Elektrofahrzeuge besteuern – teuer, ungerecht und übereilt

08.01.2026
Der Bundesrat plant ab 2030 die Einführung einer neuen Abgabe auf Elektrofahrzeuge. Das Anliegen einer nachhaltigen Strassenfinanzierung unterstützt der VSE, doch die übereilte Einführung einer neuen Abgabe gefährdet die Elektromobilität als tragende Säule der Energiestrategie.

Der VSE lehnt die Vorlage des Bundesrats zu einer Besteuerung von Elektrofahrzeugen ab. In der Gesamtbetrachtung überwiegt der potenzielle Schaden – weniger Elektrofahrzeuge auf den Strassen und ein Rückschlag für die Klimaziele – klar. Kein anderes europäisches Land hat bisher eine vergleichbare Besteuerung von Elektrofahrzeugen eingeführt, und ein isoliertes Schweizer Vorgehen ist nicht zielführend.  

Die Einführung einer neuen Abgabe auf Elektrofahrzeuge bereits im Jahr 2030 ist massiv übereilt und birgt die Gefahr, die Elektromobilität, die zu diesem Zeitpunkt erst einen kleinen Bruchteil des Fahrzeugbestands ausmacht, als tragende Säule der Energiestrategie auszubremsen. 

Unverhältnismässige Kosten und viele Umgehungsmöglichkeiten

Beide vom Bundesrat vorgestellten Varianten weisen gravierende Nachteile auf. Die Variante «Ladestrom» gefährdet die Akzeptanz sowie die Umsetzung der Klimaziele. Die Umsetzung hätte immense und völlig unverhältnismässige Kosten zur Folge. Der Bund geht von Gesamtkosten im Umfang von 1.4 Mia. CHF von 2030 bis 2039 aus. 

Zudem ist die Steuer in dieser Variante mit geringem Aufwand zu umgehen und schafft damit erhebliche Steuerungerechtigkeit. Wer an einer kontrollierten Ladestation lädt, wird belastet, während andere die Abgabe problemlos vermeiden könnten – etwa durch das Laden an beliebigen Steckdosen.

Problematische Rollenverschiebung

Den Netzbetreibern wird eine problematische Rolle zugedacht, die erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten mit sich bringt. So würden etwa dem lokalen Verteilnetzbetreiber Aufgaben übertragen, die er faktisch nicht erfüllen kann.  

Angesichts dieser Mängel lehnt der VSE die Einführung einer Ladestrom-Steuer vollumfänglich ab. Eine Besteuerung darf erst dann erfolgen, wenn sie verkehrs-, finanz- und klimapolitisch verantwortbar ist. 

Zur Stellungnahme

Mediensprecherin

Irit Mandel

Tel. +41 62 825 25 30, irit.mandel@strom.ch

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