Bei Arbeiten mit Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme ist die Sicherheit zentral. Deshalb aktualisiert der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) gemeinsam mit dem Schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) die entsprechenden Weisungen und Empfehlungen und fasst diese im...
Grossverbraucher sind Endverbraucher, die 100'000 kWh oder mehr pro Jahr verbrauchen, mit Anspruch auf Netzzugang gemäss Artikel 11 Stromversorgungsverordnung (StromVV), unabhängig davon, ob sie diesen Anspruch wahrgenommen haben oder nicht. Massgebend für den Anspruch auf Netzzugang von...
Verbrauch der Endverbraucher und der Produktionsanlage.
Als feste Endverbraucher gelten die Haushalte und die anderen Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh pro Verbrauchsstätte.
Freie Endverbraucher sind Endverbraucher, die von ihrem Recht auf Netzzugang Gebrauch machen respektive bereits Gebrauch gemacht haben. Sie sind von der Grundversorgung im Sinn von Art. 6 StromVG ausgenommen. Eine Regulierung der Preise und der anrechenbaren Gestehungskosten nach StromVG findet hier...
Mit Massnahmen zur Verbrauchslenkung (bspw. Kontingentierung, Netzabschaltungen) soll erreicht werden, dass über eine bestimmte Dauer eine bestimmte Menge an elektrischer Energie eingespart wird.
Kunden, welche Elektrizität für den eigenen Verbrauch kaufen. Ausgenommen hiervon ist der Elektrizitätsbezug für den Eigenbedarf eines Kraftwerkes sowie für den Antrieb von Pumpen in Pumpspeicherkraftwerken.
Kontingentierte Verbraucher sind Grossverbraucher inklusive Multi-Site Verbraucher, die der Kontingentierung unterstellt werden.
Feste Endverbraucher und Endverbraucher, die auf den Netzzugang verzichten (Art. 6 Abs. 1 StromVG).
Mit der EKAS-Branchenlösung Nr. 5 unterstützt der VSE die Branche, Arbeitssicherheit gesetzeskonform und effizient umzusetzen. Insbesondere erleichtern es die Angebote des VSE, arbeitssicherheitsrelevante Massnahmen erfolgreich zu implementieren und eine nachhaltige Sicherheitskultur zu etablieren.