Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für erzeugungsbedingte Verstärkungen im Verteilnetz und von Anschlussleitungen. Die Kosten für diese Netzverstärkungen sind neu als Kosten des Übertragungsnetzes anrechenbar und werden von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid vergütet...
Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.
Als (Haus-)Anschlusspunkt werden im Niederspannungsverteilnetz die Eingangsklemmen des Anschluss-Überstromunterbrechers festgelegt.
Benoît Revaz, Direktor des Bundesamtes für Energie, drei Parlamentarierinnen aus der UREK-N sowie Christian Bühlmann, Schweizer EU-Mission in Brüssel, standen uns vor Ort Rede und Antwort. Die Themen: Energiepolitik nach dem Nein zum CO2-Gesetz und das schwierige Verhältnis zwischen der Schweiz und...
Im Januar 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (VATE) eröffnet. Der VSE hat seine Stellungnahme am 5. Mai eingereicht: Er begrüsst die Angleichung an die europäische Verordnung über die Integrität und Transparenz...
Netzanschlussnehmer sind Eigentümer von Liegenschaften und Anlagen mit elektrischen Installationen, die an das Netz angeschlossen sind.
Der VNB legt, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, den vom Netzanschlussnehmer sowohl für Haupt- als auch für Not-, Reserve- und Revisionsanschlüsse zu zahlenden Anschlussbeitrag fest. Er setzt sich aus Netzanschlussbeitrag und Netzkostenbeitrag zusammen.
Der Netzanschlussbeitrag entspricht den erforderlichen Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses des Netzanschlussnehmers.
Bezeichnet die technische Anbindung eines Netzanschlussnehmers oder eines anderen Netzes an ein Netz, als auch den Verwaltungsvorgang eine solche Anbindung herzustellen.