Fähigkeit des Netzes, die termingerechte Belieferung aller Endverbraucher mit elektrischer Energie sicher zu stellen.
Feste Endverbraucher und Endverbraucher, die auf den Netzzugang verzichten (Art. 6 Abs. 1 StromVG).
Eigene Anlagen im Einspeisevergütungssystem mit Direktvermarktung (Art. 19ff. EnG), d.h. Kraftwerke bzw. Produktionsgesellschaften des Verteilnetzbetreibers mit Grundversorgungsauftrag, fallen in den Anwendungsbereich von Art. 6 StromVG. Die produzierte Elektrizität gilt dabei als Strom ohne...
Der Bundesrat hat heute weitere Verordnungsbestimmungen zur Umsetzung des Stromgesetzes verabschiedet. Die neuen Regelungen treten per 1. Januar 2026 in Kraft. Einige zentrale Forderungen des VSE sind in die Verordnungen eingeflossen. In manchen Punkten sieht die Strombranche noch...
Nach der Gesetzesvorlage zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für den Um- und Ausbau der Stromnetze präsentiert der Bundesrat nun eine Vernehmlassungsvorlage auf Verordnungsstufe. Für die Verteilnetze bringt diese allerdings – ebenso wie die Gesetzesvorlage – noch zu wenig Beschleunigung...
Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) begrüsst die Ergebnisse der parlamentarischen Beratung in der Frühjahrssession 2025. Die Beschlüsse zum Beschleunigungserlass, zum Solarexpress sowie zum Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE)...
Am zweitägigen schweizerischen Stromkongress 2025 im Berner Kursaal diskutierten Strombranche, Politik und Wissenschaft die riesigen Herausforderungen rund um die langfristige Sicherung der Stromversorgung. Die Diskussionen zeigten deutlich: Verschiedene Lösungen für eine sichere, nachhaltige und...
Grossverbraucher sind Endverbraucher, die 100'000 kWh oder mehr pro Jahr verbrauchen, mit Anspruch auf Netzzugang gemäss Artikel 11 Stromversorgungsverordnung (StromVV), unabhängig davon, ob sie diesen Anspruch wahrgenommen haben oder nicht. Massgebend für den Anspruch auf Netzzugang von...
Als Back-to-back-Verträge werden Energielieferverträge an Endverbraucher definiert, nach deren Abschluss der direkte Lieferant bei einem Vorlieferanten umgehend spezifische Energiebezugsverträge abschliesst. Sinn und Zweck des Geschäfts ist die Absicherung gegen Marktpreisschwankungen während der...
Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.