG)
Stellungnahme zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (2. Etappe mit Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative)
Stellungnahme zur Vernehmlassung «Kostentragungspflicht für Ausgleichsenergie - Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung»
Stellungnahme zur Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB)
Rechtsgutachten zur Gesetzeskonformität der Rückspeisevergütung gemäss Verordnungsentwurf zur Energiestrategie 2050
Verordnung über die zeitlich befristete Erhöhung der Winterproduktion bei Wasserkraftwerken
Werkvorschriften CH (WV – CH 2021) – Apparatebestellung Mess- und Steuereinrichtungen (2023)
Der Speicher ist auf der DC-Seite parallel mit einer EEA am gemeinsamen Wechselrichter oder Generator angeschlossen und kann auf der AC-Seite vom Wechselrichter/Generator nicht separat gemessen werden.
Kennzeichnet das elektrische oder regelungstechnische Verhalten der Anlage gegenüber dem Netz. Folgende Parameter sind relevant: Nennleistung, Schwungmasse, Schutzeinstellungen. Änderungen in den Regelkreisen der Spannungs- oder Turbinenregelung.
Für eine transparente Zuweisung der Netzkosten werden die Übertragungs- und Verteilnetze in vier Spannungsebenen und drei Transformationsebenen und damit in sieben Netzebenen aufgeteilt. Das Verteilnetz umfasst die Netzebenen 2 bis 7.
Änderung des Energiegesetzes (Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Stromproduktion)
Umfasst das Eigene Netz und die Netzelemente des Beobachteten Fremdnetzes ergänzt um die Netzelemente bzw. Äquivalente, die nötig sind, um ein erweitertes Netzmodell für den Netzbetrieb zu erstellen.
Ein kraftwerksnaher Kurzschluss liegt vor, wenn bei einem dreipoligen Kurzschluss der Anteil des Anfangskurzschlusswechselstromes einer Synchronmaschine oder einer Asynchronmaschine den zweifachen Wert ihres Nennstromes überschreitet.
Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS)
Halbaktive Teilnehmer übernehmen keinerlei Pflichten zur aktiven Spannungshaltung im Übertragungsnetz. Die halbaktiven Teilnehmer erhalten jedoch finanzielle Anreize für einen systemdienlichen Blindenergieaustausch mit dem Übertragungsnetz.
Die steuerbare Produktion umfasst im Kontext dieses Konzepts grundsätzlich folgende Kraftwerksarten: Speicher-, Pumpspeicherkraftwerke und Gaskraftwerke. Die steuerbare Produktion ist kraftwerksscharf den Kraftwerksbetreibern zugeordnet.
Funktionale Beschreibung der Betriebsmittel des Übertragungs- und Verteilnetzes, als auch von fiktiven Elementen (Netzeinspeisungen, Lasten, etc.) welche in einem Netzmodell verwendet werden.
Die Produktionsfahrpläne (d-1) der steuerbaren Produktion werden unter Berücksichtigung des Verteilschlüssels Energie je Kraftwerk erstellt Sie enthalten eine Leistungszeitreihe und sind verbindlich.
Der Verteilnetzbetreiber sendet dem Lieferanten eine Zuordnungsliste mit den ihm zugeordneten Messpunkten. Diese dient dem Lieferanten dazu, seinen Datenbestand zu kontrollieren.
Bezeichnet ein Prinzip, dessen Einhaltung den sicheren Netzbetrieb auch dann gewährleistet, wenn ein beliebiges einzelnes Element des Systems ausgefallen ist.
Bezeichnet die technische Anbindung eines Netzanschlussnehmers oder eines anderen Netzes an ein Netz, als auch den Verwaltungsvorgang eine solche Anbindung herzustellen.
Bilanzgruppe, in welcher die lastganggemessenen KEV-Anlagen (Anlagen, welche durch die kostendeckende Einspeisevergütung vergütet werden) zusammengefasst sind.
Sammelbegriff für die Betreiber von Netzanlagen oder Teile davon im Übertragungsnetz, in Verteilnetzen, Kraftwerken oder Kundenanlagen resp. Endverbrauchern.
In Leistungsmittelwerten vereinbarte Zeitreihe über die Lieferung bzw. den Bezug von elektrischer Energie in einem bestimmten Zeitraum.
