Der VSE begrüsst, dass der Bundesrat die Versorgungssicherheit in den Mittelpunkt stellt, und schlägt Massnahmen zur innerstaatlichen Umsetzung und Ausgestaltung der Grundversorgung mit Marktöffnung vor.
Das Stromabkommen muss die Versorgungssicherheit stärken, die Netzstabilität gewährleisten, den gleichberechtigten Marktzugang sichern, Rechtssicherheit schaffen und der Schweiz eine Mitgestaltung im europäischen Stromsystem ermöglichen. «Der Abschluss des Stromabkommens mit der EU schafft nicht nur die Grundlage für eine sichere und stabile Stromversorgung in der Schweiz», ist VSE Direktor Michael Frank überzeugt, «es eröffnet zudem Schweizer Stromkundinnen und -kunden die freie Wahlmöglichkeit ihres Lieferanten».
Qualitativ hohe, bedürfnisgerechte Stromversorgung
Mit der Marktöffnung, die zentraler Bestandteil des Abkommens ist, können Haushalte und kleine Unternehmen künftig zwischen der Grundversorgung (wie bisher) oder anderen Stromlieferanten wählen. Damit entstehen neue Impulse für Innovation, mehr Wettbewerb und ein vielfältigeres Stromangebot – ganz im Sinne der Kundinnen und Kunden.
Im freien Markt bieten die Stromlieferanten Produkte an, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden zugeschnitten sind. Aufgrund der verschiedenen Produktangebote können Kundinnen und Kunden auf dem Markt eine qualitativ hohe, bedürfnisgerechte Stromversorgung wählen.
Geregelte und effiziente Grundversorgung
Der VSE setzt sich dafür ein, dass die Ausgestaltung der Grundversorgung den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden als auch den Anforderungen der Strombranche Rechnung tragen. Kundinnen und Kunden erhalten in der Grundversorgung zu jeder Zeit Strom zu regulierten Preisen, ohne dass sie sich um die Wahl eines spezifischen Produktes oder Lieferanten kümmern müssen. Ihnen soll in der Grundversorgung ein fester Preis für ein Jahr angeboten werden. Die Vorgaben für die Grundversorgung seitens Bund müssen so gestaltet werden, dass die Grundversorgung Sicherheit für die Kundinnen und Kunden als auch Planbarkeit für die Grundversorger gewährleistet. Das bedeutet, dass sich die Vorgaben des Bundes auf eine strukturierte und marktnahe Strombeschaffung beschränken sollen.
Der Wechsel zwischen Grundversorgung und Markt soll unkompliziert möglich sein und die allfälligen Beschaffungsvorgaben der Grundversorger müssen mitberücksichtigt werden. Mit einer Marktöffnung erwartet der VSE eine schlankere Regulierung für eine effiziente und pragmatische Umsetzung.
Der VSE wird im Rahmen der Vernehmlassung ausführlich zum Verhandlungsergebnis und der innerstaatlichen Umsetzung Stellung nehmen. Er erachtet es als entscheidend, dass die Freiheiten, welche die Schweiz in der innerstaatlichen Ausgestaltung hat, genutzt werden.

Irit Mandel
Tel. +41 62 825 25 30, irit.mandel@strom.ch
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