Als (Haus-)Anschlusspunkt werden im Niederspannungsverteilnetz die Eingangsklemmen des Anschluss-Überstromunterbrechers festgelegt.
Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.
Der VNB legt, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, den vom Netzanschlussnehmer sowohl für Haupt- als auch für Not-, Reserve- und Revisionsanschlüsse zu zahlenden Anschlussbeitrag fest. Er setzt sich aus Netzanschlussbeitrag und Netzkostenbeitrag zusammen.
Der Netzanschlussbeitrag entspricht den erforderlichen Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses des Netzanschlussnehmers.
Netzanschlussnehmer sind Eigentümer von Liegenschaften und Anlagen mit elektrischen Installationen, die an das Netz angeschlossen sind.
Bezeichnet die technische Anbindung eines Netzanschlussnehmers oder eines anderen Netzes an ein Netz, als auch den Verwaltungsvorgang eine solche Anbindung herzustellen.
Der Verknüpfungspunkt kann an verschiedenen Orten sein und wird durch den VNB bestimmt.
Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz (NA/EEA-NE7 – CH 2025)
Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Mittel-und Hochspannungsnetz (NA/EEA-NE3-5 – CH 2022)
Der VSE publiziert heute die überarbeitete Branchenempfehlung «Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz NA/EEA-NE7 – CH 2025». Die Übergangsregelung vom Juli 2024 ist damit aufgehoben. Wesentliche Änderungen betreffen die Regelungen zum externen Netz- und Anlagenschutz...
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für erzeugungsbedingte Verstärkungen im Verteilnetz und von Anschlussleitungen. Die Kosten für diese Netzverstärkungen sind neu als Kosten des Übertragungsnetzes anrechenbar und werden von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid vergütet...
Software-Tool zur Beurteilung von Netzrückwirkungen nach DACHCZ in NE3–NE7. Anschlussbedingungen für Verbraucher- und Erzeugeranlagen, Kurzschluss-, Lastfluss- und Oberschwingungsanalysen. Ein gemeinsames Produkt der Verbände VDN, ÖE, VSE und CSRES.
Branchendokumente werden von Branchenexperten im Sinne des Subsidiaritätsprinzips ausgearbeitet, regelmässig aktualisiert und erweitert.
Mit der EKAS-Branchenlösung Nr. 5 unterstützt der VSE die Branche, Arbeitssicherheit gesetzeskonform und effizient umzusetzen. Insbesondere erleichtern es die Angebote des VSE, arbeitssicherheitsrelevante Massnahmen erfolgreich zu implementieren und eine nachhaltige Sicherheitskultur zu etablieren.