Die aktuelle Energiekrise verdeutlicht die Notwendigkeit, ein massiv höheres Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien anzuschlagen. Die Förderinstrumente dafür sind fortzuführen und punktuell zu verbessern. Insbesondere muss ihr Fokus auf der Winterproduktion liegen, wie der VSE zu entsprechenden...
Die zukünftige Versorgungssicherheit hängt entscheidend von der Umsetzung des Stromgesetzes und dem Abschluss eines Stromabkommens ab. Das zeigt das Update der Studie «Energiezukunft 2050» des VSE. Im Winter braucht es zum Ausbau der Erneuerbaren, wie ihn das Stromgesetz vorschreibt, ergänzende...
Der vom Volk beschlossene Ausbau erneuerbarer Energien ist erst dann wirksam, wenn auch aufseiten des Netzes die nötigen Leitungen und Anlagen möglichst zeitgleich bereitgestellt werden können. Der VSE begrüsst, dass der Bundesrat eine Beschleunigung der Verfahren für die Stromnetze vorschlägt. Der...
Austausch der Daten auf Basis eines definierten Formats und eines definierten Prozess. Der Datenaustausch erfolgt auf Basis einer Vereinbarung.
Die Organisationen aeesuisse, Suisse Eole, Schweizerischer Wasserwirtschaftsverband, Swiss Small Hydro und VSE sagen überzeugt NEIN zur Biodiversitätsinitiative am 22. September. Sie gefährdet den Ausbau aller erneuerbaren Energien, indem sie Rechtsunsicherheit schafft, Interessenkonflikte...
Als (Haus-)Anschlusspunkt werden im Niederspannungsverteilnetz die Eingangsklemmen des Anschluss-Überstromunterbrechers festgelegt.
Der VSE begrüsst, dass die UREK des Ständerats auf die Beratung des Mantelerlasses einstimmig eingetreten ist. Die Vorlage ist für die Stromversorgungssicherheit von grösster Bedeutung. Der VSE setzt sich seit Beginn des Prozesses stark für entsprechende Massnahmen ein. Vor Kurzem hat er deshalb...
In der Netzsicherheitsrechnung und Betriebsplanung verwendete Liste von Netzelementen und ausgewählten Kombinationen von Netzelementen des "Koordinierten Fremdnetzes", für die die Auswirkung des Ausfalls auf das übrige Beobachtungsgebiet berechnet wird.
Elektrizität, die zum Ausgleich der Differenz zwischen dem effektiven Bezug oder der effektiven Lieferung einer Bilanzgruppe und deren Bezug beziehungsweise deren Lieferung nach Fahrplan in Rechnung gestellt wird.
Überprüfung von Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit.