Der Nationalrat hat sich heute gegen eine Senkung des Wasserzinsmaximums ausgesprochen. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE bedauert diesen Entscheid. Die Schweizer Wasserkraft wird damit als tragende Säule der Energiestrategie 2050 weiterhin an Wettbewerbsfähigkeit verlieren.
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Am 8. September 2026 im Stadttheater in Olten
Am 3. Dezember 2026 im Hotel Arte in Olten oder als Online-Veranstaltung
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Am 27. Oktober 2026 beim VSE in Aarau
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Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.
Die Murg Flums Energie beschäftigt Personal in den Bereichen Verteilnetz, Stromproduktion (Wasserkraft), Wasserversorgung und in der Verwaltung.
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Eine schwere Mangellage liegt vor, wenn die wirtschaftliche Landesversorgung erheblich gefährdet ist und dadurch grosse volkswirtschaftliche Schäden unmittelbar drohen; oder erheblich gestört ist (LVG Artikel 2 Buchstaben b). Der Fachbereich Energie beurteilt die Versorgungslage und stellt bei...