Das ist eine Medienmitteilung des ENSI – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Betroffenes Werk / Titel
KKW Beznau 2: Reaktorschnellabschaltung aufgrund eines fehlerhaft ausgeführten Arbeitsschrittes bei der Reaktorschutzprüfung.
Datum / Zeit
10. Februar 2025 / 13.05 Uhr
Sachverhalt
Bei der Durchführung einer Reaktorschutzprüfung kam es infolge der fehlerhaften Ausführung eines Arbeitsschrittes zu einer Auslösung der Reaktorschnellabschaltung. Als Ursache konnte umgehend eine Verwechslung bei der Ausführung einer Schalthandlung durch das Betriebspersonal ermittelt werden. Der Funktionstest des Reaktorschutzschalters wird monatlich durchgeführt.
Die Anlage verhielt sich auslegungsgemäss und wurde im Anlagenzustand «heiss abgestellt» stabilisiert. Nach eindeutiger Zuordnung der Ursache für die Reaktorschnellabschaltung konnte die Anlage am selben Tag wieder angefahren werden.
Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)
INES: 0 (unterhalb der Skala)
Massnahmen des Betreibers
Der Betreiber hat mehrere Massnahmen festgelegt. Diese sind unter anderem:
- Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der angewendeten Prüfvorschrift.
- Prüfung der Vor-Ort-Beschriftung der Taster.
- Zusätzliche Schulungsmassnahmen.
Massnahmen des ENSI
Das ENSI fordert das KKW Beznau auf, für die Durchführung dieser und ähnlicher Routinevorschriften zu untersuchen, wie das Personal bei der situationsgerechten Anwendung der vorgesehenen Fehlervermeidungstechniken besser unterstützt werden kann. In dieser Untersuchung ist der Zusammenhang mit der ergonomischen Gestaltung der jeweiligen Routinevorschrift zu berücksichtigen. Zudem muss das KKW Beznau eine Übersicht zu ähnlichen Tätigkeiten, beziehungsweise Vorschriften, die eine Leistungsreduktion oder Reaktorschnellabschaltung auslösen können, erstellen und untersuchen, inwiefern die gewonnenen Erkenntnisse zur ergonomischen Gestaltung auf diese Tätigkeiten beziehungsweise Vorschriften übertragen werden können.
Beurteilung durch das ENSI
Die Anlage reagierte auslegungsgemäss mit einer Reaktorschnellabschaltung und wurde sicher in den Anlagenzustand «heiss abgestellt» überführt. Die Sicherheits- und die Notstandsysteme standen jederzeit zur Verfügung. Die Schutzziele waren jederzeit erfüllt und die sicherheitsrelevanten Barrieren intakt. Es gab zudem keine radiologischen Auswirkungen.
Kriterien für die Aufschaltung auf der ENSI-Website
- Auslösung eines Sicherheitssystems
Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Zudem informiert das ENSI auf seiner Website laufend über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- INES-Stufe 1 oder höher,
- Auslösung von Sicherheitssystemen,
- Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt,
- Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv.
(ensi)