Vogelschutz: Pragmatisches und verhältnismässiges Vorgehen gefragt

Wie lässt sich der Vogelschutz bei Stromleitungen verbessern? Gezieltes und massvolles Vorgehen ist erforderlich. Der VSE antwortet auf die Vorschläge des Bundes im Rahmen der Vernehmlassung über die Leitungsverordnung (LeV).
02.07.2020

Der VSE unterstützt die Bestrebung, die Biodiversität zu erhalten und bedrohte Arten zu schützen. Trotz der Bemühungen der Elektrizitätsunternehmen, ihre Anlagen unter grösstmöglicher Rücksichtnahme auf die Umwelt zu bauen und zu betreiben, lassen sich Interessenkonflikte zwischen Schutz der Natur und Notwendigkeit einer sicheren und effizienten Stromversorgung nicht völlig vermeiden. Daher ist ein pragmatischer Ansatz in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit erforderlich.

Der subsidiäre Ansatz hat sich bewährt und soll gewahrt werden.

In der heutigen Praxis hat sich der subsidiäre Ansatz mit einer Richtlinie und einer guten Koordination zwischen Netzbetreibern, Vogelschutzorganisationen und Behörden bewährt und soll gewahrt werden. Das Subsidiaritätsprinzip ist beizubehalten, indem die bestehende Vogelschutzrichtline weiterentwickelt wird und gestützt darauf eine gezielte Sanierung gefährlicher Masten vorangetrieben wird.  

Es bedarf es einer Interessenabwägung zwischen Schutz (von Fauna und Flora) und Stromversorgung (Ziele der Energiestrategie 2050 und der Klimapolitik sowie Versorgungssicherheit). Dazu braucht es eine differenzierte Beurteilung mit Augenmass. Eine ausnahmslose, flächendeckende Sanierungspflicht auf Mittel- und Hochspannungsleitungen ist nicht verhältnismässig.

Die mit den Vorschlägen des Bundes verbundenen Unsicherheiten würden eine Umsetzung vor Ende 2030 unmöglich machen.

Die geplante Verschärfung und Verallgemeinerung der Bestimmungen zum Schutz von Vögeln berücksichtigt nicht die Tatsache, dass es einfache technische Isolierungslösungen nicht oder nur teilweise gibt, wodurch das Risiko besteht, dass ein Plangenehmigungsverfahren durchlaufen werden muss. Das ist gleichbedeutend mit grossen Unsicherheiten in Bezug auf Planung, Kosten und Verzögerungen. Die finanziellen Konsequenzen baulicher Massnahmen im Netz wären angesichts der nicht verfügbaren technischen Lösungen massiv und noch nicht abschätzbar.

Die mit den Vorschlägen des Bundes verbundenen Unsicherheiten würden eine Umsetzung vor Ende 2030 unmöglich machen. Eine angemessene Umsetzungsfrist, d.h. bis Ende 2050, sollte, falls anwendbar, festgelegt werden.