Corona-Pandemie: Information für VSE-Mitgliedsunternehmen

Auch für den VSE bringt die rasche Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz eine Anpassung der Situation mit sich. Die VSE Geschäftsleitung hat weitere Massnahmen beschlossen, um das Risiko für Ansteckungen zu limitieren – und die laufenden Geschäfte und Tätigkeiten des Verbands sicherzustellen.
17.03.2020

Folgende Massnahmen gelten für alle VSE Standorte ab sofort:

  • Die Geschäftsstellen bleiben für den Publikumsverkehr per sofort geschlossen.
  • In den Geschäftsstellen des VSE geplante Termine, wie beispielsweise Kommissionssitzungen, werden vorübergehend online via MS Teams, Skype oder telefonisch durchgeführt.
  • Geplante Veranstaltungen und Kurse werden verschoben oder abgesagt. Die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden direkt informiert.
  • Der Empfang in Aarau und Lausanne bleibt grundsätzlich besetzt – die Haupttelefonnummer sowie die Info-Mailadresse bleiben in Betrieb.
  • Mitarbeitende, die nicht Aufgaben haben, die zwingend vor Ort ausgeführt werden müssen, werden ab sofort im Homeoffice arbeiten. Ganz besonders gilt dies für Kolleginnen und Kollegen, die mit dem öffentlichen Verkehr anreisen und zuhause Kinder betreuen müssen.
  • Mitarbeitende mit Krankheitssymptomen müssen zwingend zuhause bleiben.

Versorgungssicherheit in der Schweiz sichergestellt

In den vergangenen Tagen trafen beim Verband mehrere Anfragen ein, ob die Versorgungssicherheit in der Schweiz trotz der Corona-Ausbreitung sichergestellt sei. Wir sind überzeugt, dass dies der Fall ist.

Aktuell ist die Versorgungssituation sowohl in der Schweiz wie auch europaweit sehr gut. Die grossen Stromunternehmen und Netzbetreiber sind als Betreiber kritischer Infrastrukturen auf Notsituationen gut vorbereitet. Sie sind in der Lage, auch mit reduziertem Personalbestand die betriebsnotwendigen Prozesse und damit die Business Continuity sicherzustellen: Die entsprechenden Prozesse und Massnahmen sind bereits in Umsetzung – von strikten Homeoffice-Regelungen, übers Aufsplitten von Teams, Duplizieren von Aufgaben bis zur Remote-Steuerung von Anlagen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Aufgaben in den Leitstellen. Gerne legen wir zu diesem Thema auch den Artikel vom Tagesanzeiger von Montag bei. Bei Journalisten-Anfragen zur konkreten Umsetzung von Massnahmen usw. verweisen wir an die Mitgliedsunternehmen.

Für kleinere EVUs kann der Verband keine einheitlichen Massnahmenempfehlungen abgeben, da die Unternehmen unterschiedlich organisiert und Business-Continuity-Prozesse auch unterschiedlich ausgeprägt vorhanden sind.

Grundsätzlich gilt es aber für alle Unternehmen, folgende Punkte zu beachten:

  • Die Unternehmen müssen im Rahmen ihres Business Continuity Managements sicherstellen, dass ihre für die Energieversorgung betriebsnotwendigen Prozesse weiter gewährleistet sind. Dies betrifft insbesondere systemkritische Funktionen wie Leitstellen für Netze und Produktionsanlagen, den Betrieb der Informatik- und Kommunikationsmittel oder den Störungsdienst.
  • Spezielle Aufmerksamkeit braucht die Verfügbarkeit der Mitarbeiter. Betriebsnotwendige Personen können in Teams eingeteilt werden, die möglichst keinen Kontakt untereinander haben und die Nutzung des öffentlichen Verkehrs vermeiden. Um Ansteckungsketten zu vermeiden, empfiehlt sich für alle Personen Homeoffice, sofern sie ihre Aufgaben nicht zwingend an ihrem Arbeitsplatz ausführen müssen.
  • Auch die Cyber Security muss weiterhin gewährleistet werden. Die Richtlinien und Verhaltensregeln sind jederzeit, besonders auch im Homeoffice, einzuhalten.
  • Mit Dienstleistern und Lieferanten ist zu klären, wie die notwendigen Drittleistungen und Lieferungen weiterhin erbracht werden können oder ob nicht dringend notwendige Investitionen verschoben werden können.

Weiter sind natürlich überall die Massnahmen, die der Bundesrat in seiner Medienkommunikation von Montag, 16. März 2020, vorgestellt hat, zu befolgen.

In den vergangenen Tagen wurde der VSE von den Medien auch mit Frage konfrontiert, ob die Pandemie eine OSTRAL-Situation auslöse. Dies ist nicht der Fall. Die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen wird beim Eintreten einer Strommangellage auf Anweisung der wirtschaftlichen Landesversorgung, gestützt auf einen Bundesratsentscheid, aktiv.