Der VSE unterstützt die rasche Einrichtung einer Winterreserve als Beitrag zur Sicherstellung der kurz- bis mittelfristigen Versorgungssicherheit und befürwortet deren vorgezogene Einführung auf dem Verordnungsweg. Die Verordnung sollte aus Sicht des VSE insbesondere hinsichtlich wettbewerblicher...
Thema
Typen
Stellungnahme zur Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB)
Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (GATE)
Das Strommarktdesign basiert in der Schweiz wie auch in ganz Europa auf dem Energy-Only-Markt. Der Stromhandel findet auf verschiedenen europäischen Strombörsen statt und trägt zur sicheren und effizienten Versorgung der Schweiz bei. Die Preisbildung an den europäischen Strombörsen erfolgt anhand...
Stellungnahme zur Teilrevision der CO2-Verordnung aufgrund der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU
Synopse Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (VATE)
Im Januar 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (VATE) eröffnet. Der VSE hat seine Stellungnahme am 5. Mai eingereicht: Er begrüsst die Angleichung an die europäische Verordnung über die Integrität und Transparenz...
Dokumente
Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.