Grossverbraucher sind Endverbraucher, die 100'000 kWh oder mehr pro Jahr verbrauchen, mit Anspruch auf Netzzugang gemäss Artikel 11 Stromversorgungsverordnung (StromVV), unabhängig davon, ob sie diesen Anspruch wahrgenommen haben oder nicht. Massgebend für den Anspruch auf Netzzugang von...
Mit der neuen Legislatur hat sich die Zusammensetzung der parlamentarischen Instanzen verändert. Der VSE hat bei einigen Mitgliedern der neu zusammengesetzten Energiekommission (UREK) nachgefragt.
Eigene Anlagen im Einspeisevergütungssystem mit Direktvermarktung (Art. 19ff. EnG), d.h. Kraftwerke bzw. Produktionsgesellschaften des Verteilnetzbetreibers mit Grundversorgungsauftrag, fallen in den Anwendungsbereich von Art. 6 StromVG. Die produzierte Elektrizität gilt dabei als Strom ohne...
Die Energiewelt verändert sich rapide. Verändern Sie sich mit? Am 16. und 17. Januar 2020 findet der 14. Schweizerische Stromkongress im Kursaal Bern statt. Moderator Urs Gredig sagt Ihnen, warum sich eine Teilnahme auf jeden Fall lohnt.
Seit 2013 werden Herkunftsnachweise (HKN) über die Herkunft und Qualität des Stroms für die gesamte schweizerische Produktion aus Kraftwerken mit einer Netzanschlussleistung über 30 kVA erbracht. Für den Endverbraucher sind die Herkunftsnachweise eine Garantie für den auf der Rechnung ausgewiesenen...
Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz: Beispieldaten (SDAT – CH 2025)
Durch den Netzzuschlag finanzierte Vergütung für die Einspeisung von Elektrizität, die durch die Nutzung von Sonnenenergie in Anlagen ab 10kW, Geothermie, Windenergie, Wasserkraft in Anlagen bis zu 10 MW sowie Biomasse und Abfällen aus Biomasse gewonnen wird.
Ein kraftwerksferner Kurzschluss liegt vor, wenn bei einem dreipoligen Kurzschluss der Anteil des Anfangskurzschlusswechselstromes einer Synchronmaschine oder einer Asynchronmaschine unter dem zweifachen Wert ihres Nennstromes liegt und die Spannung an den Klemmen des Generators nicht unter 80 %...
Die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) ist die Vollzugsorganisation des VSE zur Strombewirtschaftung. Der VSE hat OSTRAL zum Zweck des Vollzugs einer Strombewirtschaftung gebildet. Organisatorisch ist OSTRAL eine Kommission des VSE und in der Branche breit...
Stellt den Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch in einem Netz mit Hilfe der Turbinenregler sicher. Sie ist eine automatische, dezentrale Funktion des Turbinenreglers, um die Generatorwirkleistungsabgabe als eine Funktion der Frequenzabweichung innerhalb eines synchronen Netzgebietes zu...
Die Industriellen Werke Basel und Pro Natura Baselland spannen zusammen: In einem gemeinsamen Biodiversitätsprojekt werten sie grosse Naturflächen unterhalb der Stromtrassen ökologisch auf.
Die Kontingentierung besteht in einer mengenmässigen Beschränkung der, bezogen auf eine Referenzperiode, verbrauchten elektrischen Energie. Der Kontingentierung unterstehende Stromkunden haben während einer bestimmten Zeit (Kontingentierungsperiode) nur noch Anspruch auf eine reduzierte Menge...
Die zentrale operative Stelle koordiniert sämtliche Umsetzungsarbeiten, die mit der Angebotslenkung einherkommen und verantwortet den Gesamtüberblick. Als Teil der OSTRAL übernimmt die nationale Netzgesellschaft (Swissgrid) die Funktion als zentrale operative Stelle.
In diesem Konzept sind grundsätzlich folgende Kraftwerksarten als nicht-steuerbar definiert: Erzeugung aus thermischen Kraftwerken (hauptsächlich Kernkraftwerke); Erzeugung aus Laufwasserkraftwerken; Erzeugung aus Laufstufen in Speicherkraftwerken (Speicherlauf); Erzeugung aus Neuen Erneuerbaren...
Ein Netzabschaltplan beinhaltet alle notwendigen Informationen für die Durchführung der Abschaltungen der jeweiligen Teilnetzgebiete. Er beschreibt insbesondere den Rhythmus, welche Netzteile wann abgeschaltet werden und ebenfalls wo die Schaltungen ausgeführt werden.
Der Speicher ist auf der DC-Seite parallel mit einer EEA am gemeinsamen Wechselrichter oder Generator angeschlossen und kann auf der AC-Seite vom Wechselrichter/Generator nicht separat gemessen werden.
Möglichkeit, einen vom synchronen Netz abgetrennten Netzbereich mit Hilfe einer Erzeugungseinheit über längere Zeit autonom versorgen zu können und dessen Betrieb somit innerhalb der zulässigen Grenzwerte für Betriebskenngrössen aufrechtzuerhalten.
