Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten
Gemäss einer Untersuchung des Bundes ist die Stromversorgung diesen Winter nicht gravierend gefährdet. Wohlgemerkt, zwar nicht gravierend gefährdet, aber doch immerhin gefährdet. Wortklauberei?
Aktive Teilnehmer an der Spannungshaltung im Übertragungsnetz sind verpflichtet, die ihnen ohne Einschränkung des Wirkleistungsbetriebs zur Verfügung stehende Blindleistung für die Spannungshaltung im Übertragungsnetz einzusetzen. Sie regeln die Spannung in die Richtung eines von der nationalen...
Die Seite eines Transformators mit der höheren Betriebsspannung.
Betrag der Spannung, die an einer vorgegebenen Stelle eingehalten werden muss.
Fähigkeit des Netzes, die Merkmale der Spannung in öffentlichen Versorgungsnetzen gemäss SNEN 50160 zu erfüllen.
Halbaktive Teilnehmer übernehmen keinerlei Pflichten zur aktiven Spannungshaltung im Übertragungsnetz. Die halbaktiven Teilnehmer erhalten jedoch finanzielle Anreize für einen systemdienlichen Blindenergieaustausch mit dem Übertragungsnetz.
Zusätzliche Blindleistung die nach dem Prinzip „Können und Vermögen“ auf Abruf von der nationale Netzgesellschaft zur Verfügung gestellt wird.
Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz (NA/EEA-NE7 – CH 2025)
Teilrevisionen der Raumplanungsverordnung (RPV), der Energieeffizienzverordnung (EnEV) und der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)
Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Mittel-und Hochspannungsnetz (NA/EEA-NE3-5 – CH 2022)
Technische Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ - Teil B: Anforderungen und Beurteilung, Abschnitt I Niederspannung (2021)
Technische Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ - Teil B: Anforderungen und Beurteilung, Abschnitt II Mittelspannung (2022)
Technische Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ - Teil B: Anforderungen und Beurteilung, Abschnitt III Hochspannung (2023)
Der VSE publiziert heute die überarbeitete Branchenempfehlung «Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz NA/EEA-NE7 – CH 2025». Die Übergangsregelung vom Juli 2024 ist damit aufgehoben. Wesentliche Änderungen betreffen die Regelungen zum externen Netz- und Anlagenschutz...
Pa.Iv. Badran «Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller» (16.498)
Von den neuen Regelungen sind einerseits die Unternehmen, welche im Strom- oder Gasgrosshandel tätig sind, einschliesslich der nationalen Netzgesellschaft, und andererseits der Betreiber des Gastransportnetzes sowie sehr grosse Endverbraucher betroffen.
Auch für den VSE bringt die rasche Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz eine Anpassung der Situation mit sich. Die VSE Geschäftsleitung hat weitere Massnahmen beschlossen, um das Risiko für Ansteckungen zu limitieren – und die laufenden Geschäfte und Tätigkeiten des Verbands sicherzustellen.