Der Ausbau der inländischen Stromproduktion, wie ihn die Bevölkerung mit dem klaren JA zum Stromgesetz unmissverständlich wünscht, setzt voraus, dass zeitgleich die Stromnetze weiterentwickelt werden. Dass dies ein zwingendes Erfordernis ist, war immer klar, wurde in den politischen Diskussionen aber lange ausgeklammert. Der VSE betont schon lange, dass eine Produktionsanlage niemandem dient, wenn nicht gleichzeitig der Anschluss bereitgestellt werden kann oder die Netzkapazitäten nicht ausreichen, um den Strom abzutransportieren und zu verteilen. Stromnetze und Produktionsanlagen müssen endlich als Gesamtsystem begriffen werden.
Der VSE begrüsst deshalb, dass der Bundesrat auch die Verfahren für die Stromnetze beschleunigen will. Viele Vorschläge gehen in die richtige Richtung und werden vom VSE im Wesentlichen unterstützt, wie etwa der Freileitungsgrundsatz für Übertragungsnetze oder, dass der Ersatz von Übertragungsleitungen an bestehenden Standorten vereinfacht werden soll.
Beschleunigung auch für die Verteilnetze sicherstellen
Im Fokus der bundesrätlichen Vorlage steht allerdings vor allem das Übertragungsnetz. Sie lässt ausser Acht, dass der Umbau des Energiesystems vor allem in den Verteilnetzen stattfindet. Die zunehmende dezentrale Stromproduktion, insbesondere die vielen PV-Anlagen, sowie die steigende Anzahl Elektroautos und Wärmpumpen fordern gerade die Verteilnetze ganz besonders. Sie müssen auf allen Ebenen verstärkt und ausgebaut werden. Zudem sind für den Anschluss der dezentralen Photovoltaikanlagen insbesondere tausende neue Transformatorenstationen auf den untersten Netzebenen nötig. Auch da gibt es Handlungsbedarf.
Es ist daher zentral, dass nicht nur für die Übertragungs-, sondern vor allem für die Verteilnetze Beschleunigungsmassnahmen ergriffen werden. Dazu fordert der VSE weitere Massnahmen, auch über das Verfahrensrecht hinaus, um zeitnah die Bedingungen für die Netze aller Ebenen zu verbessern:
- Standortgebundenheit auch für den Netzanschluss: Bei standortgebundenen Produktionsanlagen ausserhalb der Bauzone muss auch für den Netzanschluss sowie die Transformatorenstationen die Standortgebundenheit gelten. Dazu braucht es Anpassungen des Raumplanungsrechtes.
- Nationales Interesse analog zu den Produktionsanlagen: Nebst dem Übertragungsnetz müssen auch alle Leitungen, die für den Anschluss von Produktionsanlagen von nationalem Interesse nötig sind, ein nationales Interesse erhalten.
- Nachträgliche Plangenehmigung für unbestrittene Vorhaben: Für die unbestrittenen und einfachen Vorhaben auf den untersten Netzebenen ist das Instrument der nachträglichen Plangenehmigung im Rahmen der ordentlichen Inspektion auszuweiten.
- Klare Zuständigkeiten und Kompetenzen unter den Behörden: Die Zuständigkeit zwischen ESTI und BFE muss effizienter geregelt werden. Dem ESTI sind mehr Kompetenzen zur Bereinigung von Einsprachen und zur Erteilung von Teilgenehmigungen einzuräumen. Bei Vorhaben, die aufgrund grosser Differenzen oder ihrer politischen Tragweite nicht rasch durch das ESTI bereinigt werden können, ist die Überweisung ans BFE so früh wie möglich und ohne aufwändige administrative Abläufe vorzunehmen.

Claudia Egli
Tel. +41 62 825 25 30, claudia.egli@strom.ch
Sie interessieren sich für die Medienmitteilungen des VSE und wollen keine verpassen? Gerne nehmen wir Sie in den Verteiler auf.