Strompreise

Der Strompreis setzt sich aus vier Hauptkomponenten zusammen: dem Energietarif, dem Netznutzungstarif, verschiedenen Abgaben an das Gemeinwesen sowie dem schweizweit einheitlichen Netzzuschlag gemäss Energiegesetz (EnG).

Haushalte, KMU und andere Verbraucher mit einem Jahresverbrauch unter 100'000 Kilowattstunden (kWh) befinden sich in der regulierten Grundversorgung.  Sie werden vom lokalen Grundversorger mit Strom versorgt, in dessen Versorgungsgebiet sie sich befinden und können den Stromlieferanten nicht frei wählen. Demgegenüber können Grossverbraucher (über 100’000 kWh/Jahr) seit 2009 einmalig in den freien Markt wechseln und individuelle Lieferverträge abschliessen. 
 
Der Strompreis in der Grundversorgung ist reguliert und wird jährlich festgelegt. Die aktuellen Strompreise können bei der Eidgenössischen Elektrizitätskommission Elcom eingesehen werden.  

Strompreise Schweiz (ElCom)

  So setzt sich der Strompreis zusammen 

  • Energielieferung: Die Energielieferung umfasst die Kosten für die Beschaffung und Bereitstellung der elektrischen Energie. Diese wird entweder in eigenen Kraftwerken produziert oder am Markt (Börse oder OTC-Handel) bezogen. Versorger mit hoher Eigenproduktion sind tendenziell weniger von Marktschwankungen betroffen. Ab dem Tarifjahr 2026 müssen in der Grundversorgung regulatorisch vorgegebene  Mindestanteile aus erneuerbarer Inlandproduktion geliefert werden. Diese Mindestanteile bewirken, dass Kundinnen und Kunden tatsächlich eine gewisse Menge an erneuerbarem Strom aus der Schweiz erhalten. 
  • Netznutzungstarif: Dieser Tarif deckt die Kosten für Bau, Betrieb, Unterhalt und Weiterentwicklung der Stromnetze – vom Übertragungs- bis ins lokale Verteilnetz. Er umfasst auch Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Netzstabilität. Ebenfalls beinhaltet der Netznutzungstarif Kosten für das Messwesen zum Beispiel Kosten für den Einbau und Betrieb von Stromzählern, die automatische Übermittlung und für die Verarbeitung von Verbrauchsdaten. Ab 2026 wird der Messtarif separat ausgewiesen. Seit 2024 wird zusätzlich die sogenannte «Stromreserve» über diesen Tarif finanziert – zur Sicherung der Versorgung in kritischen Wintermonaten (u.a. mit den Reservekraftwerken). Solidarisierte Kosten sind gesetzlich vorgeschriebene Aufwendungen, die bei den einzelnen Grundversorgern in unterschiedlicher Höhe anfallen, der Allgemeinheit dienen und auf alle Kunden und Kundinnen verteilt werden.  
  • Abgaben an Kantone und Gemeinden: Je nach Standort erhebt die öffentliche Hand Konzessionsabgaben und lokalpolitisch bedingte Energieabgaben. Diese variieren erheblich: In manchen Gemeinden entfallen sie vollständig, in anderen erreichen sie bis zu 7.5 Rappen pro Kilowattstunde.  
  • Netzzuschlag gemäss Art. 35 EnG: Der Netzzuschlag dient der Finanzierung von Massnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und zur ökologischen Sanierung von Wasserkraftwerken. Seit 2024 beträgt der Zuschlag 2.3 Rappen pro Kilowattstunde.Er wird jährlich vom Bundesrat festgelegt und ist schweizweit einheitlich. 
     
     

Warum unterscheiden sich die Strompreise je nach Grundversorgungsunternehmen? 

Die Strompreise variieren stark zwischen den knapp 600 Grundversorgungsunternehmen der Schweiz. Hauptursachen sind Unterschiede bei der Eigenproduktion, Einkaufsstrategie (Terminmarkt vs. Spotmarkt) und langfristigen Beschaffungsverträgen. Weitere Faktoren betreffen die regionale Netzstruktur, Topografie und getätigte Investitionen in Netzinfrastruktur für dezentrale Produktion, Elektromobilität und Digitalisierung. 
 
In den Jahren 2010-2020 war eingekaufter Strom günstiger als selbst produzierter. Mit der Energiekrise 2022, ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine, kam es jedoch zu massiven Preisanstiegen an den europäischen Handelsplätzen. Diese Situation hat sich 2024 teilweise entspannt – die Preise an den Märkten sind jedoch immernoch höher als vor der Krise.  

ElCom prüft Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben 

Die Strompreise in der Grundversorgung unterliegen der Überwachung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom). Netzbetreiber müssen ihre Tarife jährlich bis spätestens Ende August veröffentlichen und der ElCom zur Prüfung übermitteln. Diese kontrolliert die Angemessenheit der Energie- und Netznutzungstarife auf Basis der gesetzlichen Vorgaben. 
 
Für Grossverbraucher im freien Markt überwacht die ElCom nur die Einhaltung der Vorgaben zu den Netznutzungstarifen, bei den Energiepreisen übernimmt sie einzig die Missbrauchsaufsicht. Anbieterwechsel für die Netznutzung sind nicht möglich, da diese an den Standort gebunden ist. Netzbetreiber müssen jährlich Kosten- und Jahresrechnungen für ihre Netze und Grundversorgung vorlegen. 

Wie entsteht der Strompreis?