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Diese Empfehlung gilt für in der Schweiz hergestellte Holzmasten. Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen Hinweis auf die Handhabung, die Wiederverwertung und die Entsorgung von imprägnierten Leitungsmasten aus Holz geben.
Technische Anforderungen und allgemeine Bedingungen für die Lieferung von imprägnierten Holzmasten (2017)
Diese technischen Anforderungen gelten für die Herstellung und die Lieferungen von Holzmasten, imprägniert mit für diesen Zweck zugelassenen Holzschutzmitteln des BAFU und der LIGNUM. Die Qualitätssicherung schliesst die Produktionsmethoden und den Umweltschutz bei der Herstellung, Lagerung und Auslieferung der Masten mit ein.
Ausgabe 2024/2025 (indexiert per 31.12.2023)
Stellungnahme zur Übertragung von öffentlichen Aufgaben des Fachbereichs Energie der wirtschaftlichen Landesversorgung
Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten
Technische Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ - Teil A: Grundlagen (2020)
Der Teil A Grundlagen enthält neben den grundsätzlichen Informationen zu Störeinflüssen von Leistungselektronik auf die Spannungsqualität, Zielstellungen, Festlegungen, Kurzschlussleistung und Begriffe auch alle für deren Verständnis notwendigen Angaben. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Consentec GmbH Auswirkungen dezentraler Einspeisungen auf die Verteilnetze 2012, pdf
Grundlagen zur einheitlichen Bewertung von Verteilnetzen.
Richtlinie für die netzdienliche Regelung der Einspeisung von Photovoltaikanlagen.
Leitfaden für die Planung, Verlegung und Abnahme von Kabelschutzrohr-Systemen.
Regelung der Beziehungen und Verantwortlichkeiten zwischen den beteiligten Marktakteuren zur Erbringung von Systemdienstleistungen mit dezentralen Erzeugungseinheiten sowie der Korrektur der Ausgleichsenergieabrechnung nach Regelenergieabrufen.
Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen (RL-DSP – CH 2018)
Richtlinien und Anforderungen zur Durchführung einer Datensicherheitsprüfung für intelligente Messsysteme bei Endverbrauchern mit Empfehlungen für den sicheren Betrieb.
Leitfaden für die Inbetriebnahme und den Betrieb von digitalen Netzschutzsystemen (2022)
Dieser Leitfaden wurde von Schutztechnikexperten von ÖSTERREICHS ENERGIE Arbeitskreis Schutztechnik, FNN-Expertennetzwerk Netzschutz und dem VSE Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen erstellt und wird gemeinschaftlich herausgegeben.
Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen, Anhang 1 (RL-DSP – CH 2018)
Zertifizierungsanforderungen an intelligente Messsysteme für die Datensicherheit. Anhang 1 zur Branchenempfehlung «Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen». https://www.strom.ch/datensicherheit
Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen, Anhang 2 (RL-DSP – CH 2018)
Betriebliche Anforderungen an intelligente Messsystem für die Datensicherheit. Anhang 2 zur Branchenempfehlung «Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen». https://www.strom.ch/datensicherheit
Anforderungen für die Ansteuerbarkeit von Ladestellen der Elektromobilität mittels eines Netzbetreiberschaltkontaktes
Dieses Dokument beschreibt eine standardisierte Ansteuerbarkeit von Ladestellen der Elektromobilität mittels einer drahtgeführten Kommunikationsstrecke zu einer Signalquelle des Netzbetreibers.
Stellungnahme zum Entwurf Revision VO über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich GebV-En
Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (GATE)
Meldepflicht von Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen für Cyberangriffe (Revision des Informationssicherheitsgesetzes ISG)
Stellungnahme zur parl. Initiative UREK-S. Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz
Stellungnahme zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Vernehmlassungsverfahren zu den Änderungen auf Verordnungsstufe
Technische Anforderungen an die Schutz- und Leittechnikschnittstellen von Transformatoren zum Übertragungsnetz (TNE2 – CH 2023)
Technische Bestimmungen zu Anschluss, Betrieb und Nutzung des Verteilnetzes.
Schutz der Gewässer bei Erstellung und Betrieb von elektrischen Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten (2021)
Die Empfehlung konkretisiert bei neu zu erstellenden elektrischen Anlagen mit Isolier- oder Hydraulikflüssigkeit, sowie bei wesentlichen Umbauten die baulichen und technischen Vorrichtungen zum Schutze der Gewässer.
Stellungnahme zur Teilrevision der CO2-Verordnung aufgrund der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU
Technische Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ - Teil B: Anforderungen und Beurteilung, Abschnitt I Niederspannung (2021)
Im Teil B Abschnitt I sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Niederspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Verordnungsänderungen mit Inkrafttreten Anfang 2023
Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023.
Stellungnahme 2014 VSE zu Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (VBLN)
VSE-Stellungnahme: Anhörung zur Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (VBLN). 14.5.2014, pdf
Technische Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ - Teil B: Anforderungen und Beurteilung, Abschnitt II Mittelspannung (2022)
Im Teil B Abschnitt II sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Mittelspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Technische Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ - Teil B: Anforderungen und Beurteilung, Abschnitt III Hochspannung (2023)
Im Teil B Abschnitt III sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Hochspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Stellungnahme zur Anhörung zur Änderung der Energieverordnung (EnV) und der Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En)
Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen
Stellungnahme zur Anhörung zur Revision der Verordnungen über den Schutz der Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung
Stellungnahme zum Entwurf im Rahmen der parl. Initiative Eder «Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin»
Stellungnahme 2017 VSE zu Verordnung über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF)
Ein Team von 50 Branchenvertretern hat drei mögliche Wege in die Stromzukunft beschrieben. Basierend auf intensiven Arbeiten der Branche und externen Studien.Alle drei Szenarien gehen davon aus,dass die existierenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Lebensdauer nicht ersetzt werden. Die Studie fokussiert auf diejeweilige Entwicklung der Nachfragenach Elektrizität und auf den Ausbauder Stromproduktion aus erneuerbaren und anderen Energieträgern und ihre Auswirkungen auf die Schweizer Stromversorgung. 2012, pdf
Zwischen Juni und September 2020 wurden die Mitglieder des VSE erneut – wie auch schon 2019 – zu ihrer Einschätzung der Energiezukunft befragt. Dabei wurde die persönliche Einschätzung von Mitarbeitenden der Mitgliedsunternehmen eingeholt und nicht die Sichtweise der Unternehmen. Die Umfrageteilnehmer sollten einschätzen, für wie relevant sie die 15 Treiber, die die Energiewelten ausmachen, im Jahr 2035 halten.