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Bestimmung und Abgrenzung der Kosten für Lastgangmessungen und deren Verrechnung im Sinne von Art. 8 Abs. 5 StromVV.
Der Nationalrat hat sich heute gegen eine Senkung des Wasserzinsmaximums ausgesprochen. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE bedauert diesen Entscheid. Die Schweizer Wasserkraft wird damit als tragende Säule der Energiestrategie 2050 weiterhin an Wettbewerbsfähigkeit verlieren.
Auch für den VSE bringt die rasche Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz eine Anpassung der Situation mit sich. Die VSE Geschäftsleitung hat weitere Massnahmen beschlossen, um das Risiko für Ansteckungen zu limitieren – und die laufenden Geschäfte und Tätigkeiten des Verbands sicherzustellen.