Strompreise 2026 dürften laut Umfrage des VSE weiter sinken

01.07.2025
Laut einer VSE Umfrage unter seinen Mitgliedern sinken die Strompreise 2026 erneut im Vergleich zum Vorjahr. Gründe dafür sind sinkende Preise auf dem Strommarkt. Die Kosten für das Netz sind allerdings im Gegensatz zum laufenden Jahr gestiegen.

Auch im Tarifjahr 2026 werden die Strompreise voraussichtlich sinken. Das ergibt die jährlich durchgeführte Umfrage des VSE unter seinen Mitgliedern. Von 318 angeschriebenen Mitgliedern nahmen 68 an der Umfrage teil, 25 konnten ihre absoluten Stromtarife 2026 bereits angegeben und 43 beantworteten die Umfrage qualitativ.

Die Tarife der 25 Unternehmen, die bereits konkrete Angaben machen konnten, sinken im Median um rund 3% für H4- und 4% für H2-Haushaltskunden. Auch die Tarife für C3- und C4-Kunden sinken um 3% bzw. 4%. Der Median für H4-Haushaltskunden der teilnehmenden Unternehmen liegt gemäss Umfrage für 2026 bei 29.6 Rp./kWh im Vergleich zum Vorjahr 2025, in welchem der Wert bei 30.5 Rp./kWh liegt. Das ist ein deutlicher Abwärtstrend seit der Energiekrise: im Jahr 2024 befand sich der Wert noch bei 33.0 Rp./kWh.

Von den 43 teilnehmenden Unternehmen, die den Wert noch nicht konkret beziffern, aber qualitativ beantworten konnten, meldet die Mehrheit ebenfalls sinkende Stromtarife für das Jahr 2026. Dies, da die Preise auf den Strommärkten seit der Energiekrise weiterhin kontinuierlich gefallen sind. 

Netzkosten steigen

Die Netznutzungstarife sind allerdings im Gegensatz zum laufenden Jahr gestiegen, insbesondere aufgrund der Kosten für die Stromreserve (von 0.23 Rp./kWh auf 0.41 Rp./kWh). Aber auch der Unterhalt, Um- und Ausbau des Netzes (inkl. Smart Meter Rollout) trägt dazu bei.

«Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist entscheidend, um die Klimaziele zu erreichen – stellt das Stromnetz jedoch vor wachsende Herausforderungen hinsichtlich Stabilität und Flexibilität. Die Ursachen für steigende Netzkosten sind vielfältig. Sie hängen unter anderem von der Grösse und dem Zweck des Unternehmens sowie von regionalen Gegebenheiten und Besonderheiten ab», erklärt VSE Direktor Michael Frank.

Vorgaben des Stromgesetzes übertroffen 

Gemäss neuem Stromgesetz müssen die Energieversorgungsunternehmen EVU mindestens 50% ihrer erweiterten Eigenproduktion in die Grundversorgung einbringen. Zur erweiterten Eigenproduktion gehören dabei eigene Anlagen, Bezüge aus Beteiligungen sowie Mengen aus der Abnahmepflicht. 75% der Unternehmen geben in der Umfrage an, dass sie gar einen höheren Mindestanteil anstreben.

Ausserdem müssen gemäss Vorgaben des neuen Stromgesetzes mindestens 20% der Elektrizität, die für die Grundversorgung benötigt werden, aus erneuerbaren Energien aus Anlagen im Inland stammen. Über die Hälfte der Unternehmen gibt an, einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien als die Mindestvorgaben festlegen anzustreben. 

Beschaffungsstrategien werden mehrheitlich beibehalten

Eine Mehrheit (57%) gab an, dass in Bezug auf ihre Beschaffungsstrategien seit Inkrafttreten des revidierten Stromversorgungsgesetzes Anfang 2025 und den damit verbundenen neuen Vorgaben keine Anpassungen notwendig waren. Lediglich 30% der befragten Unternehmen mussten ihre Beschaffungsstrategien anpassen. 

70% der Stromversorger beschaffen die Energie am Markt langfristig, also 2-3 oder mehr Jahre im Voraus, während 25% eine Kombination aus kurz-, mittel- und langfristiger Beschaffungsstrategie haben. Nur 2% der EVU beschaffen mittelfristig bzw. einige Monate bis maximal 1 Jahr im Voraus.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, die unterschiedliche Aufgaben innerhalb der Stromversorgung abdecken – von der eigentlichen Energie über die Netznutzung bis hin zu Messdienstleistungen und öffentlichen Abgaben.

Der Strompreis besteht aus fünf Komponenten: 

  1. Energietarif: Kosten für den gelieferten Strom
  2. Netznutzungstarif: Kosten u.a. für Bau, Betrieb und Unterhalt der Stromnetze sowie die Kosten für die inländische Stromreserve und der Tarifzuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz. Die solidarisierten Kosten beinhalten die Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl- und Aluminiumproduzenten von strategischer Bedeutung.
  3. Messtarif: Kosten für den Einbau, Betrieb, Unterhalt und die Ablesung von Stromzählern sowie die Verarbeitung der Messdaten, welche ab 2026 separat auszuweisen sind.
  4. Abgaben an Kantone und Gemeinden
  5. Netzzuschlag von 2.3 Rp./kWh u.a. zur Förderung von erneuerbaren Energien. Massgebend für die Höhe des Strompreises sind der Energie- und der Netznutzungstarif. 

Definitive Preise im September 

Die Festlegung der Strompreise für die Grundversorgung erfolgt nach klaren gesetzlichen Vorgaben. Die definitiven Stromtarife für das Jahr 2026 müssen die über 600 Grundversorger bis spätestens Ende August ihren Kundinnen und Kunden und der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) melden. Diese veröffentlicht sämtliche Tarife Anfang September.

Eckwerte der Strompreisumfrage des VSE

Die Onlineumfrage zu den Tarifen für H2-, H4-, C3- sowie C4-Kunden lief vom 16. Mai bis 11. Juni 2025. 68 Stromversorger haben geantwortet. 25 Stromversorger haben sich zu den absoluten Tarifen 2026 geäussert. Diese setzen aufsummiert eine Strommenge von 31’830 GWh pro Jahr ab (Vertrieb an Endverbraucher auf Netzebene 5 und 7), was ca. 55 % des Endverbrauchs 2024 entspricht. Weitere 43 EVU haben die Umfrage qualitativ beantwortet.

Mediensprecherin

Irit Mandel

Tel. +41 62 825 25 30, irit.mandel@strom.ch

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