Netzanschlussnehmer sind Eigentümer von Liegenschaften und Anlagen mit elektrischen Installationen, die an das Netz angeschlossen sind.
Thema
Typen
Grundlagen zur Netznutzung und Netznutzungsentschädigung in den Verteilnetzen der Schweiz.
Abkürzung:
NNMV
Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.
Der Netzanschlussbeitrag entspricht den erforderlichen Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses des Netzanschlussnehmers.
Abkürzung:
NAB
Bezeichnet die technische Anbindung eines Netzanschlussnehmers oder eines anderen Netzes an ein Netz, als auch den Verwaltungsvorgang eine solche Anbindung herzustellen.
Ort der physikalischen Anbindung an das bestehende ÜN an der Klemme an der Sammelschiene oder der Klemme an der Einschlaufung in der Leitung. Siehe Netzanschlusspunkt .
Ort der Eigentumsgrenze zwischen Netznutzer und Netz. Er ist zugleich die Übergabestelle für den Energieaustausch. Siehe Netzanschlussstelle .
Der Verknüpfungspunkt kann an verschiedenen Orten sein und wird durch den VNB bestimmt.
Ab 22. Oktober 2025 beim VSE in Aarau und beim ZbW Zentrum für berufliche Weiterbildung in St.Gallen
Ab 14. April 2026 im ZbW Zentrum für berufliche Weiterbildung in St. Gallen