Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Mittel-und Hochspannungsnetz (NA/EEA-NE3-5 – CH 2022)
Regelt die technischen Anforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Energieerzeugungsanlagen an das Verteilnetz in den Netzebenen 3-5.
Feste Endverbraucher und Endverbraucher, die auf den Netzzugang verzichten (Art. 6 Abs. 1 StromVG).
Eigene Anlagen im Einspeisevergütungssystem mit Direktvermarktung (Art. 19ff. EnG), d.h. Kraftwerke bzw. Produktionsgesellschaften des Verteilnetzbetreibers mit Grundversorgungsauftrag, fallen in den Anwendungsbereich von Art. 6 StromVG. Die produzierte Elektrizität gilt dabei als Strom ohne...