Der VSE begrüsst den Gegenvorschlag zur Initiative «Blackout stoppen» für mehr Technologieoffenheit

20.12.2024
Der Bundesrat stellt der Initiative «Blackout stoppen» einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber, mit dem er das Neubauverbot von Kernkraftwerken aus dem Gesetz streichen will. Der VSE begrüsst den strategischen Entscheid, den Fächer an Technologieoptionen für die Stromversorgung der Zukunft zu erweitern. Der rasche Ausbau der Erneuerbaren muss auch weiterhin der primäre Fokus sein. Doch langfristig sollte sich die Schweiz den Handlungsspielraum für die Versorgungssicherheit nicht einschränken und alle Optionen offenhalten.
Kernkraftwerk Gösgen aus der Ferne (Quelle: KKW Gösgen)
Der Bundesrat will das Neubauverbot von Kernkraftwerken aus dem Gesetz streichen. (Im Bild/Quelle: Kernkraftwerk Gösgen)

Der VSE lehnt die Initiative «Blackout stoppen» ab. Um das eigentliche Ziel der Initiative zu erreichen, nämlich den Bau neuer Kernkraftwerke zu ermöglichen, gibt es direktere Wege. Deshalb begrüsst der VSE den vom Bundesrat präsentierten indirekten Gegenvorschlag, das Neubauverbot von Kernkraftwerken aus dem Kernenergiegesetz zu streichen. Die Schweiz braucht kurz-, mittel- und langfristig mehr klimafreundlichen Strom, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die Klimaziele zu erreichen. Für die nächsten 10-15 Jahre kommen dafür nur die erneuerbaren Energien infrage. Das Stromgesetz schafft die Grundlagen für deren zügigen und starken Ausbau im Inland. Auf lange Sicht aber ist es strategisch richtig, technologieoffen zu sein und sich einen möglichst grossen Handlungsspielraum für eine sichere, klimaneutrale und bezahlbare Stromversorgung zu schaffen. Es wäre daher falsch, neue Kernkraftwerke a priori als Option für die Zukunft auszuschliessen – auch weil sich die Technologie rasch weiterentwickelt.

Keine Carte blanche für neue Meiler

Die Aufhebung des Rahmenbewilligungsverbots bedeutet nicht, dass sofort konkrete Pläne für ein neues Kernkraftwerk ausgebarbeitet würden. Bevor ein neues Kernkraftwerk eine ernsthafte Option wäre, müssten nebst der Aufhebung des Rahmenbewilligungsverbots noch weitere politische Debatten geführt, gesetzgeberische Entscheide gefällt und allfällige Volksabstimmungen durchgeführt werden. Unter anderem bieten die rechtlichen Rahmenbedingungen aktuell gar nicht die notwendigen Investitionsbedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb eines neuen KKWs. Wie bei allen anderen Technologien auch, von alpinen PV-Anlagen bis zur Wasserkraft und der Kernenergie, wäre die Wirtschaftlichkeit eine grosse Herausforderung.

Stromgesetz konsequent umsetzen

Realistischerweise könnte ein neues Kernkraftwerk frühstens in über 20 Jahren zur Stromversorgung beitragen. Ein Neubau ist keine Lösung für die kurz- und mittelfristigen Herausforderungen. Die Diskussionen über die zukünftige Rolle der Kernkraft dürfen deshalb nicht zu Verzögerungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien führen. Für die Versorgungssicherheit der Schweiz müssen wir alles daransetzen, dass wir die Ausbauziele bei den Erneuerbaren erreichen, wie sie das Stromgesetz vorgibt. Dafür braucht es deutlich mehr Akzeptanz – für die Wasserkraft, Windparks, alpine Solaranlagen und auch die Stromnetze – und beschleunigte Bewilligungsverfahren für neue Energieinfrastruktur.

Über Letztere beriet der Ständerat in der Wintersession. Der Beschleunigungserlass würde einen zügigen Ausbau der Erneuerbaren in der Schweiz ermöglichen und muss deshalb baldmöglichst verabschiedet werden. Zudem erwartet der VSE im Frühjahr vom Bundesrat einen deutlich nachgebesserten Vorschlag, um die Plangenehmigungsverfahren für die Stromnetze auf allen Netzebenen zu beschleunigen.

Julien Duc, Mediensprecher Deutschschweiz
Mediensprecher

Julien Duc

Tel. +41 62 825 25 24, julien.duc@strom.ch

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