Die für den Einsatz von Regelleistung zur Verfügung stehende, elektrische Leistung, bestehend aus Primär-, Sekundär- oder Tertiärregelreserve.
Faktor zur Berurteilung von unverhältnismässige Mehrkosten in den vorgelagerten Netzebenen durch Anschluss und Betrieb von Erzeugungseinheiten.
Ereignis, das einen ungewollten Übergang des Netzes vom sicheren in den gefährdeten oder gestörten Netzzustand verursacht.
Kontinuierliche und aktuelle Messwerte. Eine Verzögerung im Sekundenbereich ist bei der Erfassung und Übermittlung möglich.
Mit einem offenen Vertrag deckt ein Endverbraucher seinen über einen allfälligen Fahrplan hinausgehenden Strombedarf.
Ein plausibler Wert, der anstelle eines fehlenden oder unplausiblen, wahren Wertes verwendet wird.
Kontingentierte Verbraucher sind Grossverbraucher inklusive Multi-Site Verbraucher, die der Kontingentierung unterstellt werden.
Als (Haus-)Anschlusspunkt werden im Niederspannungsverteilnetz die Eingangsklemmen des Anschluss-Überstromunterbrechers festgelegt.
Betrag der Spannung, die an einer vorgegebenen Stelle eingehalten werden muss.
Messung, die ständig den jeweils aktuellen Messwert generiert.
Wechsel des Energielieferanten durch den Endverbraucher.
Bezeichnung eines Messpunktes zur eindeutigen Identifizierung.
Gesamtheit aller synchron verbundenen Übertragungsnetze.
Technische Anforderungen und allgemeine Bedingungen für die Lieferung von imprägnierten Holzmasten (2017)
Der Klimawandel gehört zu den grössten Herausforderungen unserer Zeit. Eine konsequente Dekarbonisierung der Energiewirtschaft ist der Beitrag, den die Branche leisten kann, um die schädlichen Auswirkungen der Treibhausgase zu mildern. Prof. Dr. Reto Knutti von der ETH Zürich erwartet Sie am...
Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz (NA/EEA-NE7 – CH 2025)
Der VNB legt, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, den vom Netzanschlussnehmer sowohl für Haupt- als auch für Not-, Reserve- und Revisionsanschlüsse zu zahlenden Anschlussbeitrag fest. Er setzt sich aus Netzanschlussbeitrag und Netzkostenbeitrag zusammen.
Bezeichnet einen zonenübergreifenden Austausch zwischen zwei Regelzonen, der von den Netzbetreibern zur Minderung physikalischer Engpässe initiiert wird. Im Gegensatz zum Redispatch erfolgt die Umsetzung nicht knotenbasiert mit definierten Kraftwerken.
Die Restlast (d-1) bezeichnet den Anteil an elektrischer Energie, welcher durch die steuerbare Produktion erbracht werden muss. Sie entspricht der Lastprognose minus der nicht-steuerbaren Produktion und der Importe.
Der Kostenwälzung wird der gemessene Leistungsbezug des Vorjahres zugrunde gelegt. In diesem Verfahren werden die Leistungsmaxima pro Kundengruppe je Netzebene ermittelt.
Object Identification System zur Kennzeichnung der Messdaten gemäss IEC 62056-61:2002. Ergibt zusammen mit der Messpunktbezeichnung eine eindeutige Identifikation von Messwerten.
Der Verknüpfungspunkt kann an verschiedenen Orten sein und wird durch den VNB bestimmt.
Der Bundesrat hat heute das weitere Vorgehen im Nachgang zur Vernehmlassung Revision StromVG festgelegt. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE begrüsst, dass die Versorgungssicherheit für den Bundesrat oberste Priorität hat.
Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Mittel-und Hochspannungsnetz (NA/EEA-NE3-5 – CH 2022)
Die Fachleute von morgen ausbilden – und die Branche vernetzen. Neue Technologien integrieren, gut ausgebildete Fachkräfte finden: Energieversorger sind mit dem Umbau des Energiesystems besonders gefordert. Wo sich neue Märkte auftun, muss Bestehendes grundlegend überdacht werden.