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Die Kosten für die Verstärkung von Anschlussleitungen sind gemäss Art. 15b Abs. 5 StromVV teilweise anrechenbare Kosten vom Übertragungsnetz. Mit dem vorliegenden Formular kann diese Subventionierung beim VNB beantragt werden.
Antwortformular Paket Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU – Teil Strom
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Branchenlösung zur Erfassung des SF6-Bestandes der VNB und dem Umgang mit SF6.