Gerade Verteilnetze werden durch den Ausbau erneuerbarer Energien, die zunehmende dezentrale Stromproduktion sowie die steigende Anzahl Elektroautos und Wärmepumpen stark gefordert. Eine Verstärkung und ein Ausbau auf allen Ebenen sind unerlässlich. Insbesondere sind neue Transformatorenstationen auf den untersten Netzebenen nötig, um den Anschluss der dezentralen Photovoltaikanlagen zu gewährleisten.
Der VSE begrüsst, dass der Bundesrat einzelne, im Rahmen der Vernehmlassung eingebrachte Forderungen der Branche aufgegriffen und zusätzlich in die Vorlage aufgenommen hat. So enthält der bundesrätliche Entwurf neu eine Bestimmung zur Standortgebundenheit von Transformatorenstationen ausserhalb der Bauzone, was den Bau von Trafostationen ausserhalb der Bauzone vereinfachen wird und daher sehr zu begrüssen ist.
Bedauernswert ist dagegen die Tatsache, dass nicht noch weitere Massnahmen für das Verteilnetz in die Vorlage aufgenommen wurden. Insbesondere wurde der Forderung des VSE nicht Rechnung getragen, dass das nationale Interesse für Netzinfrastrukturen weiter gefasst und auf Anlagen des Verteilnetzes ausgeweitet wird.
Der VSE bedauert zudem, dass der Freileitungsgrundsatz nicht mehr Teil der Vorlage ist – da dadurch beim Ausbau und Betrieb der Netze zusätzliche Hürden entstehen.
Ganzheitliche Herangehensweise
Stromnetze und Produktionsanlagen müssen endlich als Gesamtsystem begriffen werden. Der bundesrätliche Entwurf greift wichtige Anliegen auf. Um die Bedingungen für die Netze aller Ebenen zu verbessern sind aber weitere Massnahmen nötig, insbesondere für die Verteilnetze. Alle Leitungen, die für den Anschluss von Produktionsanlagen von nationalem Interesse nötig sind, sollten ebenfalls ein nationales Interesse erhalten. Für die unbestrittenen und einfachen Vorhaben auf den untersten Netzebenen muss zudem das Instrument der nachträglichen Plangenehmigung im Rahmen der ordentlichen Inspektion durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI ausgeweitet werden. Nicht zuletzt müssen auch die Zuständigkeiten zwischen dem ESTI und dem Bundesamt für Energie BFE effizienter geregelt werden. Der VSE hat seine Vorschläge auch in die Vernehmlassung zu möglichen Anpassungen auf Verordnungsstufe eingebracht, welche aktuell noch ausgewertet wird.
Der VSE wird sich weiterhin und auch in den kommenden parlamentarischen Beratungen zur Gesetzesvorlage dafür einsetzen, dass der Netzausbau und die Produktionsanlagen gemeinsam gedacht und auf allen Ebenen konsequent gefördert werden. Nur so kann die Energiewende effizient umgesetzt werden.

Irit Mandel
Tel. +41 62 825 25 30, irit.mandel@strom.ch
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