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Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen, Anhang 1 (RL-DSP – CH 2018)
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Zertifizierungsanforderungen an intelligente Messsysteme für die Datensicherheit. Anhang 1 zur Branchenempfehlung «Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen». https://www.strom.ch/datensicherheit
Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen, Anhang 2 (RL-DSP – CH 2018)
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Betriebliche Anforderungen an intelligente Messsystem für die Datensicherheit. Anhang 2 zur Branchenempfehlung «Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen». https://www.strom.ch/datensicherheit
Einschätzung VSE: Stromabkommen Schweiz – EU: Gleichlange Spiesse für Schweizer Konsumenten und Strommarkt-Akteure
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Onepager Stromabkommen
Frageraster für die Stellungnahme zur revidierten interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (E-IVöB)
Die Industriellen Werke Basel und Pro Natura Baselland spannen zusammen: In einem gemeinsamen Biodiversitätsprojekt werten sie grosse Naturflächen unterhalb der Stromtrassen ökologisch auf.
Beispieldaten zur Branchenempfehlung «E-Invoicing im Strommarkt Schweiz» (E-Invoice – CH 2016)
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Die Branchenempfehlung «E-Invoicing im Strommarkt Schweiz» finden Sie hier: www.strom.ch/e-invoicing
Verordnungsentwürfe zu Verboten und Verwendungsbeschränkungen sowie zur Kontingentierung im Bereich Gas
Stellungnahme zur Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) - Synopse
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Die Branchempfehlung «Manueller Lastabwurf» finden Sie hier: www.strom.ch/lastabwurf
Werkvorschriften CH (WV – CH 2021) – Apparatebestellung Mess- und Steuereinrichtungen (2023)
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Ernst Basler + Partner AG Effizienz und Elektrisierung Haushalte: Geräteausstattung, Analyse des Stromverbrauchs 2012, pdf
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Handbuch «Definitionen und Erläuterungen zu Dateneingabe, Datenexport und Auswertungen».
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Messung und Datenaustausch im liberalisierten Strommarkt CH.
Unter Abgaben und Leistungen fallen neben Geldzahlungen aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung auch entsprechende Gratisleistungen und verbilligte Leistungen.
Abkürzung:
ALG
Als feste Endverbraucher gelten die Haushalte und die anderen Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh pro Verbrauchsstätte.
Abkürzung:
FEV