Das ist eine Medienmitteilung des BFE – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Gründe für die Lücke
Die Einschätzung des Bundesamts für Energie (BFE) basiert auf einer Umfrage im zweiten Quartal 2025. Je nach Projekt kommt es zu Redimensionierungen, einzelne Vorhaben werden nicht oder vorläufig nicht weiterverfolgt, andere befinden sich noch in Voruntersuchungen oder in Planungs‑, Vor- oder Konzessionsverfahren. Insgesamt führt dies dazu, dass es eine Anpassung der Projektliste braucht.
Wie geht es weiter?
Gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG) prüft der Bundesrat regelmässig den Stand der in Anhang 2 aufgeführten Projekte. Bei Bedarf – beispielsweise wenn Vorhaben nicht realisiert werden – kann er der Bundesversammlung Ergänzungen der Liste vorschlagen. Das UVEK wird dem Bundesrat bis Ende 2025 Vorschläge zum weiteren Vorgehen vorlegen.
Hintergrund: 16 Projekte mit nationalem Interesse
Die in Anhang 2 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) aufgeführten Projekte gehen auf den «Runden Tisch Wasserkraft» zurück, bei dem sich 2021 Schutzverbände, Betreiber, Kantone und der Bund auf zentrale Ausbauvorhaben geeinigt haben. Es handelt sich um die Projekte: Chummensee (VS), Curnera-Nalps (GR), Gorner (VS), Gougra (VS), Griessee (VS), Grimselsee (BE), Lac d’Emosson (VS), Lac des Toules (VS), Lago del Sambuco (TI), Lai da Marmorera (GR), Mattmarksee (VS), Oberaarsee (BE), Oberaletsch klein (VS), Reusskaskade (UR) und Trift (BE). Zusätzlich enthält Anhang 2 das Wasserkraftprojekt Chlus (GR).
(uvek)