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Stellungnahme zu den Schlussberichten Anreiz- und Qualitätsregulierung, Marktdesign, Netzaspekte und Tarife
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Die Netzbetreiber müssen gemäss Art. 7b StromVV die Netznutzungstarife, die Elektrizitätstarife sowie die gesamten Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen bis zum 31. August über eine einzige, frei zugängliche Adresse im Internet maschinenlesbar veröffentlichen. Das Format ist als maschinenlesbare OpenAPI 3.0.3 Definition publiziert.
Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE nimmt den Vernehmlassungsvorschlag des Bundesrats zur Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) zur Kenntnis und äussert dazu in seiner Stellungnahme Vorbehalte. Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Sicherung der Versorgungssicherheit in...
Die aktuelle Energiekrise verdeutlicht die Notwendigkeit, ein massiv höheres Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien anzuschlagen. Die Förderinstrumente dafür sind fortzuführen und punktuell zu verbessern. Insbesondere muss ihr Fokus auf der Winterproduktion liegen, wie der VSE zu entsprechenden...