Durchschnittspreismethode: ab ins Museum!

15.08.2023
Vor Regulierungsblüten ist auch die Schweiz nicht gefeit. Eine der seltsamsten Kuriositäten der Stromregulierung: die Durchschnittspreismethode. Dieser Fleischwolf gehört endlich ausrangiert.

Die Methode definiert, wie die Versorger ihre Strombeschaffung auf ihre Kundensegmente aufteilen müssen. Geschuldet ist das Konstrukt «Durchschnittspreismethode» dem Umstand, dass die Schweiz ihren Strommarkt nur teilweise geöffnet hat und hohe Ansprüche an die Versorgung der Kunden stellt, die in der Grundversorgung verbleiben.

Diese Durchschnittspreismethode zwingt die Versorger, ihre gesamten Beschaffungen in einen Topf zu werfen und zur Bildung eines Durchschnittspreises durch den Fleischwolf zu drehen. Dies führt in jeder Marktsituation zu Quersubventionierungen zwischen den Kunden im Monopol und den anderen Kunden. Und nicht nur das: die Methode verzerrt auch den Wettbewerb zwischen den Anbietern am Markt und verunmöglicht es diesen, auf die Marktkunden zugeschnittene Angebote zu machen. Zudem wird der ausdrücklich gewollte Schutz der grundversorgten Kunden vor Preisvolatilität unterminiert.

Die Durchschnittspreismethode zwingt die Versorger, ihre gesamten Beschaffungen in einen Topf zu werfen und durch den Fleischwolf zu drehen. Dies führt in jeder Marktsituation zu Quersubventionierungen und Wettbewerbsverzerrungen.

Der Nationalrat hat die gravierenden Nachteile dieser Methode und ihre fehlende Resilienz im sich verändernden Marktumfeld erkannt. Er will sie daher abschaffen und setzt stattdessen auf einen Ansatz, der die inländische erneuerbare Produktion in den Vordergrund stellt. Doch dies hat sich als nicht ganz so einfach herausgestellt, denn die Schweiz verfügt wohl über viel einheimische Produktion, aber diese ist sehr ungleich verteilt. Einige Versorger (7%) können ihre Grundversorgung weitestgehend oder vollständig aus ihrer eigenen Produktion decken. Die grosse Mehrheit (über 70%) der Versorger hingegen hat wenig bis gar keine Eigenproduktion und beschafft vor allem am Markt. Die beiden grössten Produzenten wiederum haben selbst keine bzw. nur wenige Endkunden. 

Klar ist: die Beschaffungsportfolien für die Grundversorgung und die anderen Segmente sind zu trennen. Die Kunden in der Grundversorgung sollen sodann mit einer möglichst risikoarmen Beschaffung versorgt werden, d.h. diversifiziert, strukturiert und teilweise basierend auf langfristigen Verträgen. Ein Teil der in die Grundversorgung abgesetzten Energie soll zudem – sofern vorhanden – aus inländischer Eigenproduktion der Versorger stammen, und dies zu Gestehungskosten. Ein weiterer Teil soll am Markt beschafft werden können. 

Die Beschaffungsportfolien für die Grundversorgung und die anderen Segmente sind zu trennen.

Auf diesem Weg lassen sich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen: Die im Monopol gefangenen Kunden werden soweit möglich gleich behandelt und besser gegen Preisschwankungen geschützt. Die unterschiedlichen Kundenbedürfnisse können berücksichtigt werden. Und vor allem: die untaugliche Durchschnittspreismethode kommt endlich ins Museum der Kuriositäten der Stromregulierung.

Bereichsleiter Public Affairs des VSE

Dominique Martin

Unter der Rubrik «Die politische Feder» veröffentlicht Dominique Martin regelmässig Kommentare und Einschätzungen zu energiepolitischen Themen. 

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