Der Netzanschlussbeitrag entspricht den erforderlichen Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses des Netzanschlussnehmers.
Der VNB legt, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, den vom Netzanschlussnehmer sowohl für Haupt- als auch für Not-, Reserve- und Revisionsanschlüsse zu zahlenden Anschlussbeitrag fest. Er setzt sich aus Netzanschlussbeitrag und Netzkostenbeitrag zusammen.
Der Netzkostenbeitrag entspricht der bestellten Leistungsbeanspruchung des Verteilnetzes, ungeachtet allfälliger Netzausbauten. Erzeuger sind von der Bezahlung von Netzkostenbeiträgen ausgenommen.
Handlungen, die sich mit der Erfassung, Übertragung und Verarbeitung von Messdaten (vor allem Energiewerte) mit Hilfe der Informatiksysteme befassen.
Bezeichnet die Fähigkeit einer Stromerzeugungsanlage, mithilfe einer eigenen Hilfsstromquelle und ohne Zufuhr elektrischer Energie von aussen, aus vollständig abgeschaltetem Zustand wieder hochzufahren.
Möglichkeit, einen vom synchronen Netz abgetrennten Netzbereich mit Hilfe einer Erzeugungseinheit über längere Zeit autonom versorgen zu können und dessen Betrieb somit innerhalb der zulässigen Grenzwerte für Betriebskenngrössen aufrechtzuerhalten.
Stellt den Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch in einem Netz mit Hilfe der Turbinenregler sicher. Sie ist eine automatische, dezentrale Funktion des Turbinenreglers, um die Generatorwirkleistungsabgabe als eine Funktion der Frequenzabweichung innerhalb eines synchronen Netzgebietes zu...