Elektrizität, die zum Ausgleich der Differenz zwischen dem effektiven Bezug oder der effektiven Lieferung einer Bilanzgruppe und deren Bezug beziehungsweise deren Lieferung nach Fahrplan in Rechnung gestellt wird.
Kunden, welche Elektrizität für den eigenen Verbrauch kaufen. Ausgenommen hiervon ist der Elektrizitätsbezug für den Eigenbedarf eines Kraftwerkes sowie für den Antrieb von Pumpen in Pumpspeicherkraftwerken.
Vergangener Zeitraum, welcher für die Bestimmung der Referenzmenge massgebend ist. Er entspricht im Grundsatz dem gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres (z.B. Januar 2016 als Referenzperiode für Januar 2017).
Die Restlast (d-1) bezeichnet den Anteil an elektrischer Energie, welcher durch die steuerbare Produktion erbracht werden muss. Sie entspricht der Lastprognose minus der nicht-steuerbaren Produktion und der Importe.
Der ÜNE ist zuständig für Planung, Ausbau, Unterhalt und Instandhaltung sowie Rückbau der in seinem Eigentum befindlichen Betriebsmittel, die einen Bestandteil des schweizerischen Übertragungsnetzes bilden.
Gebiet der Schweiz, welches mit einer Leistungs-Frequenz-Regelung ausgestattet ist und für dessen Netzregelung die nationale Netzgesellschaft verantwortlich ist. Die Regelzone wird physikalisch durch Messstellen festgelegt/begrenzt.
Durch die Grenzwerte der Frequenz definierter Bereich, in dem der Regler nicht anspricht. Dieser Begriff bezieht sich auf die Einheit von Primärregler und Maschine.
Handlungen, die sich mit der Abwicklung der Energiefahrpläne befassen, wie zum Beispiel Identifikationen der Akteure, Festlegung der Fahrpläne, Mitteilung und Validierung der Fahrpläne usw.
Methode für die Zuweisung der Netzkosten auf eine der beiden Kostenträger «Endverbraucher einer Netzebene» oder «nachgelagerte Netzebene» in Abhängigkeit der jeweiligen Energie- und Leistungswerte.
Natürliche oder juristische Person, die von einem oder mehreren Kraftwerkseigentümern als Anlagenbetreiber benannt und für den Betrieb eines Kraftwerks zuständig ist.
Als feste Endverbraucher gelten die Haushalte und die anderen Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh pro Verbrauchsstätte.
Rechtlicher Zusammenschluss von Teilnehmern am Elektrizitätsmarkt, um gegenüber der nationalen Netzgesellschaft eine gemeinsame Mess- und Abrechnungseinheit innerhalb der Regelzone Schweiz zu bilden.
Der Erzeuger betreibt eine oder mehrere Erzeugungseinheiten und produziert damit elektrische Energie, worüber entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Herkunftsnachweise ausgestellt werden.
Funktionale Beschreibung der Betriebsmittel des Übertragungs- und Verteilnetzes, als auch von fiktiven Elementen (Netzeinspeisungen, Lasten, etc.) welche in einem Netzmodell verwendet werden.
Die Produktionsfahrpläne (d-1) der steuerbaren Produktion werden unter Berücksichtigung des Verteilschlüssels Energie je Kraftwerk erstellt Sie enthalten eine Leistungszeitreihe und sind verbindlich.
Bezeichnet die Fähigkeit einer Stromerzeugungsanlage, mithilfe einer eigenen Hilfsstromquelle und ohne Zufuhr elektrischer Energie von aussen, aus vollständig abgeschaltetem Zustand wieder hochzufahren.
Zusätzliche Blindleistung die nach dem Prinzip „Können und Vermögen“ auf Abruf von der nationale Netzgesellschaft zur Verfügung gestellt wird.
Austausch der Daten auf Basis eines definierten Formats und eines definierten Prozess. Der Datenaustausch erfolgt auf Basis einer Vereinbarung.
Handlungen, die sich mit der Erfassung, Übertragung und Verarbeitung von Messdaten (vor allem Energiewerte) mit Hilfe der Informatiksysteme befassen.
Automatischer oder von Kraftwerken abrufbarer Einsatz von Elektrizität zur Einhaltung des geplanten Elektrizitätsaustausches und zur Gewährleistung des sicheren Netzbetriebes.
Der Systemschutzplan fasst vordefinierte Massnahmenpakete und Prozesse des Störungsmanagements zusammen. Diese Massnahmen werden mit den betroffenen Akteuren vorab abgestimmt.
Sammelbegriff für die Betreiber von Netzanlagen oder Teile davon im Übertragungsnetz, in Verteilnetzen, Kraftwerken oder Kundenanlagen resp. Endverbrauchern.
Bezeichnet ein Gebiet, in dem die Verpflichtungen der ÜNB hinsichtlich der Fahrplanerstellung aufgrund betrieblicher oder organisatorischer Erfordernisse gelten.
Es werden die drei Zustände Not-Zustand, Blackout-Zustand und Netzwiederaufbau-Zustand unterschieden. Diese Netzzustände sind im Transmission Code definiert.