Energieministerin Simonetta Sommaruga schwor die Teilnehmenden des 15. Schweizerischen Stromkongresses auf ein "Energiejahr 2021" ein und betonte, dass der Strombranche grosse Bedeutung zukomme, um den Umbau des Energiesystems voranzutreiben und den menschgemachten Klimawandel zu stoppen.
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Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.
Der Klimawandel ist eine Realität – und Strom ist der Schlüssel auf dem Weg zu Netto-Null Emissionen. Darum steht die Strombranche hinter dem revidierten CO₂-Gesetz, über das wir am 13. Juni 2021 abstimmen werden. Das Votum von VSE-Direktor Michael Frank.
Weil der Stromkongress vom 12./13. Januar 2022 pandemiebedingt abgesagt wurde, richtet sich Simonetta Sommaruga stattdessen mit einer Videoansprache an die Branche. Die Energieministerin spricht von einem Rekordjahr 2021 und betont: «Vorwärts geht es nur gemeinsam.»